Milieuschutz - Erhalt oder Behinderung von Wohnraum?
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Zusammenfassung
Der Magistrat berichtet über die Situation der Bauanträge in Milieuschutzgebieten und die Herausforderungen bei der Schaffung von Wohnraum. Es wird betont, dass der Leerstand von Wohnungen im Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt wird und dass der Magistrat die Schaffung von Wohnraum unterstützt, während gleichzeitig der Milieuschutz gewahrt bleibt.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Insgesamt wurden im Jahr 2021 in Milieuschutzgebieten 385 Bauanträge (inkl. Bauvoranfragen und Satzungsanträge) gestellt. Hiervon wurden 28 Bauanträge abgelehnt, davon 11 Bauanträge aus Milieuschutzgründen. Ob das betroffene Gebäude/ Wohnung zum Zeitpunkt der Antragstellung leer steht, stellt im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren kein Prüfkriterium dar. Der Leerstand einer Wohnung wird deshalb nicht erfasst und kann statistisch auch nicht ermittelt werden. Der Magistrat unterstützt generell die Schaffung von Wohnraum durch aktive Beratung und Ausnutzung aller Beurteilungs- und Ermessensspielräume. Durch das am 23.06.2021 in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz im Zusammenhang mit der am 12.05.2022 in Kraft getretenen Landesverordnung besteht jetzt die Möglichkeit von erweiterten Befreiungen zugunsten des Wohnungsbaus. Auch in Gebieten nach § 34 BauGB wurden die bisherigen Regeln gelockert und erlauben jetzt mehr Spielraum für Wohnnutzungen. In Gebieten, für die die Stadtverordnetenversammlung eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, Milieuschutzsatzung, beschlossen hat, gelten Einschränkungen ausschließlich für den Wohnungsbestand, nicht aber für die Neuerrichtung von Wohnungen. Umbauvorhaben in Milieuschutzgebieten werden dann nicht zugelassen, wenn sie geeignet sind, die Gefahr der Verdrängung der vorhandenen Wohnbevölkerung hervorzurufen. Insbesondere (Luxus-) Modernisierungen von bisher bezahlbarem Wohnraum, die wie in dem aufgeführten Fall in der Pforzheimer Straße mit einem hohen Kostenaufwand betrieben werden, haben das Potenzial, modernisierungsbedingte Mietpreissteigerungen hervorzurufen und zu einer nachteiligen Veränderung der sozialen Zusammensetzung zu führen. Der Magistrat sucht in diesen Fällen nicht nach Verhinderungsgründen, sondern berät im Einzelfall, unter welchen Voraussetzungen ein Umbauvorhaben milieuschutzkonform zugelassen werden kann. Eine Betrachtung der 2021 versagten Baugenehmigungen ergab, dass lediglich in zwei Fällen energetische Sanierungen aufgrund des Milieuschutzes versagt wurden. Bei den Entscheidungen über die Zulässigkeit von energetischen Sanierungen richtet sich der Magistrat gemäß § 172 Abs. 4 Nr. 1a des Baugesetzbuches nach den baulichen oder anlagentechnischen Mindestanforderungen für Bestandsgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz. Auf www.bauaufsicht-frankfurt.de ist hierzu auch ein Merkblatt abrufbar. Von den im Jahr 2021 aus Milieuschutzgründen versagten 11 Anträgen wurden zwei Fälle wegen der nicht mit dem Milieuschutz zu vereinbarenden energetischen Sanierung und zwei Fälle wegen des Komplettaustauschs der Heizungs- und/ oder Sanitäranlagen abgelehnt. Bei den versagten Verfahren handelte es sich laut Darstellung und Beschreibung in den Unterlagen um deutlich überzogene Maßnahmen, welche die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gefährdet hätte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2022AA 110Milieuschutz - Erhalt oder Behinderung von Wohnraum?STVV-Anfrage · CDU
- 22. Juli 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 298Milieuschutz – Erhalt oder Behinderung von Wohnraum?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)