Unhaltbare Zustände im Bahnhofsviertel - wann handelt der Magistrat endlich?
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Bericht des Magistrats vom 19.06.2015, B 239
Betreff: Unhaltbare Zustände im Bahnhofsviertel - wann handelt der Magistrat endlich? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2015, § 5760 - NR 1087/14 SPD - Unterbindung des offenen Drogenhandels: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wurde veranlasst, dass die Streifentätigkeit der Stadtpolizei des Ordnungsamtes im Bahnhofsviertel in Absprache mit der Landespolizei, insbesondere im Bereich der Taunusstraße, intensiviert wird. Die Maßnahmen im Rahmen von OSSIP (Offensive Sozialarbeit, Sicherheit, Intervention und Prävention) werden daneben fortgeführt und sind nach wie vor ein fester Bestandteil in der Sicherheitsarchitektur für das Bahnhofsviertel. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Verfolgung von Straftaten in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Landespolizei fällt. Durch die uniformierte Streifentätigkeit von Landes- und Stadtpolizei ist eine Prävention durch offene Präsenz gegeben. Daneben finden auch gezielt verdeckte Maßnahmen statt, die aktuell auch wieder Erfolge brachten. Das Bahnhofsviertel stellt den Stadtteil mit der höchsten polizeilichen Kontrolldichte in Frankfurt am Main dar. Weiterhin erfolgen Gespräche mit den Strafverfolgungsbehörden, um Strategien hinsichtlich der Vorgehensweise gegen die Dealer im Bereich des Bahnhofsgebiets zu finden. Auf der Ebene Landespolizei und Stadtpolizei finden zudem regelmäßig Koordinierungs- und Abstimmungsgespräche auf Leitungsebene statt. Unterbindung der organisierten Bettelei: Nach der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main (GAVO) ist das aggressive Betteln verboten. Sofern im Streifendienst entsprechende Feststellungen getroffen werden, erfolgt auch eine Sanktionierung. Darüber hinausgehende Tatbestände der organisierten Bettelei stellen Straftatbestände dar, deren Verfolgung der Landespolizei obliegt. Bisherige Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass der Nachweis der organisierten Bettelei nur schwer zu führen ist. Einschränkung der Spielhallenbetriebe/Wettbüros: Seit dem Inkrafttreten des Hessischen Spielhallengesetzes zum 30.06.2012 können neue Spielhallenerlaubnisse nur noch zu den hierin definierten, restriktiven Bedingungen erteilt werden. Tatsächlich sind seit diesem Zeitpunkt alle vorgelegten Anträge auf Erteilung neuer Spielhallenerlaubnisse im Bahnhofsviertel abgelehnt worden. Für bestehende Spielhallen gelten jedoch noch gesetzliche Übergangsfristen bis zum 30.06.2017, bevor auch diese Bestandsbetriebe den strengeren Genehmigungs-voraussetzungen des Hessischen Spielhallengesetzes unterliegen. Einrichtung einer speziellen Arbeitsgruppe bei der Staatsanwaltschaft für alle Delikte aus dem Bahnhofsviertel, mit ausreichender personeller Ausstattung: Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Frankfurt ist die Einrichtung einer solchen Arbeitsgruppe weder derzeit, noch in absehbarer Zukunft geplant. Ständiger Polizeiposten im Kaisersack und feste räumliche Anlaufstelle für die Einsatzkräfte direkt im Viertel: Für die erneute Einrichtung eines Polizeipostens wird keine Notwendigkeit gesehen. Zuletzt wurde in der Moselstraße direkt neben dem "Café Fix" ein leerstehendes Objekt durch die Landespolizei genutzt. Der erwartete Zugewinn an Sicherheit blieb allerdings aus. Wichtiger und effektiver für die Sicherheit und Ordnung ist eine offene Präsenz durch die eingesetzten Streifen im Bahnhofsgebiet. Sie vermittelt ein höheres Sicherheitsgefühl und bietet den Anwohnern/Geschäftsleuten eine unmittelbare Ansprechbarkeit. Durch die direkte Anwesenheit ist auch ein schnelles Einschreiten vor Ort gewährleistet. Die Anfahrt vom 4. Polizeirevier in das Bahnhofsgebiet stellt hierbei keinen ausschlaggebenden Faktor dar. Einrichtung eines Koordinators für alle polizeilichen Belange