Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main
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Bericht des Magistrats vom 03.09.2018, B 285
Betreff: Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.10.2006, § 887 - l. B 287/17 - Stadtverwaltung Frankfurt - 2017 wieder Inklusions-Quote von 11 Prozent
Dabeisein und Teilhaben gehört bei der Stadtverwaltung Frankfurt am Main dazu Die Zahlen sprechen auch in 2017 wieder für sich: Mit einer Quote von 11 Prozent beschäftigt die Stadtverwaltung mehr als doppelt so viele behinderte Menschen wie das Sozialgesetzbuch IX - SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) mit einer Pflichtquote von 5 Prozent vorschreibt. Vorbild für viele privatrechtliche und öffentliche Arbeitgeber Mit ihren stetigen Anstrengungen in der Inklusion geht die Stadt Frankfurt am Main seit über 20 Jahren beispielhaft voran - und ist nicht nur in der Region beispielgebend. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Berichtsjahr 2016, Regionaldirektion Hessen Nach dem Inklusionsbarometer Arbeit 2017 (Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V.) liegt die Quote der schwerbehinderten Beschäftigten bei privatrechtlichen und öffentlichen Arbeitgebern mit 4,69 Prozent unter der Vorgabe von 5 Prozent. Entwicklung der Schwerbehindertenquote in der Region In der Region liegt die Quote bei Arbeitgebern ab 20 Beschäftigten bei 5,1 Prozent. In die Quote der öffentlichen Arbeitgeber ist der höhere Wert für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main eingerechnet. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Kreis Frankfurt am Main Stadt) Die Anstrengungen lohnen Die 2011 in Kraft getretene interne Inklusionsvereinbarung, die Inklusionsquote von über 10 Prozent auf Dauer zu festigen und die Beschäftigungsmöglichkeiten und Unterstützungsprozesse für Menschen mit Behinderung weiter auszubauen, stellt die Stadtverwaltung jedes Jahr vor neue Herausforderungen. Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind individuell Lösungen für unterschiedliche Fragestellungen und Anforderungen zu finden. Ein Beispiel im Jahr 2017 war es, einer schwer hörbehinderten Auszubildenden für den Unterricht an der Berufsschule eine Dolmetscherin für Gebärdensprache zur Seite zu stellen. Für das Jahr 2017 ist festzustellen, dass in keinem Bereich der Stadtverwaltung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nennenswertem Umfang als schwerbehindert neu anerkannt wurden. Eine Übersicht relevanter Daten über bei der Stadtverwaltung beschäftigte Menschen mit Schwerbehinderung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Mehr Teilhabe am Arbeitsleben, Inklusion ein Erfolgsfaktor Vielen Menschen mit Behinderung fällt es trotz aller Bemühungen schwer, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, zu dem für sie selbstverständlich ihre Teilhabe am Arbeitsleben gehört. Für die Stadt Frankfurt am Main zählt deshalb die nachhaltige Stärkung der Erwerbsarbeit Schwerbehinderter zu den wichtigen Aufgaben. Inklusives Miteinander, also das selbstverständliche Miteinanderarbeiten, verbessert die Arbeits- und Lebensqualität aller Menschen und fördert somit das Gemeinwesen. Die Stadtverwaltung schafft für Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung und Teilhabe, indem sie gemeinsam mit ihnen ihr Arbeitsleben so gestaltet, dass sie ihre Fähigkeiten und Stärken in die Arbeitsprozesse einbringen und ihren Beitrag zum gemeinsamen Erfolg leisten können. Inklusion gelingt, wenn alle über die Fähigkeiten, die Möglichkeiten und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung sensibilisiert sind. In den Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt am Main hat man diese Erfahrung gemacht und fördert die Inklusion weit über die Quote hinaus. Für den Erfolg der Stadtverwaltung Frankfurt am Main zählen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen. Persönliche Arbeitssituation verbessert
Die persönliche Arbeitssituation Schwerbehinderter wurde 2017 mit individuellen Maßnahmen verbessert. Der grundsätzlich gute Ausstattungsstandard der Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung wurde den individuellen Anforderungen angepasst. Ein häufiges Beispiel für derartige bedarfsgerechte Ausstattungen, sind spezielle Büroarbeitsstühle, die auf die behinderungsbedingten individuellen Anforderungen zugeschnitten sind. Büroarbeitsplätze den besonderen Erfordernissen für Menschen mit Behinderung ergonomisch oder IT-gerecht anzupassen, gehört zum Standard. Ebenso Hub- und Hebehilfen für bestimmte Arbeitsplätze. Anstrengungen dieser Art leistet die Stadt Frankfurt am Main in nahezu allen Ämtern und Betrieben mit dem erklärten Ziel, allen Beschäftigten ein selbstbestimmtes gesellschaftliches Leben zu ermöglichen. Weiterhin wurden Mittel bereitgestellt für Einzelunterstützungen in Form von Arbeitsassistenzen oder die Bewilligung von Minderleistungszuschüssen durch das Integrationsamt zur Absicherung der Beschäftigung, die unter Mithilfe der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrates beantragt wurden. Der Ansatz für laufende Kosten (wie Bauunterhaltungsmaßnahmen, Dienstleistungen oder Materialaufwand) im Ergebnishaushalt sowie das zur Verfügung stehende Budget für den Erwerb von beweglichem Vermögen im Finanzhaushalt ist ausreichend, um den Bedarfen gerecht zu werden. Frankfurt is(s)t gesund Unter diesem Motto kamen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Frankfurt am Main auf einem gesamtstädtischen Gesundheitstag am 17.05.2017 zusammen. Ideenreich und mit großem Engagement richtete der Arbeitskreis Betriebliches Gesundheitsmanagement diesen Event unter der tatkräftigen Unterstützung vieler Beteiligter aus. Als eine der zahlreichen Mitmachaktionen konnte der Rollstuhl-Parcour des Hessischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes e. V. genutzt werden, auch hier hieß es wieder: Zeichen setzen für Vielfalt und Teilhabe. Das außergewöhnliche Angebot für nicht eingeschränkte Menschen, sich körperlich in die Lage von Behinderten zu versetzen und ihre Herausforderungen zu erleben, veränderte Sichtweisen und öffnete ein tieferes Verständnis zum Thema Inklusion. Doch auch die leiseren interessanten und informativen Angebote der Gesamtschwer-behindertenvertretung inspirierten viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Mitmachen, Ausprobieren und zum gedanklichen Austausch. Der Gesundheitstag der Stadt Frankfurt am Main zeigte wie einfach das Thema Inklusion ansprechend und überzeugend in eine Veranstaltung eingebettet werden kann, um an Orten, wo Menschen zusammenkommen, für die Inklusion zu sensibilisieren. Ausbildung Schwerbehinderter Auch 2017 konnte die Stadtverwaltung für die Ausbildung schwerbehinderter Menschen gute Rahmenbedingungen schaffen. Hervorzuheben sind an dieser Stelle die Hilfen für schwerbehinderte Auszubildende und Beamtenanwärterinnen und -anwärter. Unter der Mitwirkung des Bereichs Ausbildung konnten Unterstützungsbedarfe ermittelt und Bezuschussungen für behinderungsgerechte Ausbildungsplatzausstattungen erfolgreich beantragt werden. Bei den Planungen für den Umbau des neuen Dienstgebäudes des Personal- und Organisationsamtes in der Münchener Str. 1, in dem die Ausbildung sowie die zentrale Fortbildung bedarfsgerecht seit Mai 2018 untergebracht sind, wurde im Jahr 2017 insbesondere eine behindertengerechte Ertüchtigung des Gebäudes berücksichtigt. Hierzu wird in dem Bericht für das Jahr 2018 weiter ausgeführt.
