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Bericht zur Ausführung des Stellenplans und zur Entwicklung des Personalbestandes zum Stand: 30.04.2021

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht informiert über die Umsetzung des Stellenplans und die Entwicklung des Personalbestandes bis zum 30.04.2021. Es wird festgestellt, dass der Besetzungsgrad leicht gestiegen ist, jedoch die neuen Stellen der Stellenreserve aufgrund fehlender Rechtskraft des Haushalts 2021 nicht besetzt werden konnten.

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Bericht

Der vorliegende Bericht stellt den Stand 30.04.2021 dar: Umsetzung des Stellenplans Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 7258 vom 04.03.2021 wurde die Erweiterte Fortschreibung 2021 zum Haushalt 2020/2021 beschlossen. Der von der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, § 5437, beschlossene Stellenplan 2021 (254,63 Stellenneuschaffungen) wurde im Haushaltsjahr 2021 zur Bewirtschaftung ausgesetzt. Ausgenommen sind 30 neue Stellen der Stellenreserve zur Durchführung von Projekten zur Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen und Services, der Bereitstellung der Onlineantragsverfahren sowie für unvorhergesehene Aufgaben. Diese können nach Rechtskraft des Haushaltes 2021 im Haushaltsjahr 2021 bewirtschaftet werden, sofern eine Deckung im Rahmen der Personalkostenbudgets oder anderer budgetierter Mittel der die Stellen in Anspruch nehmenden Dezernate gewährleistet ist. Da der Stellenplan 2021 zum 30.04.2021 noch keine Rechtskraft erlangt hatte, war eine Besetzung der 30 neugeschaffenen Stellen der Stellenreserve nicht möglich. Der Besetzungsgrad - bereinigt um die Stellenneuschaffungen - ist zum Stand 30.04.2021 auf 86,8 % leicht gestiegen (zum Stand: 31.12.2020 von 86,4 %). Dazu ist anzumerken, dass der Besetzungsgrad von verschiedenen Faktoren abhängig ist, wie z. B. der Zahl der Beschäftigten ohne Bezüge auf Planstellen (Stand: 30.04.2021 rund 400 Stellen insbesondere durch Elternzeiten), der Zahl der Beschäftigten in Teilzeit, der Personalfluktuation, der Wiederbesetzungssperre und dem Zeitpunkt von Stellenfreigaben sowie der Dauer von Auswahl- und Besetzungsverfahren sowie der frühestmöglichen Übernahme von Bewerberinnen und Bewerbern auf besetzbare Stellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. August 2021 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf E 3 zurück — Etatantrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 16. März 2018. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 2 · 08.11.2021
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 7 · 11.11.2021
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Christann, Tschierschke, Dr. Schulz, Schenk und Dr. Vogel sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

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