Separates Gräberfeld für Eintracht-Fans?
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 30.06.2014, B 224
Betreff: Separates Gräberfeld für Eintracht-Fans? Vorgang: A 563/14 RÖMER Die Friedhofskultur als Spiegel des gesellschaftlichen Wandels ist spürbaren Veränderungen unterworfen. Die klassische Familiengrabstätte wird immer weniger nachgefragt. Stattdessen gewinnen andere Formen der Bestattung an Bedeutung. Der Magistrat ist kein monopolistischer Anbieter, sondern muss auf eine geänderte Nachfrage reagieren. zu 1 Konkrete Nutzungen frei werdender Friedhofsflächen stehen noch nicht fest. Der Magistrat wartet zunächst ab, bis das Gutachten der Firma PlanRat vorliegt. Darin werden auch Vorschläge für die Nutzung von Freiflächen enthalten sein. zu 2: Der Magistrat hat nicht vorgeschlagen, ein Grabfeld für Fans von Eintracht Frankfurt einzurichten. Vielmehr wurde darauf hingewiesen, dass man im Friedhofsbereich neuen Konzepten gegenüber aufgeschlossen ist und Modelle, die in anderen Städten angeboten werden, grundsätzlich auch in Frankfurt am Main denkbar sind. Dem Magistrat liegt derzeit keine Anfrage eines Fußballvereins zur Einrichtung eines separaten Grabfeldes vor. zu 3: Separate Gräberfelder bzw. gemeinschaftliche Grabanlagen für verschiedene Gesellschaftsgruppen oder Gemeinschaften werden bereits angeboten. Es gibt die in der Anfrage genannten Felder für Kriegstote sowie für religiöse Gemeinschaften (Moslems, kirchliche Orden). Ferner hat die AIDS-Hilfe Frankfurt e.V. eine Gemeinschaftsgrabanlage auf dem Hauptfriedhof erworben. Auf dem Friedhof in Bornheim gibt es Reihengräber als gemeinschaftlich angelegte Gemeinschaftsgrabstätte für die Turngemeinde Bornheim. zu 4: Der Magistrat plant keine separaten Grabfelder für bestimmte Personengruppen. Die Verwaltung wird auf Antrag tätig. zu 5: Der Magistrat ist weder willens noch in der Lage, Gesinnungen oder Zugehörigkeiten einzelner Gruppierungen zu überprüfen. Als Betreiber kommunaler Friedhöfe bietet die Stadt Frankfurt am Main allen berechtigten Bürgerinnen und Bürgern einen Bestattungsort an. Generell gilt nach der Friedhofsordnung der allgemeine Grundsatz hinsichtlich der Einrichtung und Gestaltung von Grabstätten, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt sein muss. zu 6 und 7: Die Entscheidung darüber, wer in der gemeinschaftlichen Grabanlage beigesetzt wird, obliegt dem Nutzungsberechtigten. Bei einer Gemeinschaftsgrabanlage kann dies ein eingetragener Verein, vertreten durch den ersten Vorsitzenden sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. April 2014AA 563Separates Gräberfeld für Eintracht-Fans?STVV-Anfrage · RÖMER
- 30. Juni 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 224Separates Gräberfeld für Eintracht-Fans?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)