Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Wirtschaftliche Nutzung

Vorlagentyp: B
16 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B 245

Betreff: Wirtschaftliche Nutzung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2600 - E 263/18 CDU/SPD/GRÜNE - Die Ämter und Eigenbetriebe sowie die sonstigen Sondervermögen der Stadt Frankfurt am Main beachten im Hinblick auf die Haushaltswirtschaft stets die Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO -). Dabei ist § 92 HGO von besonderer Bedeutung, in dem neben weiteren allgemeinen Haushaltsgrundsätzen die Pflicht der Gemeinden bestimmt wird, ihre Haushaltswirtschaft nach den Grund-sätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu führen. Dabei steht für die Stadt Frankfurt am Main das Wirtschaftlichkeitsprinzip im Vordergrund, das die wirtschaftlichste Lösung nicht nur beim Ressourcenverbrauch, sondern auch auf das gewünschte Ziel im Hinblick auf die Quantitäten und Qualitäten städtischer Leistungen anstrebt. Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz wird in Bezug auf das Vermögen der Gemeinde durch die Regelungen des § 108 HGO konkretisiert, wonach die Gemeinde Vermögensgegenstände nur erwerben soll, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit erforderlich ist. In den Hinweisen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport wird ergänzend festgelegt, dass ein Vermögenserwerb, der nicht dieser Bindung entspricht, unzulässig ist. Dabei ist jedoch eine sachgerechte Bodenbevorratungspolitik in Verbindung mit der Entwicklungsplanung der Gemeinde nicht ausgeschlossen. Die HGO regelt weiter, dass die gemeindlichen Vermögensgegenstände pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten und ordnungsgemäß nachzuweisen sind. Seit der Einführung des doppischen Rechnungswesens zum 01.01.2007 erfolgt der Nachweis der Vermögensgegenstände in der Vermögensrechnung (Bilanz) der Stadt Frankfurt am Main. Ein Austausch von Gegenständen des Sachanlagevermögens kommt im Regelfall nicht vor Ablauf der geplanten Nutzungsdauern, die auch Grundlage für die Ermittlung der Aufwendungen für Abschreibungen sind, in Betracht. Maßgeblich für die Abschreibung ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die auf der Grundlage von Erfahrungswerten und unter Berücksichtigung von Beschaffenheit und Nutzung des Vermögensgegenstands bestimmt wird. In der städtischen Praxis wird ein Wirtschaftsgut jedoch häufig über die gewöhnliche Nutzungsdauer hinaus weiter genutzt, sofern nicht wirtschaftliche Gründe wie zum Beispiel hohe Betriebs- oder Reparaturkosten dagegen sprechen. Beispielsweise war für die in Holzmodulbauweise errichtete Unterkunft für Flüchtlinge am Alten Flugplatz Bonames/ Kalbach ursprünglich für eine dreijährige Nutzung vorgesehen. Die transportablen Module sollten danach an anderer Stelle weiterverwendet werden. Das sensible Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft gegenüber den Belangen des Naturschutzes in dieser Schutzzone (Alter Flugplatz) und das gute Miteinander mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadtteile Kalbach und Bonames ermöglichen nun eine Verlängerung der Nutzungszeit am bisherigen Standort. Bei Realisierung der Verlängerung werden die Umsetzungskosten und die Herrichtungskosten (Gründung, Wasser, Abwasser, Strom etc.) am neuen Standort eingespart (ca. 2. Mio. €). Durch die Nachhaltigkeit der Nutzung an einem Ort verbessert sich die Kosten/Nutzen Bilanz der Unterkunft erheblich. Ebenso wird für neue Schulstandorte oder deren Provisorien immer kritisch die Neubeschaffung oder Weiternutzung vorhandener Ressourcen abgewogen. Schul- und Kitastandorte werden seit Jahren nicht aufgegeben, sondern gemäß Schul- bzw. Kitaentwicklungsplanung der Nachfrage entsprechend in andere Schulformen / Kita-Altersgruppen umgewandelt. Für die geschaffenen Schulprovisorien wird ebenfalls die Weiternutzung der Anlagen immer geprüft und mit geplant. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass Wirtschaftsgüter, die nicht mehr für den Dienstgebrauch benötigt oder geeignet sind, veräußert werden. Im Bereich der Nutzung von Fahrzeugen ist das Projekt Fuhrparkmanagement der Reformkommission von Bedeutung, das darauf abzielte, die dienstlichen Mobilitätserfordernisse mit einem möglichst geringen Bestand an städtischen Fahrzeugen abzubilden. Die Fuhrparkoptimierung wird dabei durch Fahrzeugpooling zwischen Ämtern mit räumlicher Nähe, Standardisierung des Fahrzeugparks und dem Einsatz geeigneter Buchungssoftware vorangetrieben. Durch den Einsatz von Car-Sharing für die Spitzenbedarfsabdeckung konnten in den Pilotbereichen bereits Fahrzeuge eingespart werden (vgl. Bericht des Magistrats B 355 vom 06.11.2017). Ergänzend zu den Regelungen der HGO bestimmt § 12 GemHVO, dass bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden soll. Aufgrund der Grundlage dieser Regelung hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main 2016 eine "Richtlinie zu Wirtschaftlichkeitsvergleichen gemäß § 92 Abs. 2 HGO und § 12 Gemeindehaushaltsverordnung" beschlossen. Nach dieser Richtlinie sind alle Investitionsvorhaben oder vergleichbare Maßnahmen des Ergebnishaushalts, die der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden, ihrer Bedeutung entsprechend detaillierte Wirtschaftlichkeitsvergleiche zugrunde zu legen. Die Richtlinie legt fest, dass jeder Wirtschaftlichkeitsvergleich folgende Sachverhalte umfasst:

  1. Bedarfsermittlung, Feststellung geeigneter Lösungsalternativen und deren Kosten einschließlich Folgekosten sowie deren Nutzen,
  2. Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten für die Maßnahmen,
  3. Entscheidung für die wirtschaftlichste Lösung. Dabei ergeben sich die folgenden Prüfschritte, die am Beispiel von einer Hochbaumaßnahme aufgezeigt werden und analog für Tiefbaumaßnahmen und Investitionen in bewegliches Anlagevermögen gelten:
  4. Nutzung bereits im städtischen Besitz befindlicher Liegenschaften,
  5. Anmietung von Liegenschaften,
  6. Sanierung und/oder Erweiterung bestehender Gebäude,
  7. Zweckmäßigkeit der Durchführung der Baumaßnahmen durch die Stadt selbst,
  8. Möglicher Umfang einer Beauftragung Dritter,
  9. Neubau (bei andernfalls zu umfangreichem Sanierungsaufwand). Vor diesem Hintergrund erachtet der Magistrat die mit dem Etatantrag vorgebrachten Hinweise zur wirtschaftlichen Nutzung von städtischem Vermögen als bereits gegebene Praxis der städtischen Ämter und Betriebe.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. April 2018EE 263Wirtschaftliche NutzungEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 10. August 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    BB 245Wirtschaftliche Nutzung
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 25.09.2018
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 245 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen