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Dilettantische Planung und erneute Mehrkosten des Magistrats für das nächste Schuljahr

Vorlagentyp: B
43 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 245

Betreff: Dilettantische Planung und erneute Mehrkosten des Magistrats für das nächste Schuljahr Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2016, § 210 - NR 1315/15 SPD - zu 1.) Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015, § 6128 (NR 1251), ermöglicht, dass mit Hilfe von Verfahrensverkürzungen zum Schuljahr 2016/17 ein Provisorium für das neue Gymnasium errichtet werden kann. Ohne die Regelungen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015, § 6128 (NR 1251), würde eine Inbetriebnahme des neuen Gymnasiums innerhalb eines Jahres nicht möglich sein. Auf Grund der Marktsituation wurde für den ersten Bauabschnitt die Bauweise bei der Ausschreibung offen gelassen. Das Ausschreibungsergebnis fiel erfreulicherweise so aus, dass der erste Bauabschnitt in Holzmodulbauweise erfolgt. Insofern wird es für das Gymnasium Nord vorerst nur ein Provisorium geben. zu 2.) Der für die Errichtung des Provisoriums Gymnasium Nord in Westhausen jeweils für den 5. und 6. Jahrgang (1. Bauabschnitt) entstehende Investitionsbedarf von 11.851.318 € wird aus der Projektdefinition 5.006905 "Planungsmittel und Grunderwerb für neue Gymnasien" gedeckt. Entsprechend der vom Magistrat beschlossenen Bau- und Finanzierungsvorlage erfolgt die Verrechnung auf der neu angelegten Projektdefinition 5.007227. zu 3.) Das Gymnasium Nord hat ein inhaltliches Profil. Mit bilingualen Lernangeboten wird das Ziel verfolgt, den Schülerinnen und Schülern eine vertiefte sprachliche Handlungskompetenz zu vermitteln. Die Förderung der Mehrsprachigkeit soll eine erhöhte Kommunikationsfähigkeit, ein gesteigertes metasprachliches Wissen und eine Erweiterung des kulturellen Horizonts zur Vorbereitung auf Europa und die Globalisierung der Lebens- und Arbeitswelt ermöglichen. Die Aspekte im Einzelnen:

  1. Förderung der individuellen Begabung ab Jg. 5 - Fördern der Begabungen und Lernpotenziale - Bilinguale Elemente ab Jg. 5 in englischer Sprache - Begabtenkurs im Fach Mathematik - Verstärkter Unterricht in der ersten Fremdsprache Englisch in Jg. 5 - AG: Chor / Orchester - AG: Naturwissenschaften - Teilnahme an Wettbewerben - Projekttage "Lernen lernen"
  2. Fördern zum Ausgleich von Lernschwächen - Bedarfsgerechte Förderung in Deutsch, Mathematik und Englisch Es wird eine Ganztagsschule mit qualifizierter Hausaufgabenbetreuung, Arbeitsgemeinschaften, Förderunterrichten und Mittagessensangebot sein. zu 4.) Der Auslagerungsstandort Westhausen wird gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015, § 6128 (NR 1251), genutzt. Zunächst als Provisorium für das Gymnasium Nord und nach Auszug des Gymnasiums an seinen endgültigen Standort, wird die Anlage als Ausweichstandort für zu sanierende Schulbauten genutzt werden. Die energetischen und räumlichen Qualitäten sind daher höher anzusetzen. zu 5.) Die Kosten stehen in starker Abhängigkeit zum Grundstück (Stand der Erschließung, Bodenqualität etc). Es kann hierzu noch keine Aussage gemacht werden. zu 6.) Das Gymnasium startet wie im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015, § 6128 (NR 1251), beschrieben, zum Schuljahr 2016/17 am Standort Westhausen, mit sechs fünften Klassen. zu 7.) Die Entscheidung wird in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt zu gegebener Zeit verkündet. zu 8.) Die Errichtung eines Provisoriums für ein achtzügiges Gymnasium mit einer Essensversorgung, Sportmöglichkeiten und den notwendigen Frei- und Erschließungsflächen bedingt ein geeignetes großes Grundstück. Dieses städtische Grundstück erfüllt die Voraussetzungen. zu 9.) Das zur Verfügung stehende Grundstück ist für die Bebauung mit einem Provisorium für ein achtzügiges Gymnasium geeignet und wird entsprechend bebaut. zu 10.) Es gibt an diesem Standort keine Stahlcontainer. Das Provisorium ab dem Schuljahr 2016/17 wird als Holzmodulanlage errichtet werden. Die Unterrichtsqualität in Holzmodulen entspricht der eines hochwertigen Gebäudes. Das Profil der Schule mit dem sprachlichen Schwerpunkt ist in der Entwicklung und bietet bereits für den
  3. Jahrgang qualifizierte und attraktive Angebote, und wurde terminlich vor der Schulwahl in einem Elterninformationsabend bekannt gegeben. Der endgültige Standort wird rechtzeitig verkündet. zu 11.) Der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans wurde mit Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 03.03.2016 zugestimmt. zu 12.) Es bleibt bei dem Standort Westend/Sportplatz der Philipp-Holzmann-Schule für das neue Gymnasium. zu 13.) Aufgrund des noch nicht vorliegenden Seveso-Gutachtens können keine Aussagen zur Bebaubarkeit des Grundstücks getroffen werden. Die Entscheidung über ein weiterführendes Schulangebot in Nied wird einer künftigen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes vorbehalten sein. Aus schulplanerischer Sicht wird der Stadtteil Nied auch weiterhin als optionaler Gymnasialstandort angesehen. zu 14.) Das Dezernat für Integration und Bildung wird im September dieses Jahres vor Ort einen runden Tisch organisieren. Dann werden die Details mit allen Beteiligten besprochen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2015NRNR 1315Dilettantische Planung und erneute Mehrkosten des Magistrats für das nächste SchuljahrSTVV-Antrag · SPD
  2. 9. September 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 Wochen
    BB 245Dilettantische Planung und erneute Mehrkosten des Magistrats für das nächste Schuljahr
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 7
Sitzung 5 · 04.10.2016
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 245 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 5 · 07.11.2016
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 245 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

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