Analyse der Probleme bei der Landtagswahl 2018
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Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 310
Betreff: Analyse der Probleme bei der Landtagswahl 2018 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.04.2019, § 3866 Ziff. II - NR 716/18 CDU/SPD/GRÜNE - Zu 1. und 2.: Zur Wahl des 20. Hessischen Landtags und der Volksabstimmungen wurde für die Meldung der Wahl- und Abstimmungsergebnisse erstmals das internetbasierte Ergebnisübermittlungssystem "WahlWeb Hessen" (WahlWeb) eingesetzt. Das System wird vom Hessischen Statistischen Landesamt (HSL) betrieben. Nach den Vorgaben des Landeswahlleiters in den Wahlerlassen L 6/VA 3 und L 11/VA 7 hatte die Datenübermittlung ausschließlich durch die manuelle Erfassung der Daten in die Erfassungsmaske des WahlWeb zu erfolgen; ein Datei-Upload aus anderen Systemen war nicht mehr möglich. Damit entfiel die bewährte Praxis des automatisierten Datentransfers aus einer autonomen, vom Bürgeramt, Statistik und Wahlen betriebenen Wahlerfassungssoftware. Das WahlWeb (Erfassungsbereich) stand ab ca. 17:50 Uhr zur Verfügung - zu diesem Zeitpunkt noch ohne eine Eingabefunktion zur Erfassung von Ergebnissen. Ab 18:01 Uhr erweiterte sich die Übersicht über den für die Erfassung nötigen "Erfassen"-Button. Die sogenannte Performance des Systems war bis dahin gut. Auch die um ca. 18:10 Uhr durchgeführten Anmeldungen mit den 55 WahlWeb-Kennungen der Stadt verliefen erfolgreich. Um ca. 18:45 Uhr war eine geringfügige Performanceeinbuße zu verzeichnen. Der Aufbau der Übersicht der Wahlkreise dauerte seitdem mehrere Sekunden, er lag aber noch unter 10 Sekunden. Um ca. 18:55 Uhr wurden alle Erfasser aus dem System "geworfen". Eine erneute Anmeldung führte in vielen Fällen zur Fehlermeldung "Server Error 404 - File or directory not found. The resource your are looking for might have been removed, had ist name changed, or is temporarly unavailable". Um 19:00 Uhr betrug die Dauer für einen "einfachen" Seitenaufbau bereits 10 bis 20 Sekunden und stieg fortan stetig. Um 19:39 Uhr betrug die Dauer beim Seitenaufbau über 35 Sekunden. Die zwischenzeitlich um 19:09 Uhr gestartete Ergebniserfassung spiegelte diese Performanceeinschränkungen wider. Die Erfassungsdauer (Auswahl/Übersicht Wahlkreise, Auswahl Wahlbezirke, Eingabe der Daten, Prüfen, Speichern, Aufbau Übersicht Wahlkreise) lag um 19:15 Uhr bei ca. 14 Minuten. Abstürze traten ebenfalls auf. Um 19:30 Uhr wurde beschlossen, die Ergebniserfassung in Papierform fortzuführen. Für diesen Notfall waren Papier-Schnellmeldungen vorbereitet. An drei Arbeitsplätzen erfolgte die Erfassung der Ergebnisse im WahlWeb anhand der auf Papier erfassten Daten. Erst ab ca. 21:00 Uhr stand das WahlWeb wieder performant zur Verfügung. Aufgrund der instabilen Erfassungsphase und der aufgetretenen Abstürze in der Zeit zwischen 19:09 Uhr und 21:00 Uhr kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht alle von den Erfassern gespeicherten Wahlbezirke auch tatsächlich gespeichert wurden. Dies würde einen Teil der um 23:35 Uhr fehlenden 17 Wahlbezirke erklären, die bis 1:24 Uhr nacherfasst und zum Teil (sechs Bezirke) "geschätzt" werden mussten, weil die Ergebnisse nicht vorhanden waren. Bei dieser sogenannten Schätzung wurden die Ergebnisse der unmittelbar benachbarten Wahlbezirke herangezogen, weil diese in der Regel eine ähnliche Wählerstruktur aufweisen und damit das tatsächliche Wahlergebnis annähernd wiedergeben. Insofern ist der Begriff "Schätzung" missverständlich, weil es sich hierbei vielmehr um einen Platzhalter handelt, der bei Fehlen von Ergebnissen anstelle des tatsächlichen Wahlergebnisses