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Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 25.08.2017, B 287

Betreff: Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.10.2006, § 887 - l. B 176/16 - Stadt Frankfurt am Main - auch 2016 wieder eine Beschäftigungsquote von 11,01 Prozent Jahr um Jahr verlässliche Inklusionserfolge Nachhaltiges Denken und Handeln ist für eine erfolgreiche Inklusion unabdingbar. Auch im Berichtsjahr ist es wieder gelungen, die im Sozialgesetzbuch IX - SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe schwerbehinderter Menschen) - vorgeschriebene Pflichtquote von 5 % der Beschäftigten um mehr als 100 Prozent zu übertreffen und den Anteil behinderter Menschen an der Beschäftigtenzahl der Stadtverwaltung auf über 10 Prozent zu halten. Damit behauptet die Stadt Frankfurt am Main ihre Vorbildfunktion in gelungener Inklusionsarbeit und schreibt die Erfolge der vergangenen Jahre auf verlässlichem Niveau fort. Seit über 20 Jahren bewegt sich der Anteil von Menschen mit einer Schwerbehinderung deutlich über der Pflichtquote. Die Stadt Frankfurt am Main sendet somit ein starkes Signal in die Region und darüber hinaus. Deutlich über dem Durchschnitt privatrechtlicher und öffentlicher Arbeitgeber Die privatrechtlichen und insbesondere öffentlichen Arbeitgeber konnten den Rückgang ihrer Quote noch immer nicht wettmachen. Die Quote verblieb auch 2015 (laut der aktuellen Statistik der BA ) insgesamt lediglich bei 4,7 %. Quelle: Bundesagentur für Arbeit Berichtsjahr 2015 ( letzte Aktualisierung), Regionaldirektion Hessen Auch im regionalen Vergleich mit Arbeitgebern, die mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, wird die überragende Stellung der Stadt Frankfurt am Main im Berichtsjahr 2015 deutlich. In die Quote der öffentlichen Arbeitgeber ist dabei der höhere Wert für die Stadtverwaltung eingerechnet. Quelle: Statistik Berichtsjahr 2015 ( letzte Aktualisierung ) der Bundesagentur für Arbeit/Kreis Frankfurt a. M., Stadt Mit ihrer Beschäftigungsquote von 11,01 % in 2016 bestätigt die Stadtverwaltung wieder die 2011 in Kraft getretene interne Integrationsvereinbarung, die Beschäftigungsquote von über 10 % auf Dauer zu festigen. In nahezu allen Ämtern und Betrieben beschäftigt die Stadt erheblich mehr schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als das Gesetz verlangt. Ihnen ein selbstbestimmtes, gesellschaftliches Leben zu ermöglichen ist Verpflichtung und Chance zugleich. Für das Jahr 2016 ist festzustellen, dass in keinem Bereich der Stadtverwaltung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nennenswertem Umfang als schwerbehindert neu anerkannt wurden. Eine Übersicht relevanter Daten von bei der Stadtverwaltung beschäftigten Menschen mit einer Schwerbehinderung ist der Anlage 1 zu entnehmen. In der Gesamtzahl der Neueinstellungen von 1.235 Beschäftigten sind 200 Auszubildende/Anwärter/innen enthalten. Arbeitssituation verbessert Die Beschäftigungsfähigkeit schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde 2016 mit individuellen Maßnahmen zur Verbesserung der persönlichen Arbeitssituation gestärkt, wobei der hohe allgemeine Ausstattungsstandard bei den Arbeitsplätzen allen Beschäftigten zu Gute kommt. Investiert wurde in Maßnahmen und bedarfsgerechte Ausstattungen, wie zum Beispiel spezielle Büroarbeitsstühle, die auf die besonderen individuellen Anforderungen zugeschnitten sind. Im Weiteren wurden Mittel für Einzelunterstützungen in Form von Arbeitsassistenzen und Förderungen zur Absicherung der Beschäftigten mit erhöhten Bedarfen bereitgestellt, die unter der Mithilfe der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrates beantragt wurden. Der Ansatz für laufende Kosten (wie Bauunterhaltungsmaßnahmen, Dienstleistungen oder Materialaufwand) im Ergebnishaushalt sowie das zur Verfügung stehende Budget für den Erwerb von beweglichem Vermögen im Finanzhaushalt ist ausreichend, um den Bedarfen gerecht zu werden. Weiterhin werden die Qualifizierungsangebote für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich weiterentwickelt, damit alle mit den sich wandelnden Anforderungen im Berufsleben gut Schritt halten können. Hierbei stehen Menschen mit und ohne Behinderung mit ihren persönlichen Stärken gleichermaßen im Fokus. Inklusives Miteinander am Arbeitsplatz Zu den zentralen Zielen der Stadt Frankfurt am Main zählt die nachhaltige Stärkung des Gemeinwesens, für das eine mit ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen zufriedene Bürgerschaft unabdingbar ist. Inklusives Miteinander, also das selbstverständliche miteinander Arbeiten verbessert die Arbeits- und Lebensqualität aller Menschen. Wer arbeitet, hat eine Aufgabe und kann ein selbsterfülltes Leben führen. Als verantwortungsbewusste Arbeitgeberin fördert die Stadt Frankfurt am Main deshalb die Inklusion weit über die Erfüllung der Quote hinaus. Sie bietet Menschen mit Schwerbehinderung durch eine Teilhabe am Arbeitsleben die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Stärken in die Arbeitsprozesse einzubringen und ihren Beitrag zum Erfolg der gemeinsamen Arbeit zu leisten. In den Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt am Main weiß man, dass auf der Arbeit und im Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen die eigenen Fähigkeiten, die eigene Leistung und das soziale Miteinander zählen, Kompetenzen also, über die alle Beschäftigte gleichermaßen verfügen. Für die Stadtverwaltung war ist es daher wichtig, die Kultur der Inklusion weiterzuentwickeln und das Bewusstsein für die Arbeitssituation von Menschen mit Schwerbehinderungen zu schärfen. Für den Erfolg der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main sind die schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso unverzichtbar wie alle anderen Beschäftigten. Ausbildung Schwerbehinderter Im Berichtsjahr bestanden weiterhin gute Rahmenbedingungen für eine Ausbildung schwerbehinderter Menschen bei der Stadtverwaltung Frankfurt am Main. Hervorzuheben sind hier die Hilfestellungen für schwerbehinderte Auszubildende und Beamtenanwärter/-innen. Unter Mitwirkung des Bereichs Ausbildung konnten Unterstützungsbedarfe ermittelt und erfolgreich Anträge auf Bezuschussungen für spezielle behinderungsgerechte Ausbildungsplatzausstattungen gestellt werden. Inklusion - ein Pfeiler des Betrieblichen Gesundheitsmanagements Ein Teilbereich der städtischen Personalarbeit ist das Betriebliche Gesundheitsmanagement, mit dem Ziel, die Gesundheit, die Leistungsbereitschaft und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken. Dabei ist ein präventives Handeln wichtig. Ausgehend von der Beurteilung möglicher Gefährdungen und Risiken trägt eine konsequente Umsetzung von Vorsorgekonzepten und Maßnahmen dazu bei, Erkrankungen und letztlich auch Schwerbehinderungen zu vermeiden. Auch das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, die sich auf den Einzelnen positiv auswirken kann. Integrationsvereinbarung Mit Magistratsbeschluss Nr. 1002 vom 19.10.2015 wurden für die aktuelle Wahlperiode der Schwerbehindertenvertretungen in der Integrationsvereinbarung neue temporäre Ziele festgelegt. Im Berichtsjahr haben die Arbeitsgruppen, zusammengesetzt mit Personen aus dem Bereich der Dienststelle, der Schwerbehindertenvertretung und dem Gesamtpersonalrat, intensiv an den einzelnen Projekten gearbeitet. Die Ergebnisse werden aktuell zusammengefasst und dem Integrationsteam zur weiteren Behandlung vorgelegt. Über die Einzelheiten wird zum Berichtsjahr 2017 informiert werden. Anlage 1 enthält eine Datenübersicht zur Situation der bei der Stadtverwaltung beschäftigten schwerbehinderten Menschen

Anlage 2: eine diesen Bericht ergänzende Stellungnahme der

Gesamtschwerbehindertenvertretung Anlage 1 (ca. 63 KB) Anlage 2 (ca. 205 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. August 2017 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 15 · 13.11.2017
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 287 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 15 · 13.11.2017
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 287 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDP
Sonstige:
Linke (Kenntnis)BFF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF und FRAKTION (= Kenntnis)

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