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Milieuschutz - Erhalt oder Behinderung von Wohnraum?

Vorlagentyp: ACDU
15 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anfrage zielt darauf ab, die Auswirkungen der Milieuschutzsatzungen auf den Wohnungsmarkt in Frankfurt zu beleuchten. Es wird vorgeschlagen, die Ablehnungsquote von Bauvorhaben zu überprüfen und Anreize für energetische Sanierungen sowie den Neubau von Wohnungen in Milieuschutzgebieten zu schaffen. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Wohnraumsituation und der Lebensqualität für die Mieter.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Fragen an den Magistrat

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zählt für die Menschen in Frankfurt seit Jahren zu den größten Herausforderungen in der Stadt. Die sogenannten Milieuschutzsatzungen sollen ein Instrument sein, das dem Erhalt bezahlbaren Wohnraums dient. Wenn sie nun aber dazu führen, dass (wie aktuell bei einem Gebäude in der Pforzheimer Straße) die Sanierung und Vergrößerung von leerstehendem Wohnraum verhindert wird, können sie auch kontraproduktiv wirken.

Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, wenn Investitionen in Klimaschutz und Barrierefreiheit behindert werden. Energetische Sanierungen sind nicht nur wichtig, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung und der Stadt Frankfurt zu erreichen. Sie sind vor dem Hintergrund steigender Energiepreise auch unter sozialen Gesichtspunkten absolut notwendig. Menschen mit niedrigem Einkommen können sich die Heizkosten kaum noch leisten, gerade sie sind darauf angewiesen, dass ihr Wohnraum möglichst energieeffizient gestaltet ist. In Anbetracht der Tatsache, dass Milieuschutz auch dem Schutz angestammter Mieter dienen soll, erscheint es zudem schwer verständlich, dass Investitionen in Barrierefreiheit (bspw. in Fahrstühle) behindert werden. Gerade für älter werdende Mieter gehört eine barrierefreie Wohnung zu den Grundvoraussetzungen, dass sie in ihren Wohnungen leben können. Wohnraum sollte nicht nur bezahlbar, sondern eben auch angemessen sein.

Der beste Mieterschutz ist und bleibt ausreichender Wohnraum. Deshalb ist es wichtig und notwendig, dass das Wohnungsangebot steigt, Potenzial an Nachverdichtung genutzt und Leerstand unbedingt vermieden wird. Wie das im Rahmen der Milieuschutzsatzungen möglich ist, ist kritisch zu prüfen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat

  1. Wie beziffert sich das Verhältnis der abgelehnten zu den beantragten Bauvorhaben im Geltungsbereich von "Milieuschutzsatzungen" im Jahr 2021?
  2. Wie viele Anträge für (zum Zeitpunkt der Stellung des Bauantrages) leerstehende Gebäude/Wohnungen wurden in diesem Zeitraum abgelehnt?
  3. Wie ist der aktuelle Status bei diesen Gebäuden? Stehen die Gebäude (noch) leer? Oder wurden zwischenzeitlich Sanierungsmaßnahmen durchgeführt?
  4. Welche Anreize plant der Magistrat dafür, dass in Milieuschutzgebieten neue Wohnungen entstehen?
  5. Welche Anreize schafft der Magistrat (insbesondere unter sozialen Gesichtspunkten) für energetische Sanierungen in Gebieten mit Milieuschutz?
  6. Wie viele Anträge zur energetischen Sanierung wurden zum Zweck des Milieuschutzes abgelehnt und aus welchen Gründen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. April 2022Sie sind hier
    AA 110Milieuschutz - Erhalt oder Behinderung von Wohnraum?
    STVV-Anfrage · CDU
  2. 22. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 298Milieuschutz – Erhalt oder Behinderung von Wohnraum?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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