Mehrkosten für den barrierefreien Ausbau der Stationen „Musterschule“ und „Glauburgstraße“
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Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 261
Betreff: Mehrkosten für den barrierefreien Ausbau der Stationen "Musterschule" und "Glauburgstraße" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.05.2017, § 1281 - A 143/17 AfD - Zu 1) Im Zeitraum vom 29. März bis zum 23. Mai 2016 wurden in den jeweiligen Baufeldern die Erdarbeiten durchgeführt. In Teilbereichen konnte die erforderliche Tragfähigkeit des Untergrundes nicht erreicht werden, sodass ein weiterer Bodenaushub sowie Bodenaustausch erforderlich war. Teilweise musste zusätzlich sog. Grobschlag eingebaut werden. Weiter haftete an den ausgebrochenen Asphaltflächen ein Geotextil an. Zur vorschriftsmäßigen Entsorgung von Asphalt und Geotextil mussten diese Materialien getrennt werden. Diese Arbeitsschritte waren so nicht vorgesehen und hatten Auswirkungen auf Kosten und Zeit. Zu 2) Verzögerungen ergaben sich aus den zusätzlichen Arbeiten, die aus den ca. 210 Sachnachträgen pro Station resultieren. Der durch diese zusätzlichen Maßnahmen erforderliche Zeitbedarf sollte durch die Bauoptimierung aufgefangen bzw. verringert werden, um den angedachten Fertigstellungstermin zu sichern. Zu 3) und 4) Bei einer Baumaßnahme dieses Umfangs kann es in jeder Bauphase zu Änderungen, Störungen und Behinderungen kommen. So auch im vorliegenden Fall der Baumaßnahmen an der Musterschule und Glauburgstraße (ca. 210 Sachnachträge pro Station). Im Wesentlichen sind die erforderlichen Änderungen und Anpassungen mit dem anstehenden Baugrund in Verbindung zu bringen. Bei Baumaßnahmen im innerstädtischen Raum ist es jedoch nicht oder nur mit erheblichem vorlaufenden Erkundungsaufwand möglich, alle Risiken des Baugrundes im Vorhinein zu kennen bzw. zu erkunden, um diese in die Planung einfließen zu lassen. Während der Planung der Baumaßnahme Musterschule/Glauburgstraße wurden - wie bei anderen Maßnahmen ebenfalls üblich - Baugrunduntersuchungen durchgeführt, welche eine Einschätzung des anstehenden Bodens zulassen. Um eine Überprüfung des Untergrundes im Vorhinein so durchzuführen, dass absolute Planungssicherheit erreicht werden kann, wären Suchschürfe und Kernbohrungen durchzuführen, die einer vorgelagerten Baustelle mit ähnlichen Einschränkungen für die Anrainer (z. B. Straßensperrungen) wie der endgültigen Baustelle gleichkämen. Die Kosten und Terminprognosen würden dann natürlich wesentlich stabiler ausfallen. Ob die Gesamtkosten und die Einschränkungen dann günstiger liegen, wird von der VGF jedoch bezweifelt. Zu 5) Wenn die tatsächlich ausgeführte Leistungsmenge einer Position im Leistungsverzeichnis mehr als 10 % nach oben von dem im Vertrag vorgesehenen Leistungsumfang abweicht. Zu 6) Der Schienenersatzverkehr (SEV) wurde pro Woche und nicht pauschal über die komplette Baumaßnahme ausgeschrieben. Aufgrund der Verzögerung der geplanten Inbetriebnahme (29.08.2016 bis 09.10.2016) der Linie U5 musste in diesem Zeitraum der SEV verlängert werden. Daraus entstanden die genannten Mehrkosten. Zu 7) Im Zuge der Planungen war es angedacht, die Müllentsorgung über die sog. Logistikspur von Norden nach Süden direkt über die Eckenheimer Landstraße abzuwickeln. Dies konnte aufgrund der Vorgaben der FES jedoch so nicht umgesetzt werden. In Abstimmung mit der FES wurde ein Entsorgungskonzept entwickelt, welches den Erfordernissen der FES entsprach. Dieses Müllkonzept sah die Bündelung der Mülltonnen an sog. Mülltonnensammelplätzen sowie die Leerung über die parallelverlaufenden Straßen Humboldtstraße und Weberstraße vor. Zusätzlich mussten die Tonnen der Querstraßen zwischen Eckenheimer Landstraße und Weberstraße bzw. Humboldtstraße zu den Sammelplätzen gebracht werden, da nach den Vorgaben der FES die Müllwagen nicht rückwärtsfahren sollten. So waren zeitweise bis zu 50 Personen damit beschäftigt, die Mülltonnen von der jeweiligen Liegenschaft zum Sammelplatz und zurück zu transportieren. Durch diesen Aufwand entstanden die aufgeführten Mehrkosten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Januar 2017AA 143Mehrkosten für den barrierefreien Ausbau der Stationen Musterschule und GlauburgstraßeSTVV-Anfrage · AfD
- 14. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenBB 261Mehrkosten für den barrierefreien Ausbau der Stationen „Musterschule“ und „Glauburgstraße“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRAKTION (= Kenntnis)