eingetragen wird. Das Verfahren wird im Fachjargon so bezeichnet und ist deutschlandweit geübte Praxis. Letztlich war dies notwendig, um das vorläufige Ergebnis in den einzelnen Wahlkreisen abschließen zu können. Zudem war es problematisch, dass durch den Technikausfall die 40 Erfassungsplätze nicht mehr in der Lage waren, zeitnah Anrufe anzunehmen. Der Erfassungsstau konnte erst im Laufe des Abends abgebaut werden. Es ist nicht auszuschließen, dass auch vereinzelte Meldungen von Wahlvorständen aufgrund der Nichterreichbarkeit der Erfasser nicht mehr eingereicht wurden. Notgedrungen riefen die Wahlvorstände auch andere Nummern des Amtes an, um ihre Ergebnisse durchgeben zu können. Die aufgrund der händischen Papiererfassung nicht mehr vorhandenen automatisierten Plausibilitätsprüfungen erschwerten es in Einzelfällen, die ordnungsgemäße Erfassung der betroffenen Wahlbezirke im WahlWeb abzuschließen. Erhebliche Aufwände waren nötig, dies zu erreichen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die geschilderten Schwierigkeiten einen reibungslosen Ablauf der geplanten Erfassung erheblich behindert haben und sich in zeitlicher Hinsicht äußerst negativ mit den bekannten Folgen auswirkten. Zu 3.: Nach § 66 Absatz 1 Landeswahlordnung wurden die vorläufigen Wahlergebnisse der sechs Frankfurter Landtagswahlkreise anhand der Wahlniederschriften der Wahlvorstände ab Montag nach der Wahl von der Kreiswahlleiterin überprüft. Gemäß § 66 Absatz 1 Satz 3 Landeswahlordnung wurden Bedenken gegen die Wahlniederschriften oder gegen die Ordnungsmäßigkeit des Wahlgeschäftes in den Wahlbezirken von der Kreiswahlleiterin aufgeklärt: 28 Wahlbezirke wurden vollständig nachgezählt, bei 53 Wahlbezirken mussten lediglich Korrekturen anhand der Niederschrift vorgenommen werden. Von diesen lag in 38 Bezirken die Änderung bei maximal plus/minus fünf Stimmen. Gemäß § 66 Absatz 2 Satz 3 Landeswahlordnung nahm der Kreiswahlausschuss letztlich also bei insgesamt 81 Wahlbezirken Berichtigungen in den Feststellungen der Wahlvorstände für die Landtagswahl vor. Das durch den Wahlausschuss einstimmig festgestellte endgültige Ergebnis der Landtagswahlkreise 34 bis 39 wurde vom Landeswahlausschuss in seiner Sitzung vom 16. November 2018 bestätigt. Zu 4.: Das endgültige Ergebnis der Landtagswahl 2018 in den sechs Frankfurter Landtagswahlkreisen wich bei den Wahlkreisstimmen um 0,18 % (2013: 0,17 %) und bei den Landesstimmen um 0,33 % (2013: 0,21 %) vom vorläufigen Ergebnis ab. Die Veränderungen zur Landtagswahl 2013 sind also unwesentlich. Eine besondere Brisanz ergab sich aber durch das knappe Landesergebnis (Differenz von 94 Stimmen zwischen SPD und GRÜNEN beim vorläufigen Ergebnis). Im Rahmen des interkommunalen Erfahrungsaustausches zeigte sich, dass auch in anderen Wahlkreisen Unterschiede zwischen dem vorläufigen und endgültigen Ergebnis auftraten. In Kassel betrug die Abweichung bei den Wahlkreisstimmen beispielsweise 0,25 %, bei den Landesstimmen 0,54 %. Zu 5.: Grundsätzlich ist das Schulungsangebot auskömmlich. Derzeit werden zwölf Informationsveranstaltungen für die insgesamt 1 960 Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Schriftführerinnen und Schriftführer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter und die Mitglieder der Briefwahlvorstände angeboten. Würde man die Informationsveranstaltungen in kleineren Gruppengrößen z. B. von 30 Personen durchführen wollen, würden hierfür 65 Informationsveranstaltungen benötigt werden. Wollte man zusätzlich auch für die rund 2 000 Beisitzerinnen und Beisitzer solche Informationsveranstaltungen anbieten, kämen nochmals rund 65 Informationsveranstaltungen dazu. Die hierfür