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Dilettantische Planung und erneute Mehrkosten des Magistrats für das nächste Schuljahr

Vorlagentyp: NRSPD
43 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren5 Sitzungen
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Begründung

Planung und erneute Mehrkosten des Magistrats für das nächste Schuljahr Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 15.03.2016 Nachdem die Elternrechte durch das neue vom Staatlichen Schulamt und Stadtschulamt entwickelte Platzvergabe-Verfahren auf das Mindestmögliche reduziert worden sind, laufen die Planungen für das provisorische Gymnasium auf der Friedhofserweiterungsfläche in Westhausen Presseberichten zufolge offenbar völlig aus dem Ruder. Es ist die Rede von 11,8 Millionen Euro, um die Erschließung und die Errichtung von erst einer Container-Anlage zu bezahlen. Parallel dazu entsteht offenbar nebenan das eigentliche Provisorium in Holzmodulbauweise, das 50 Millionen Euro kosten soll und zum Schuljahr 2018/19 bezugsfertig sein soll. Parallel dazu wird aus dem Gymnasium Nied nun das Gymnasium Westend, was im Frankfurter Westen für Empörung und Unverständnis gesorgt hat: Die seinerzeit vom Ortsbeirat erwähnte Problematik der Seveso-Richtlinie wurde von der Dezernentin als nicht relevant bezeichnet, dient jetzt aber als Begründung für die Errichtung des Gymnasiums im Westend. Wo genau welches Provisorium errichtet wird und wo und wann diese Schulen einmal endgültig mit welchem Geld gebaut werden, bleibt derweil selbst für Eingeweihte kaum noch nachvollziehbar. Sicher ist, dass die viel zu spät angelaufene Schulplatzplanung immense Kosten für die Stadt verursacht und für Verunsicherung bei Eltern und Schulen gesorgt hat, die in den kommenden Wochen beraten werden und entscheiden müssen, wie sie ihre zwei verbleibenden Wünsche verteilen. Da die Koalition mit ihrem Antrag NR 1251 dafür gesorgt hat, dass alle Vorlagen, die sich um die schulischen Provisorien drehen, ausschließlich im Magistrat und demzufolge nicht öffentlich verhandelt werden, wird dieser gebeten, folgende Fragen zu beantworten. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten:

  1. Warum benötigt der ohnehin provisorische Gymnasiums-Standort Westhausen zwei aufeinander folgende Provisorien am nicht endgültigen Standort?
  2. Aus welchen Kostenstellen finanziert der Magistrat die Provisorien Westhausen, die ja im aktuellen Haushalt noch nicht berücksichtigt sind?
  3. Warum erhält das provisorische Gymnasium Westhausen kein inhaltliches Profil, während das Gymnasium Nied vor seiner Eröffnung bewusst mit einem geisteswissenschaftlichen Schwerpunkt konzipiert und beworben wurde?
  4. Wie rechtfertigt der Magistrat die in Westhausen entstehenden Kosten von insgesamt 62 Millionen Euro, um ein Provisorium für ein Provisorium zu errichten?
  5. Mit welchen Kosten rechnet er für die Errichtung des eigentlichen Gymnasiums im Norden?
  6. Wenn der Holzmodulbau Westhausen erst zum Schuljahr 2018/19 bezogen werden kann, wann und wo soll dann das eigentliche neue Gymnasium öffnen?
  7. Presseberichten zufolge gibt es neben Bonames-Ost noch zwei weitere Alternativstandorte im Norden für das zusätzliche Gymnasium. Um welche handelt es sich und wann ist mit der Entscheidung für einen Standort zu rechnen?
  8. Aus welchem Grund hat der Magistrat ein Gelände für die Provisorien gewählt, dessen Erschließung mit Gas, Wasser und Strom zusätzliche Millionen kosten wird?
  9. Aus welchem Grund hat der Magistrat ein Gelände für die Provisorien gewählt, das entgegen der Beschlussfassung des Schulentwicklungsplans nur Platz für ein sechszügiges statt achtzügiges Schul-Provisorium bietet?
  10. Wie plant der Magistrat, den Eltern mit den Provisorien in Westhausen ein attraktives Angebot zu machen, das Druck von den bestehenden Gymnasien nimmt wenn
    • a)die Kinder ab Sommer 2016 zunächst in Containern, dann
    • b)ab 2018 in Holzmodulen unterrichtet werden, ohne Kenntnis über
    • c)die inhaltliche Ausrichtung dieses Gymnasiums, geschweige denn Kenntnis von
    • d)dem genauen endgültigen Standort und Umzugstermin des Gymnasiums Frankfurt Nord?
  11. Bis wann rechnet der Magistrat mit der Genehmigung der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans durch das Hessische Kultusministerium?
  12. Bleibt es bei dem Standort Westend/Sportplatz der Philipp-Holzmann-Schule für das neue Gymnasium, das noch Gymnasium Nied heißt, aber vorerst in Containern in der Palleskestraße in Höchst untergebracht ist?
  13. Zeitungsberichten zufolge hält der Magistrat am Standort Nied für eine weiterführende Schule fest. Wann soll dort welche Schule entstehen?
  14. Wo genau wird der Magistrat das Provisorium für die kooperative Gesamtschule Niederrad errichten und wird dieses Provisorium vier- oder sechszügig öffnen?

Inhalt

Antrag vom 11.11.2015, NR 1315

Betreff: Dilettantische Planung und erneute Mehrkosten des Magistrats für das nächste Schuljahr Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 15.03.2016 Nachdem die Elternrechte durch das neue vom Staatlichen Schulamt und Stadtschulamt entwickelte Platzvergabe-Verfahren auf das Mindestmögliche reduziert worden sind, laufen die Planungen für das provisorische Gymnasium auf der Friedhofserweiterungsfläche in Westhausen Presseberichten zufolge offenbar völlig aus dem Ruder. Es ist die Rede von 11,8 Millionen Euro, um die Erschließung und die Errichtung von erst einer Container-Anlage zu bezahlen. Parallel dazu entsteht offenbar nebenan das eigentliche Provisorium in Holzmodulbauweise, das 50 Millionen Euro kosten soll und zum Schuljahr 2018/19 bezugsfertig sein soll. Parallel dazu wird aus dem Gymnasium Nied nun das Gymnasium Westend, was im Frankfurter Westen für Empörung und Unverständnis gesorgt hat: Die seinerzeit vom Ortsbeirat erwähnte Problematik der Seveso-Richtlinie wurde von der Dezernentin als nicht relevant bezeichnet, dient jetzt aber als Begründung für die Errichtung des Gymnasiums im Westend. Wo genau welches Provisorium errichtet wird und wo und wann diese Schulen einmal endgültig mit welchem Geld gebaut werden, bleibt derweil selbst für Eingeweihte kaum noch nachvollziehbar. Sicher ist, dass die viel zu spät angelaufene Schulplatzplanung immense Kosten für die Stadt verursacht und für Verunsicherung bei Eltern und Schulen gesorgt hat, die in den kommenden Wochen beraten werden und entscheiden müssen, wie sie ihre zwei verbleibenden Wünsche verteilen. Da die Koalition mit ihrem Antrag NR 1251 dafür gesorgt hat, dass alle Vorlagen, die sich um die schulischen Provisorien drehen, ausschließlich im Magistrat und demzufolge nicht öffentlich verhandelt werden, wird dieser gebeten, folgende Fragen zu beantworten. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten:

  1. Warum benötigt der ohnehin provisorische Gymnasiums-Standort Westhausen zwei aufeinander folgende Provisorien am nicht endgültigen Standort?
  2. Aus welchen Kostenstellen finanziert der Magistrat die Provisorien Westhausen, die ja im aktuellen Haushalt noch nicht berücksichtigt sind?
  3. Warum erhält das provisorische Gymnasium Westhausen kein inhaltliches Profil, während das Gymnasium Nied vor seiner Eröffnung bewusst mit einem geisteswissenschaftlichen Schwerpunkt konzipiert und beworben wurde?
  4. Wie rechtfertigt der Magistrat die in Westhausen entstehenden Kosten von insgesamt 62 Millionen Euro, um ein Provisorium für ein Provisorium zu errichten?
  5. Mit welchen Kosten rechnet er für die Errichtung des eigentlichen Gymnasiums im Norden?
  6. Wenn der Holzmodulbau Westhausen erst zum Schuljahr 2018/19 bezogen werden kann, wann und wo soll dann das eigentliche neue Gymnasium öffnen?
  7. Presseberichten zufolge gibt es neben Bonames-Ost noch zwei weitere Alternativstandorte im Norden für das zusätzliche Gymnasium. Um welche handelt es sich und wann ist mit der Entscheidung für einen Standort zu rechnen?
  8. Aus welchem Grund hat der Magistrat ein Gelände für die Provisorien gewählt, dessen Erschließung mit Gas, Wasser und Strom zusätzliche Millionen kosten wird?
  9. Aus welchem Grund hat der Magistrat ein Gelände für die Provisorien gewählt, das entgegen der Beschlussfassung des Schulentwicklungsplans nur Platz für ein sechszügiges statt achtzügiges Schul-Provisorium bietet?
  10. Wie plant der Magistrat, den Eltern mit den Provisorien in Westhausen ein attraktives Angebot zu machen, das Druck von den bestehenden Gymnasien nimmt wenn
    • a)die Kinder ab Sommer 2016 zunächst in Containern, dann
    • b)ab 2018 in Holzmodulen unterrichtet werden, ohne Kenntnis über
    • c)die inhaltliche Ausrichtung dieses Gymnasiums, geschweige denn Kenntnis von
    • d)dem genauen endgültigen Standort und Umzugstermin des Gymnasiums Frankfurt Nord?
  11. Bis wann rechnet der Magistrat mit der Genehmigung der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans durch das Hessische Kultusministerium?
  12. Bleibt es bei dem Standort Westend/Sportplatz der Philipp-Holzmann-Schule für das neue Gymnasium, das noch Gymnasium Nied heißt, aber vorerst in Containern in der Palleskestraße in Höchst untergebracht ist?
  13. Zeitungsberichten zufolge hält der Magistrat am Standort Nied für eine weiterführende Schule fest. Wann soll dort welche Schule entstehen?
  14. Wo genau wird der Magistrat das Provisorium für die kooperative Gesamtschule Niederrad errichten und wird dieses Provisorium vier- oder sechszügig öffnen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2015Sie sind hier
    NRNR 1315Dilettantische Planung und erneute Mehrkosten des Magistrats für das nächste Schuljahr
    STVV-Antrag · SPD
  2. 9. September 2016Antwort des Magistrats · nach 43 WochenBB 245Dilettantische Planung und erneute Mehrkosten des Magistrats für das nächste SchuljahrMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 17.11.2015
TO I, TOP 34
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage NR 1315 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER

Ältestenausschusses
Sitzung 47 · 19.11.2015
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Dringlichkeit der Vorlage NR 1315 zurückgezogen hat. b) Die Vorlage NR 1315 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den Ausschuss für Bildung und Integration überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 45 · 07.12.2015
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 1315 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeBFF
Sonstige:
FDP (Annahme)Römer (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Annahme)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 1 · 06.06.2016
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1315 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 4 · 26.09.2016
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 245) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6581,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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