Betriebliches Gesundheitsmanagement Zur städtischen Personalarbeit gehört das betriebliche Gesundheitsmanagement. Es dient der nachhaltigen Förderung der Gesundheit, des Leistungsvermögens und der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das städtische Gesundheitsmanagement analysiert die Belastungen der Beschäftigten, um mögliche Gefährdungen und Risiken zu erkennen, und kann durch die konsequente Umsetzung von Vorsorgekonzepten und Maßnahmen dazu beitragen, Erkrankungen zu vermeiden. Neben diesem präventivem Handlungsansatz ist das betriebliche Eingliederungs-management ein wichtiges Aufgabenfeld des betrieblichen Gesundheitsmanagements, das auf die Unterstützung und Rehabilitation einzelner abzielt. Arbeitsergebnisse aus der Inklusionsvereinbarung zu den temporären Zielvereinbarungen für die Jahre 2015 bis 2018
Die Projektgruppen, die zur Umsetzung der in der Inklusionsvereinbarung festgelegten temporären Ziele gebildet wurden, haben auch im Berichtszeitraum 2017 kontinuierlich gearbeitet und abschließend gute Ergebnisse erzielt.
- Stellung und Bedeutung der Schwerbehindertenvertretungen Der Projektauftrag, die Stellung und Bedeutung der Schwerbehindertenvertretung zu untersuchen und mit Blick auf künftige Anforderungen konzeptionell Möglichkeiten der Stärkung und zur Weiterentwicklung zu erarbeiten, wurde 2017 erfolgreich abgeschlossen. Die erkannten Punkte gilt es nun nach und nach umzusetzen.
- Inklusion (Menschen mit Behinderung) - Handlungsansätze aus dem Aktionsplan 2012 - 2014 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Die Belange von Menschen mit Behinderung in Bezug auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen im Sinne der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen, hat auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Blick. Die DGUV hat hierzu den Aktionsplan 2014 - 2016 vorgelegt, der wichtige Handlungsansätze aufzeigt. Nach dem Projektauftrag galt es, zu überprüfen, welche Handlungsansätze für die Stadt Frankfurt am Main übernommen werden könnten. Die für die Stadt Frankfurt am Main relevanten Maßnahmenvorschläge des Aktionsplans wurden identifiziert und näher betrachtet. Viele Aspekte sind bereits Grundlage städtischen Handelns. Die Fortentwicklung und praktische Umsetzung wird in der Stadtverwaltung kontinuierlich betrieben. Dies soll auch im gemeinsamen Austausch zwischen den Partnern der Inklusionsvereinbarung geschehen. Die Ergebnisse zu den Handlungsfeldern Bewusstseinsbildung, Barrierefreiheit, Partizipation, Individualisierung und Vielfalt sowie Lebensräume und Inklusion geben hierfür Orientierung.
- Inklusion (Menschen mit Behinderung) - Förderung der Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung (Rahmenbedingungen) Der Projektauftrag, wichtige Rahmenbedingungen für die Förderung der Beschäftigung und Ausbildung Schwerbehinderter bei der Stadtverwaltung zu identifizieren und eventuelle Handlungsansätze zu definieren, konnte ebenfalls abgeschlossen werden. Es gibt eine Vielzahl guter und bewährter Handlungsansätze der Stadt Frankfurt am Main, die erfolgreich umgesetzt werden und auch künftig beibehalten werden sollten. Die Projektgruppe hat ergänzende Möglichkeiten aufgezeigt, wie eine Teilhabe für Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben unterstützt werden kann und für bereits vorhandene Handlungsansätze weitere Optimierungen vorgeschlagen.
- Fachsymposium zum Thema Inklusion in der Arbeitswelt Zur Umsetzung des Projektauftrages, ein Fachsymposium zum Thema Inklusion in der Arbeitswelt auszurichten, ist zu berichten, dass die Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch die Dezernate III und IX, gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer, dem Netzwerk Inklusion Deutschland e.V. und der Lust auf besser leben gGmbH am 16. November 2018, in der IHK die Veranstaltung "Personal.Fachkräfte.Diversity - Inklusion in Ausbildung und Beruf" ausrichten wird. In diese wird auch ein Fachsymposium, insbesondere für die Zielgruppe personalverantwortlicher Personen aus Unternehmen, eingebunden sein. Die Projektergebnisse zu den unter I., II. und III. beschriebenen Zielvereinbarungen sind als Anlagen 3 bis 5 beigefügt. Anlage _1 (ca. 63 KB) Anlage _2 (ca. 57 KB) Anlage _3 (ca. 34 KB) Anlage _4 (ca. 8 KB) Anlage _5 (ca. 20 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. September 2018 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)