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Haushaltsplan und Wirtschaftspläne für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 Investitionsprogramm 2005-2008 Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms…

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Haushaltsplan und Wirtschaftspläne für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 Investitionsprogramm 2005-2008 Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2008 Die Qualität von Integrationsmaßnahmen durch Erfolgskontrollen und Bedarfsanalysen sichern

Vorlagentyp: B
44 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 29.03.2005, B 269

Betreff:

Haushaltsplan und Wirtschaftspläne für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 Investitionsprogramm 2005-2008 Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2008 Die Qualität von Integrationsmaßnahmen durch Erfolgskontrollen und Bedarfsanalysen sichern

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8341 (M 173)

- NR 1519 GRÜNE -

a) Mama lernt Deutsch / Papa auch

Der Erfolg des Zweitsprachenerwerbs und die Wirksamkeit des Projekts "Mama lernt Deutsch / Papa auch“ lässt sich im Hinblick auf die im Antrag vom 14.09.2004 NR 1519 genannten Zielsetzungen durch einen Sprachtest allein nicht messen sondern nur durch eine zusätzliche externe Evaluation des Projekts im Rahmen einer qualitativen Langzeitstudie. Hierzu müsste über einen Zeitraum von drei Jahren jeweils jährlich eine qualitative Befragung der Teilnehmenden zur Ermittlung der Selbsteinschätzung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den pädagogischen Einrichtungen zur Ermittlung der Fremdeinschätzung und der Wirkungsmechanismen des Projekts durchgeführt werden.

Diese erste Untersuchung könnte bereits nach dem Ende der ersten Kursstufe (also nach 150 Unterrichtsstunden) durchgeführt werden. In einer zweiten Untersuchung sollte eine festzulegende Zahl von ausgewählten Interviews nach ausgewählten Indikatoren zu Fallrekonstruktionen ausgearbeitet werden. Die Kosten für eine externe Evaluation mit den skizzierten Inhalten belaufen sich inklusive 12 Fallstudien, die über einen Zeitraum von drei Jahren jährlich durch qualitative Interviews erhoben werden, auf rund 35.000,- € jährlich.

In einer vom Amt für multikulturelle Angelegenheiten im Jahr 2000 in Auftrag gegebenen Evaluation des Projekts wurde der Projektverlauf von 1997 bis 2000 durch quantitative Erhebung von Daten der Teilnehmerinnen und qualitative, leitfadengestützte Interviews mit den Schulleiter/-innen, Kursleiterinnen und Teilnehmerinnen der Kurse ausgewertet.

Die Evaluation ergab, dass bei aller Heterogenität der Bildungsbiographien die Frauen das gemeinsame Ziel verbindet Deutsch zu lernen und damit eine höhere Kompetenz im Umgang mit der Schule zu erwerben.

Die interviewten Frauen berichteten übereinstimmend, dass das Projekt für sie ausgesprochen nützlich sei und den Umgang mit der Situation der Kinder in der Schule, aber auch den Alltag erleichtere. Viele formulierten den Wunsch nach höherer Intensität des Unterrichts mit der Begründung, dass sie außerhalb des Unterrichts selten Gelegenheit hätten, das Gelernte zu üben, da fast die gesamte Lebenszeit durch Mann, Kinder, Haushalt beansprucht werde.

Der Bedarf an den Deutschkursen für Eltern ist seit 2003 gleich bleibend hoch. Derzeit nutzen jährlich rund 600 Teilnehmerinnen und rund 25 Teilnehmer das Programmangebot. Es ist anzunehmen, dass der Bedarf in diesem Jahr steigen wird. Immer mehr pädagogische Einrichtungen integrieren das Programm "Mama lernt Deutsch – Papa“ in ihre interkulturelle Elternarbeit und bieten die Kurse inzwischen als Regelprogramm an.

Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen durch die Auswirkungen des Zuwanderungsgesetzes und die Arbeitsmarktreform Hartz IV auf die Zielgruppe ist der tatsächliche Bedarf noch nicht konkret zu beziffern. Um eine aussagekräftige Bedarfsanalyse durchzuführen, sind die Indikatoren derzeit nicht eindeutig identifizierbar solange die Auswirkungen der genannten Sozialreform noch nicht konkret abzusehen ist. Die Notwendigkeit des Erwerbs der Zweitsprache Deutsch für die Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft kann demnach durchaus auch zu einem Anstieg der Teilnehmerzahl in den nächsten Jahren führen, der sich aber noch nicht konkret beziffern lässt.

Die Kursleitenden der Mama lernt Deutschkurse erhalten jährlich Fortbildungsangebot zu interkulturellen Fragestellungen im Sprachunterricht und in den pädagogischen Einrichtungen, in denen die Kurse stattfinden.