im Viertel: Im Rahmen von OSSIP finden regelmäßig Gespräche statt, in denen sich die zuständigen Ämter, Stadt- und Landespolizei sowie das Drogenreferat abstimmen. Darüber hinaus bestehen noch weitere Arbeitskreise, an denen verschiedene Sicherheitsbehörden beteiligt sind. Die Einrichtung eines Koordinators für polizeiliche Belange wird daher als nicht notwendig, weil nicht zielführend, erachtet. Öffentliche Toiletten und Pissoirs/Umbau Karlsplatz: Zur Verbesserung der Situation ist geplant, zunächst ein mobiles Urinal im Bereich Niddastraße/ Karlsplatz aufzustellen. Diese Bereitstellung hat im vergangenen Jahr zumindest für eine Entlastung in Bezug auf die "Wildpinkler" gesorgt. Im September dieses Jahres soll dann ein fest installiertes Pissoir in diesem Bereich aufgestellt werden. Weiterhin wird derzeit die Drogenhilfeeinrichtung in der Niddastraße mit zusätzlichen Toiletten ausgestattet, sodass auch hier weitere Möglichkeiten zur Erleichterung entstehen. Diese Maßnahmen allein können die Situation allenfalls entschärfen, jedoch nicht beseitigen. Zahlreiche Baustellen und Leerstände im Bahnhofsviertel, insbesondere im Bereich der Elbestraße, sorgen derzeit für viele versteckte Ecken. Sie bieten Schutz vor Blicken und sind geringer sozialer Kontrolle unterzogen. "Wildpinkler" und Drogenkonsumenten ziehen sich gerne dorthin zurück. Mit dem Abschluss der Bauarbeiten und einer erneuten Belebung wird dieser Bereich erfahrungsgemäß deutlich an Attraktivität für diesen Personenkreis verlieren. Die Aufstellung des Pissoirs am Karlsplatz ist zunächst als Pilotprojekt zu verstehen, mit dem die Stadt beobachten möchte, inwiefern hiermit ein Beitrag gegen das wilde Urinieren geleistet werden kann. Als Besonderheit ist zu erwähnen, dass vor dem Hintergrund der räumlichen und sozialen Rahmenbedingungen im Bahnhofsviertel eine Sonderform eines Pissoirs erforderlich ist. Dies verursacht zunächst höhere Kosten, die z. Zt. ausschließlich im Zusammenhang mit Straßenraumumgestaltungsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms "Stadtumbau im Bahnhofsviertel" finanziert werden können. Der Vorschlag der engmaschigen Aufstellung von portablen Pissoirs im Bahnhofsviertel wird aus stadtgestalterischen und auch finanziellen Gründen nicht als gangbarer Weg angesehen. Neues Beleuchtungskonzept: Im Bereich der umzugestaltenden öffentlichen Räume erfolgt in Zusammenarbeit mit der SRM (Straßen-Beleuchtung-Rhein-Main) eine Überprüfung der vorhandenen Beleuchtungssituation und ggf. deren Neuplanung, auch unter Berücksichtigung des besonderen Sicherheitsbedürfnisses im Bahnhofsviertel. Dies wird derzeit in der Bearbeitung der Umgestaltung Karlstraße und Karlsplatz berücksichtigt. Hilfsangebot für Alkoholiker im Viertel: Für Menschen mit problematischem Alkoholkonsum werden im Bahnhofsviertel und den angrenzenden Stadtteilen vielfältige Hilfeangebote vorgehalten. Im Bahnhofsviertel selbst sind das Hilfezentrum Weser 5 und die Teestube Jona, zwei Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, zu nennen. OSSIP-Streetwork spricht neben den Drogenabhängigen in Einzelfällen auch alkoholkonsumierende Personen an und macht ihnen Hilfeangebote. Darüber hinaus bieten verschiedene Suchtberatungsstellen in Frankfurt am Main ihre Unterstützung an: Zum Beispiel Caritas-Fachambulanz für Suchtkranke, evangelische Suchtberatung, Claire Beratungsbüro für suchtmittelabhängige Frauen und Fachstelle Sucht-Prävention und Therapie; zusätzlich gibt es noch Angebote der Selbsthilfe. Die Caritas bietet zudem das Projekt WALK (Wohnungslosigkeit und Alkohol) speziell für den Bereich Wohnungslosigkeit und Alkohol an. Nächtliche Öffnung der Drogenhilfeeinrichtungen: Frankfurt am Main verfügt über insgesamt vier Konsumräume zum intravenösen Konsum illegaler Drogen. Zwei befinden sich im Bahnhofsviertel (Drogennotdienst und Druckraum Niddastraße), einer in unmittelbarer Nähe des Bahnhofsviertels (La Strada) und einer im Osten Frankfurts (Eastside). Die Konsumräume decken täglich ein Zeitfenster zwischen 6:00 und 23:00 Uhr ab. Die Auswertung der Konsumraumdaten durch das ISFF an der Frankfurt University of Applied Science (Institut für Suchtforschung) zeigt, dass die meisten Konsumvorgänge in den Konsumräumen, wie in den Vorjahren zwischen 16:00 und 19:00 Uhr stattfinden. In den Morgenstunden sowie am späten Abend werden vergleichsweise wenige Konsumvorgänge gezählt. Zwischen 6:00 und 7:00 Uhr finden insgesamt 1,8 % und zwischen 22:00 und 23:00 Uhr 0,8 % der Konsumvorgänge statt. Eine ähnliche Verteilung der Konsumvorgänge im Tagesverlauf war auch in den Vorjahren zu beobachten. Der Drogennotdienst, das La Strada und das Eastside stellen in ihren Einrichtungen für wohnsitzlose Drogenabhängige Übernachtungsmöglichkeiten mit insgesamt 113 Betten (zuzüglich 20 Notbetten in den Wintermonaten) bereit, die in akuten Krisen wie zum Beispiel bei Rückfälligkeit, Wohnungsverlust oder häuslicher Gewalt unkompliziert und sofort genutzt werden können. Die Übernachtungsangebote sind in allen Einrichtungen durchgehend fast vollständig ausgelastet. Der Shuttle-Bus der Integrativen Drogenhilfe fährt jede Nacht um 24:00 Uhr und um 2:00 Uhr vom Bahnhofsviertel zur Einrichtung Eastside und zurück, um den Klientinnen und Klienten den Weg in die Einrichtung zu erleichtern. Das Bahnhofsviertel stellt nach wie vor für viele Abhängige einen Lebensmittelpunkt dar. Angebote der Drogenhilfe jenseits von Übernachtungsmöglichkeiten werden nachts jedoch kaum genutzt, sodass ein höherer Bedarf nicht erkennbar ist. Zentrale Koordinierungsstelle Bahnhofsviertel für alle Verwaltungsbereiche: Die verschiedenen Ämter arbeiten themenbezogen bereits sehr gut zusammen. Konflikte werden in den Stadtteilen und gerade im urbanen Bahnhofsviertel immer wieder entstehen und es müssen immer wieder aufs Neue Lösungen oder Kompromisse gefunden werden. Eine zusätzliche städtische Koordinierungsstelle ist nicht notwendig. Zusätzliche Nassreinigungen an Brennpunkten im Sommer, auch auf dem Bahnhofsvorplatz: Im Rahmen der vorgezogenen Frühreinigung des Bahnhofsviertels, derzeit finanziert durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt, finden bei Bedarf Nassreinigungen durch die FES statt. Trotz des zusätzlichen Einsatzes von Duftstoffen ist auch nach der Reinigung der Geruch von Urin in besonders betroffenen Bereichen wahrnehmbar. Gemeldete besondere Verschmutzungen werden ebenfalls beseitigt. Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes wird derzeit wöchentlich eine Nassreinigung durchgeführt. Zur Beauftragung weiterer Reinigungen fehlen der Stabsstelle Sauberes Frankfurt die entsprechenden finanziellen Mittel. Graffiti-Entfernung und Grundreinigung aller Zugänge zur B-Ebene entlang der Straße "Am Hauptbahnhof": Für die Abgänge von der Straße "Am Hauptbahnhof" in die B-Ebene ist die Deutsche Bahn originär zuständig. Das zuständige Bahnhofsmanagement wird durch die Stabstelle Sauberes Frankfurt aufgefordert, entsprechende Reinigungen durchzuführen. Erneuerung der Hinweisbeschilderungen an allen Zugängen zur B-Ebene entlang der Straße "Am Hauptbahnhof": Bei einer Begehung der Örtlichkeit wurden in Hinblick auf die Forderung zur Erneuerung keine fehlerhaften, verblichenen oder beschädigten Hinweisschilder festgestellt. Die Aussage "an allen Zugängen zur B-Ebene entlang der Straße "Am Hauptbahnhof" ist jedoch unspezifisch, sodass evtl. eine konkretere Beschreibung der Örtlichkeit notwendig wäre.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Dezember 2014NRNR 1087Unhaltbare Zustände im Bahnhofsviertel - wann handelt der Magistrat endlich?STVV-Antrag · SPD
- 19. Juni 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 239Unhaltbare Zustände im Bahnhofsviertel - wann handelt der Magistrat endlich?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) RÖMER (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und BBF (= Kenntnis) RÖMER (= Zurückweisung)