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Frankfurt - Welthauptstadt unzumutbarer Toilettenanlagen

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.07.2015, B 259

Betreff: Frankfurt - Welthauptstadt unzumutbarer Toilettenanlagen Vorgang: A 830/15 RÖMER Zu 1 u. 2 Mit Recht sind die aus den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammenden Toiletten der beiden Bahnbauwerke als sanierungsbedürftig einzustufen, wenngleich durchaus zwischen derjenigen an der Hauptwache und derjenigen an der Konstablerwache gravierende Qualitätsunterschiede und Sanierungsdringlichkeiten bestehen.

Im Einzelnen: Die WC-Anlagen sind Teil eines einheitlichen Bahnbetriebswerks mit jeweils vier verknüpften Nutzungsebenen, unter anderem auch Gleisebenen der Bahn mit Hochspannungsleitungen. Eine grundhafte Sanierung der gesamten Anlage mit den unterschiedlichen Nutzungsebenen ist ausstehend. Die baurechtliche Situation zeichnet sich dadurch aus, dass teils nach Bahnbaurecht in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Darmstadt, teils nach allgemeinem Baurecht in der Zuständigkeit der Bauaufsicht Frankfurt am Main zu verfahren ist. Es bestehen vielfältige Eigentums-, Nutzungs- und Mietverhältnisse mit diversen Versorgungsleitungen und je eigenen brandschutztechnischen Vorgaben. Die Ver- und Entsorgungsleitungen der Toilettenanlage sind Teil des Gesamtbauwerkes, werden gemeinsame von allen genutzt und können nicht einzeln in Stand gesetzt werden. . Aus Sicht des Magistrats ist es nicht zielführend, bei den gemeinsamen Entsorgungsleitungen die jeweilige Toilettenanlage separat in Angriff zu nehmen, da die Leitungen vor und nach Querung der Toilette nur veralteten Standards entsprechen würden. Es bedarf infolgedessen umfangreicher Abstimmungen mit anderen Nutzern. Gleichwohl wird und muss mindestens kurzfristig eine Renovierung der Toilettenanlagen erreicht werden. Die Planungen für diese Maßnahmen laufen. Der Abschluss der Arbeiten ist nach vorliegendem Zeitplan im Frühjahr 2016 zu erwarten, so dass zumindest eine optische Verbesserung der Anlage erreicht wird. In jedem Falle wird ein zufriedenstellendes Interimsangebot vorgehalten werden. Die Sanierung beinhaltet jedoch nicht die Versorgungsstränge für S- und U-Bahn und damit verbundene Schließung der geöffneten Decken, da dies brandschutzrechtlich nicht zulässig ist. Im Übrigen werden auch bei den derzeitigen Anlagen die allgemeinen Hygienebestimmungen und üblichen Pflege- und Reinigungsintervalle beachtet. Zu 3 u. 4 Die Arbeiten werden bereits so konzipiert, dass möglichst keine Genehmigungsverfahren durch das Regierungspräsidium notwendig werden. Desgleichen sind die Bauarbeiten in einzelne Abschnitte unterteilt, um Ausschreibungen möglichst einfach zu halten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. April 2015AA 830Frankfurt - Welthauptstadt unzumutbarer ToilettenanlagenSTVV-Anfrage · RÖMER
  2. 10. Juli 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 259Frankfurt - Welthauptstadt unzumutbarer Toilettenanlagen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 44 · 08.09.2015
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 259 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 43 · 08.10.2015
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 259 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
Linke (Kenntnis)BFF (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF und RÖMER (= Kenntnis)

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