Im Rahmenkonzept für die Arbeit in den städtischen Kindertageseinrichtungen in Frankfurt ist der kulturelle Bildungsaspekt als Basis der täglichen pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen beschrieben. Insofern ist er auch Grundlage für die pädagogischen Konzepte der einzelnen Einrichtungen. Darüber hinaus ist der interkulturelle Aspekt grundsätzlich integraler Bestandteil aller Fortbildungsangebote des Trägers für die sozialpädagogischen Fachkräfte.

Für die pädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen der freien Träger stellt die interkulturelle Arbeit ebenso einen zentralen Aspekt des Bildungsauftrages dar. Die Rahmenkonzepte der verschiedenen kirchlichen und freien Träger berücksichtigen diesen Aspekt in besonderer Weise.

Hervorzuheben ist derzeit das Projekt "frühstart“, das seit 2003 bis 2006 in Kooperation zwischen der Hertie- Stiftung, der Quant-Stiftung, dem Hessischen Sozialministerium, dem Hessischen Kultusministerium, den Städten Wetzlar, Gießen und Frankfurt am Main trägerübergreifend in 6 Frankfurter Kindertageseinrichtungen im Gallusviertel durchgeführt wird. Im Rahmen dieses Projektes werden Erzieherinnen durch gezielte Fortbildung in die Lage versetzt, die Sprachförderung von Zuwandererkindern zum Gegenstand ihrer täglichen Erziehungsarbeit zu machen. "frühstart“ vermittelt Erzieherinnen und Eltern Kenntnisse über kulturelle Prägung und Wissen über fremde Kulturen, zudem werden im Rahmen dieses Projekts muttersprachliche "Elternbegleiter" ausgebildet. Diese informieren und beraten Eltern mit Migrationshintergrund und ermöglichen ihnen so eine aktive Teilnahme am Bildungsweg ihrer Kinder. In diesem Projekt stehen die Mittel zur externen Evaluation und wissenschaftlichen Begleitung zur Verfügung.

b) Ausbildungsorientierte Elternarbeit mit MigrantInnen

Um die Wirksamkeit des Projekts in Bezug auf die in dem Antrag formulierten Fragen zu ermitteln und verlässliche Aussagen diesbezüglich zu treffen, wird eine qualitative Längsschnittstudie der Projektarbeit erforderlich.

Nach Auskunft einer fachwissenschaftlichen Expertin (Frau Prof. Dr. Gabriele Rosenthal, Sozialwissenschaftlichen Methodenzentrum der Universität Göttingen) ist eine qualitative Verlaufsstudie mit zwei Untersuchungsteilen notwendig um aussagekräftige Wirkungsmechanismen des Projekts zu ermitteln.

Im Rahmen einer externen Evaluation müssen zunächst in einem ersten Sample biographische Interviews und Familiengespräche mit Migrantenfamilien durchgeführt werden. Aus den biographischen Interviews und Familiengesprächen mit Migrantenfamilien werden in einem zweiten Sample eine festzulegende Anzahl an Interviews und Familiengesprächen komplett zu aufwendigen Fallbeschreibungen rekonstruiert.

Zur Durchführung der biographischen Fallanalysen mit Eltern, Familien - aus Verein(en) und Schule(en) an denen das AOE Projekt durchgeführt wurde, müsste ein Untersuchungszeitraum von der Grundschulzeit bis zum 18. Lebensjahr INDEX oder bis zum Berufseintritt nach der gesamten Ausbildungs- oder Studienphase festgelegt werden.

Zum Beispiel drei Untersuchungsjahre:

A. Während der Grundschulzeit der Kinder in der 3. oder 4. Klasse.

B. Nach der Entscheidung für eine weiterführende Schule, in der 7.-9. Klasse.

C. Am Ende der Schulzeit oder dem Beginn der Berufstätigkeit.

Für jedes Jahr wären dann 80.000,00 € anzusetzen.

c) Interkulturelle Rentenberatung

Ein besonderer Beratungsbedarf von Migrantinnen und Migranten in Fragen der Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente wird besonders deutlich beim lückenlosen Ausfüllen der Formulare bzw. der Computervordrucke sowie bei der lückenlosen Zusammenstellung und der Vorlage aller zur Antragstellung relevanten Unterlagen.

Auch deutschsprachige Rentenanwärterinnen und –anwärter fühlen sich mit der Antragstellung oft überfordert. Ältere Migrantinnen und Migranten beschreiben zusätzlich Verständigungsprobleme, die die Kommunikation mit i. d. R. deutschsprachigen Rentenberaterinnen und –beratern der Landesversicherungsanstalt (LVA) Hessen stark beeinträchtigt. Diese Einschätzung wurde auch in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der LVA Hessen und dem Versicherungsamt Frankfurt am Main eingeräumt und bestätigt.