erforderlichen Ressourcen stehen in dieser Größenordnung jedoch nicht zur Verfügung. Dessen ungeachtet werden mit Blick auf zukünftige Wahlen die Inhalte der für die Mitglieder der Wahlvorstände angebotenen Informationsveranstaltungen sowie die Arbeitsanleitungen für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer immer wieder kritisch überprüft und optimiert. Zusätzlich fanden im Vorfeld zur Europawahl 2019 hierzu auch konstruktive Erfahrungsaustausche mit Stadtbezirksvorsteherinnen und Stadtbezirksvorstehern sowie Wahlvorsteherinnen und Wahlvorstehern statt. So konnten bereits zur Europawahl im Rahmen des Schulungsangebotes u. a. folgende Maßnahmen vorgenommen werden, die von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern auch bereits als Optimierung angesehen wurden:
- Um den Wahlvorsteherinnen und Wahlvorstehern eine wohnsitznahe Schulung anbieten zu können, wurde die Anzahl der Schulungsorte von zwei auf fünf erweitert (bisher: Bornheim und Höchst, neu: Sachsenhausen, Nordweststadt, Gallus).
- Des Weiteren wurden erstmals jeweils sechs kurze Erklärvideoclips für allgemeine Wahlvorstände und Briefwahlvorstände erstellt, die sich inhaltlich mit der Ergebnisermittlung ab 18:00 Uhr bis hin zur telefonischen Übermittlung der vorläufigen Ergebnisse per Schnellmeldung befassen und als Zusatz zur bestehenden Arbeitsanleitung und Schulung dienen sollen.
- Es wurden speziell für Beisitzerinnen und Beisitzer Informationen bereitgestellt, die den Ablauf und die Organisation am Wahlsonntag beschreiben, um eine zusätzliche Informationsquelle zu bieten. Darüber hinaus ist bereits jetzt schon geplant, die Schulungen zukünftig zu unterschiedlichen Zeiten abzuhalten, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine flexiblere Teilnahme zu ermöglichen und sämtliches Informationsmaterial auch online auf der städtischen Internetseite zur Verfügung zu stellen. Zu 6.: Die Schriftführerinnen und Schriftführer werden überwiegend aus städtischem Personal bereitgestellt. Die Teilnahmequote an den Schulungsveranstaltungen liegt bei annähernd 90 % und ist als sehr positiv zu bewerten. Eine Teilnahmeverpflichtung an Schulungsmaßnahmen ist insofern nicht notwendig. Vielmehr wird auch für diesen Personenkreis weiter an der Qualität der Schulungen gearbeitet. Zu 7.: Nach der Landtagswahl 2018 wurde die Anwendung "WahlWeb Hessen" und die zugrundeliegende IT-Infrastruktur durch das Hessische Statistische Landesamt mit externer Unterstützung umfassend analysiert. Auf dieser Grundlage wurden verschiedene Optimierungs- und Stabilisierungsmaßnahmen umgesetzt. Die wesentlichste Änderung besteht darin, dass die Eingabe der Wahlbezirksergebnisse von der anschließenden Ergebnisberechnung entkoppelt wurde. Dies hat den Vorteil, dass die Daten durchgehend eingegeben werden können, auch wenn das System unter hoher Last steht. Im Rahmen des zweiwöchigen landesweiten Funktionstests der Anwendung "WahlWeb Hessen" fand zusätzlich - initiiert von der Stadt Frankfurt am Main - am 30.04.2019 ab 14:30 Uhr ein abgestimmter Lasttest statt. Insgesamt haben sich 250 hessische Kommunen in der Zeit von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr beteiligt. Der Lasttest verlief erfolgreich. Auch am Wahlabend der Europawahl 2019 konnten die Ergebnisse problemlos in das System eingegeben und verarbeitet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Dezember 2018NRNR 716Analyse der Probleme bei der Landtagswahl 2018STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 23. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 310Analyse der Probleme bei der Landtagswahl 2018Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)