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Fluglärmmessungen in lärmsensiblen Gebäuden und ihre Folgen

Vorlagentyp: B
38 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 308

Betreff: Fluglärmmessungen in lärmsensiblen Gebäuden und ihre Folgen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2013, § 2869 - A 207/12 FREIE WÄHLER, B 566/12 - Zu 1, 2, 3, 4, 5 und 6 Es ist davon auszugehen, dass viele Schulen und Kitas im Frankfurter Süden durch die neue Landebahn zusätzlichem Lärm ausgesetzt sind. Jedoch liegt keine der Einrichtungen innerhalb der Schutzzonen, innerhalb derer Anspruch auf passiven Schallschutz geltend gemacht werden kann. Die für die drei Grundschulen erstellten lärmtechnischen Gutachten sind ein erster Schritt, um Maßnahmen zum Schutz der von Fluglärm betroffenen Menschen in den südlichen Stadtteilen zu entwickeln. Diesem Schritt können weitere folgen, etwa die Untersuchung von Gebäuden nichtstädtischer Einrichtungen auf deren Kosten. Im Frankfurter Süden mit den Stadtteilen Sachsenhausen-Nord und -Süd, Oberrad, Niederrad und Schwanheim gibt es nach der jüngsten Erhebung 22 Seniorenwohnanlagen mit Betreuung und 8 Altenpflegeheime. Nach den Fluglärmkonturenkarten des Umwelt- und Nachbarschaftshauses (UNH) des Forums Flughafen und Region http://www.forum-flughafen-region.de/monitoring/fluglaerm-monitoring/fluglaermko nturenkarten/ beträgt der energieäquivalente Dauerschallpegel LAeq an der Martin-Buber-Schule im Jahr 2020 (differenziert nach den beiden Betriebsrichtungen) - 58 dB (A) bei Westbetrieb am Tag (6-22 Uhr) - 50 dB (A) bei Westbetrieb in der Nacht (22-6 Uhr) - 55 dB (A) bei Ostbetrieb am Tag (6-22 Uhr) - 48 dB (A) bei Ostbetrieb in der Nacht (22-6 Uhr) Nach den Fluglärmkonturenkarten beträgt der energieäquivalente Dauerschallpegel LAeq an der Martin-Buber-Schule im Jahr 2020 - 58 dB(A) inkl. 3 x Sigma am Tag (6-22 Uhr) - 50 dB(A) inkl. 3 x Sigma in der Nacht (22-6 Uhr) Die Angaben sind Prognosen und beruhen auf Berechnungen. Die Internetseiten des UNH stellen darüber hinaus weitere Informationen zur Fluglärmbelastung in der Region bereit. In der Martin-Buber-Schule wurden die Messungen bei geschlossenen Fenstern durchgeführt, in der Friedrich-Fröbel Schule wurde eine Messung (Prüfbericht 1144.12-P 202 vom 24.08.2012) bei geöffnetem Fenster vorgenommen. Es handelt sich um ein lärmtechnisches Gutachten, welches u.a. die Untersuchung der Lärmminderungswerte der Außenwände, Innenlärmmessungen, die Ermittlung von Nachhallzeiten und letztlich Hinweise auf mögliche Maßnahmen zum passiven Schallschutz beinhaltet. Die Ergebnisse werden von den entsprechenden Fachämtern im Hinblick auf Mach- und Finanzierbarkeit überprüft. Zu 7 Durch Umschichtung im Haushaltsplanentwurf 2013 sind 1.5 Mio. € für den Einbau von Lüftungsanlagen in der Martin-Buber-, Grunelius- und Friedrich-Fröbel-Schule vorgesehen. Die Planung ist angeschlossen. Testphase hat begonnen. Einbau ab Sommer 2013. Zu 8 Zurzeit bestehen keine Pläne für Auslagerungen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. September 2012AA 207Fluglärmmessungen in lärmsensiblen Gebäuden und ihre FolgenSTVV-Anfrage · FREIE_WÄHLER
  2. 21. Dezember 2012BB 566Fluglärmmessungen in lärmsensiblen Gebäuden und ihre FolgenMagistratsbericht
  3. 14. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 Wochen
    BB 308Fluglärmmessungen in lärmsensiblen Gebäuden und ihre Folgen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 23 · 27.08.2013
TO I, TOP 57
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 308 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 23 · 29.08.2013
TO I, TOP 60
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 308 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFAG
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 22 · 02.09.2013
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 308 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerRömer
Sonstige:
Linke (Kenntnis)Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Piraten (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 22 · 02.09.2013
TO I, TOP 57
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 308 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

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