Eine herkunftssprachliche Beratung und Vorprüfung der Antragsformulare und –unterlagen durch ehrenamtliche Mitglieder in Migrantenvereinen und -gemeinden, die von dem Projekt "Interkulturelle Rentenberatung“ im Amt für multikulturelle Angelegenheiten für diese Aufgaben geschult wurden, ermöglicht eine Verbesserung der Rentenbeantragung für die Antragstellenden und für die Antragsbearbeitung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LVA Hessen, wie von beiden Seiten in Gesprächen bestätigt wurde. Im Gesamtergebnis können die Anträge schneller bearbeitet werden, da mehrmalige Vorsprachen und das Nachreichen von fehlenden Unterlagen durch die kompetente herkunftssprachliche Vorprüfung der Anträge vermieden werden kann.

Folgende Schritte in Richtung einer nachhaltigen Struktur sind bereits gemacht worden:

- In der 2002 im Amt für multikulturelle Angelegenheiten durchgeführten Informationsveranstaltung für Vertreter der Frankfurter Migrantenvereine, Migrantengemeinden, wurden die Multiplikatoren gewonnen, die sich ehrenamtlich als Helfer in Rentenfragen betätigen wollen.

- Die LVA Hessen führt seit Herbst 2002 bis heute im Amt für multikulturelle Angelegenheiten Schulungen in Rentenfragen durch. Die Teilnehmer der Schulungen verfügen über folgende Muttersprachen: Arabisch, Bosnisch, Berberisch, Englisch, Eritreisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Mazedonisch, Serbisch, Slowenisch, Spanisch, Türkisch.

- Das Versicherungsamt - eine zusätzliche zu der LVA Hessen und der BfA Dienstleistung der Stadt Frankfurt am Main für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger bei der Rentenantragstellung – hat im Rahmen des Projektes im Frühjahr 2004 umstrukturiert und veranlasst, dass drei seiner Mitarbeiter extra zuständig für die Bearbeitung von Rentenanträgen der älteren Migrantinnen und Migranten sein werden.

- Um die Vernetzung zwischen dem Versicherungsamt und den Migrantenorganisationen herzustellen wurde im Frühjahr 2004 in Zusammenarbeit mit dem Amt für multikulturelle Angelegenheiten im Versicherungsamt eine Informationsveranstaltung für die Teilnehmer der Schulungen in Rentenfragen durchgeführt. In einem direkten Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Versicherungsamtes lernten sie die Institution und ihre Aufgaben kennen.

Die Vernetzung zwischen der LVA Hessen und den Migrantenorganisationen wurde bereits im Jahre 2003 hergestellt.

- Die für die Rentenanträge von älteren Migrantinnen und Migranten zuständigen Beraterinnen und Berater der LVA (Hessen) sowie des Versicherungsamtes Frankfurt am Main stehen ab sofort den muttersprachlichen Helferinnen und Helfern bei Rentenfragen als Kontaktpersonen zur Verfügung und umgekehrt bei Verständigungsschwierigkeiten mit den nicht deutschen Rentenantragstellenden können die Rentenberaterinnen und Rentenberater der LVA Hessen und des Versicherungsamtes die herkunftssprachlichen Helferinnen und Helfer kontaktieren bzw. die Antragstellenden auf sie verweisen.

Diese Verfahrensweise hat sich sehr bewährt. Das Angebot wird zwischenzeitlich in großem Umfang genutzt und stellt auch eine Zeitersparnis bei der Antragsbearbeitung vor allem bei der LVA Hessen dar.

- Die LVA Hessen und das Versicherungsamt gaben darüber hinaus jeweils ein Faltblatt in deutscher Sprache mit Informationen zu den Dienstleistungen ihrer Institutionen heraus.

- Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten entwickelte im Absprache mit der LVA Hessen und dem Versicherungsamt ein Informationsheft mit wichtigen Adressen und Hinweisen zu Rentenantragstellung für Migrantinnen und Migranten in acht Sprachen. Es wird im Frühjahr 2005 erscheinen.

- Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Hessen und das Amt für multikulturelle Angelegenheiten sind sich einig, dass für die Vertreter der Frankfurter Migrantenvereine und Migrantengemeinden, die ehrenamtliche herkunftssprachliche Information, Beratung und Hilfe in Rentenfragen leisten möchten, weiterhin regelmäßig kostenlose Tagesschulungen in Rentenfragen, um den neusten Stand der sich oft ändernden Vorschriften zu vermitteln, sowie je nach Bedarf (ca. zwei bis drei Mal im Jahr) angeboten werden.

Für das Jahr 2005 sind bereits weitere Schulungen zu den Themen "Neue Rentenreform“ (Fortsetzung) und “Grundsicherung“ geplant.

Darüber hinaus wird das Projekt ab 2005 um Schulungen zu den Themen "Arbeitsmarktreformen und ältere Menschen“, "Zuwanderungsgesetz“ sowie "Integrationsprogramm“ erweitert.

Was die Ressourcenausstattung und Entwicklungsperspektiven angeht, so wird das Projekt von den zuständigen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ehrenamtlich tätigen Migrantinnen und Migranten durchgeführt. Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten unterstützte und unterstützt den sehr notwendigen Prozess der interkulturellen Öffnung der Regeleinrichtungen beratend, organisatorisch und durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Hessen führt kostenlose Tagesschulungen durch. Es wurde eine regelmäßige Durchführung von Tagesschulungen, um den neuesten Stand der sich oft ändernden Vorschriften zu vermitteln, sowie je nach Bedarf (ca. zwei bis drei Mal im Jahr) vereinbart.

Die Kostenfrage der Aufwandsentschädigung für die muttersprachlichen, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in Rentenfragen muss noch geklärt werden.

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Hessen und das Amt für multikulturelle Angelegenheiten sind dabei zu prüfen, unter welchen Bedingungen die muttersprachlichen Helferinnen und Helfer ggf. als sogenannte Versichertenälteste von der LVA (Hessen) verpflichtet werden können.

In Anbetracht der stark wachsenden Zahl der vor dem Rentenalter stehenden älteren Zuwanderer ist es wichtig, frühzeitig Strukturen zu schaffen und auszubauen, die in Zukunft relevant sein werden.

Am 31.12.2003 lebten in Frankfurt am Main 7 555 Migrantinnen und Migranten ohne deutschen Pass, die zwischen 60 und 65 Jahre alt sind. Diese Zahl erhöht sich, wenn man berücksichtigt, dass sehr viele Arbeitsmigranten aus gesundheitlichen Gründen früher in die Rente gehen und wenn man die bereits Eingebürgerten sowie die älteren Aussiedler dazu rechnet. Die Zahl der Frankfurterinnen und Frankfurter ohne deutschen Pass im Alter zwischen 55 und 60 Jahren betrug am 31.12.2003 bereits

10.025 Personen. Außerdem bestätigt die Besucherstatistik der Landesversicherungsanstalt (LVA) Hessen, Auskunfts- und Beratungsstelle Frankfurt am Main einen hohen Beratungsbedarf der ausländischen Bevölkerung. Der Anteil bewegt sich zwischen 45% und 50% der Beratungen ohne die bereits Eingebürgerten.

Darüber hinaus wird das Amt für multikulturelle Angelegenheiten zunehmend von den ausländischen Ratsuchenden in Rentenfragen aufgesucht, die bedingt durch Sprach- und Verständigungsprobleme große Schwierigkeiten mit dem vollständigen Vorlegen aller benötigten Rentenantragsunterlagen haben.

Die Notwendigkeit der Maßnahme wird u.a. eindrücklich belegt, durch die kürzlich veröffentlichte empirische Untersuchung "Die Lebenssituation älterer alleinstehender Migrantinnen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Situation in Frankfurt am Main war Teil der Untersuchung.

Die Kostenfrage der Aufwandsentschädigung für die muttersprachlichen, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in Rentenfragen muss noch geklärt werden.

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Hessen und das Amt für multikulturelle Angelegenheiten sind dabei zu prüfen, unter welchen Bedingungen die muttersprachlichen Helferinnen und Helfer ggf. als sogenannte Versichertenälteste von der LVA (Hessen) verpflichtet werden könnten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Mai 2004BB 371Förderung von Integrationsmaßnahmen und Ausländervereinen durch die Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
  2. 14. September 2004NRNR 1519Die Qualität von Integrationsmaßnahmen durch Erfolgskontrollen und Bedarfsanalysen sichernSTVV-Antrag · GRÜNE
  3. 29. März 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 Wochen
    BB 269Haushaltsplan und Wirtschaftspläne für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 Investitionsprogramm 2005-2008 Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2008 Die Qualität von Integrationsmaßnahmen durch Erfolgskontrollen und Bedarfsanalysen sichern
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
KAV
Sitzung 36 · 18.04.2005
TO II, TOP 49
Abgelehnt
Die Vorlage B 269 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Frauenausschusses
Sitzung 39 · 25.04.2005
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP

Ausschusses für Immigration und Integration
Sitzung 40 · 28.04.2005
TO I, TOP 14
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP

Ausschusses für Immigration und Integration
Sitzung 41 · 09.06.2005
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 269 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPD
Sonstige:
FDP (Kenntnis)FAG (Kenntnis)REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE (= Buchstabe a) und b) Zurückweisung, Buchstabe c) Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FAG und REP (= Kenntnis) E.L: (= Kenntnis als Zwischenbericht)

Frauenausschusses
Sitzung 40 · 13.06.2005
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 269 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDP
Sonstige:
FAG (Kenntnis)REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Buchstabe a) und b) Zurückweisung, Buchstabe c) Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Kenntnis)

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