Fluglärmmessungen in lärmsensiblen Gebäuden und ihre Folgen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anfrage vom 19.09.2012, A 207
Betreff: Fluglärmmessungen in lärmsensiblen Gebäuden und ihre Folgen Seit einigen Monaten ist bekannt, dass wegen der neuen Landebahn bei Schulen und Kindertagesstätten im Frankfurter Süden erhebliche Probleme entstanden sind, über die von der Presse mehrfach berichtet wurde. Auch der Leiter des Umweltamtes ließ mitteilen, dass seine Mitarbeiter Schulen und Kindertagesstätten im dieser Zone besichtigt hätten. Der Magistrat hat ebenfalls bereits reagiert. So soll veranlasst worden sein, die Lärmbelastung in Folge der Nutzung der neuen Landebahn an der Martin-Buber-Schule, der Niederräder Friedrich-Fröbel-Schule und der Oberräder Grundschule durch den Akustik-Gutachter Georg Eßer zu messen. Die jetzige Situation sei "unerträglich und eine Zumutung für die Betroffenen", wird Bildungsdezernentin Sarah Sorge in der "Welt" vom 30.7.2012 zitiert. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie viele Schulen und Kindertagesstätten sind in Frankfurt vom Fluglärm, ausgehend von der neuen Landebahn, insgesamt betroffen?
- Welche Schulen und Kindertagesstätten wurden davon untersucht, welche sollen ggf. noch untersucht werden?
- Weshalb beschränkt sich der Magistrat nur auf diese Gebäudetypen? Sind nicht auch die übrigen "lärmsensiblen Gebäude" wie Altenwohnanlagen, Seniorenheime, Krankenhäuser und dergleichen schützenswert? Wenn ja, wie viele gibt es davon, die in gleicher Weise wie Schulen betroffen sind?
- Liegen bereits Messergebnisse vor und was enthalten diese?
- Werden die Messungen auch bei geöffneten Fenstern vorgenommen?
- Trifft es zu, dass, wie einige Zeitungen berichteten, die Messergebnisse erst nach Wochen vorliegen, obwohl die von der Stadt betriebenen Fluglärmmessstationen die entsprechenden Werte schon kurz nach dem Überflug im Internet freigeben. 7. "Wir werden nach der Auswertung der Daten entscheiden, welche baulichen Maßnahmen realistisch sind", wird die Frankfurter Bildungsdezernentin Sorge in der "Welt" zitiert. Welche Maßnahmen hält der Magistrat grundsätzlich für geeignet? Mit welcher Zeitspanne ist bis zur erfolgreichen Durchführung derartiger Maßnahmen zu rechnen?
- Trifft es ferner zu, dass der Magistrat erwägt, ggf. auch Schüler aus den betroffenen Gebieten an anderen Schulen unterzubringen? Wenn ja, würde als eine Folge dann auch eine Klassengemeinschaft aufgelöst werden müssen? Welche Entfernungen hält der Magistrat für die Unterbringung in anderen Schulen für noch vertretbar und wer trägt die Kosten, die für Schülerfahrten zum neuen Schulort und zurück entstehen? An welchen Schulen sind ggf. noch entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten überhaupt vorhanden?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2012Sie sind hierAA 207Fluglärmmessungen in lärmsensiblen Gebäuden und ihre FolgenSTVV-Anfrage · FREIE_WÄHLER
- 21. Dezember 2012BB 566Fluglärmmessungen in lärmsensiblen Gebäuden und ihre FolgenMagistratsbericht
- 14. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 38 WochenBB 308Fluglärmmessungen in lärmsensiblen Gebäuden und ihre FolgenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate