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Elektromobilität bei Nutzfahrzeugen der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH

Vorlagentyp: B
9 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 296

Betreff: Elektromobilität bei Nutzfahrzeugen der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH Vorgang: A 508/19 FRAKTION Zu 1.: Alle Fahrzeuge der FES werden, je nach Verschleißbild der einzelnen Fahrzeuggruppen, turnusmäßig ersetzt. Bis auf wenige Ausnahmen, z. B.: selten eingesetztes Spezialgerät, wie der Unimog für die Schneefräse, werden nur Fahrzeuge der Klassen Euro 5 und 6 eingesetzt. Diese kontinuierliche Ersatzstrategie sichert, dass neue Technologien routinemäßig in den Ersatzplan aufgenommen werden. In der, von der EU diskutierten Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge zählen zu den sauberen Antriebsarten: Wasserstoff, Biokraftstoffe, synthetische und paraffinhaltige Kraftstoffe, Erdgas (einschließlich Biomethan), CNG, LNG, LPG und elektrisch, wobei die FES verschiedene Antriebsarten testet, um sich für den optimalen Mix entscheiden zu können. Vor diesem Hintergrund wurde das Versuchsfahrzeug "Silent-Green" konzipiert und befindet sich aktuell bei der FES im Einsatz. Des Weiteren wurde von der FES ein Förderantrag für fünf elektrische Müllsammelfahrzeuge gestellt, um weitere Erfahrungen im praktischen Einsatz zu erlangen. Auch im Rahmen der Straßenreinigung werden Tests mit elektrischen Kleinkehrmaschinen durchgeführt. Erst nach Vorliegen der Testergebnisse kann die Anschaffung weiterer E-Nutzfahrzeuge in die Beschaffungsstrategie aufgenommen werden.

Zu 2.: Zurzeit sind folgende E-Fahrzeuge im Betrieb der FES-Flotte: 10 Fahrzeuge zur Einzelbeförderung von Personen (5 Pedelecs, 5 Segways) 9 Flurförderfahrzeuge 14 PKWs zur Leistungserbringung (IT, Toilettenreinigung usw.) 3 Arbeitsmaschinen 1 Müllsammelfahrzeug Gas-Elektro (Silent-Green) In Vorbereitung sind: 1 Mercedes-Benz Econic mit Müllwagen-Aufbau 1 LKW (12 t) 1 Kehrichtsammelwagen (Kesawa).

Zu 3.: Der FES liegen noch keine belastbaren Erfahrungswerte hinsichtlich des Einsatzes von E-Fahrzeugen im Betriebsalltag vor. Die Prüfung der Infrastruktur hat ergeben, dass die elektrischen Zuleitungen einzelner Liegenschaften nicht dafür ausgelegt sind E-Fahrzeuge in einer nennenswerten Stückzahl mit der dafür benötigten Energie- und Schnellladetechnik auszustatten.

Zu 4.: Zurzeit hat die FES 8 Mennekes Amtron (Typ 20) Ladestationen in Betrieb (6 x Weidenbornstraße, 1 x Intzestraße, 1 x in der Tiefgarage des Betriebshofes Heddernheim). Im Rahmen eines vom Land Hessen geförderten Projektes werden noch 6 Mennekes Ladestationen mit je zwei Ladepunkten und einer öffentlichen, für Bürgerinnen und Bürger zugänglichen und kostenpflichtigen Stromtankstelle installiert (2 x Weidenbornstraße, 2 x Ferdinand-Porsche-Straße, 2 x in Mainz-Kastell bei der FES-Tochtergesellschaft FFR).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Juni 2019AA 508Elektromobilität bei Nutzfahrzeugen der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbHSTVV-Anfrage · FRAKTION
  2. 16. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 Wochen
    BB 296Elektromobilität bei Nutzfahrzeugen der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 33 · 12.09.2019
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTION
Sonstige:
AfD (Kenntnis)BFF (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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