Separates Gräberfeld für Eintracht-Fans?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anfrage vom 14.04.2014, A 563
Betreff: Separates Gräberfeld für Eintracht-Fans? Die Frankfurter Rundschau berichtete am 10.04.2014 über die Zukunft der Frankfurter Friedhöfe. Die veränderte Bestattungskultur mit der Zunahme von Urnenbestattungen wird in Zukunft zu einem deutlich geringeren Platzbedarf für die Grabstellen führen als dies früher der Fall war. Als Die Folge könnten geringere Einnahmen aus den Gebühren sein, während der Aufwand für die Pflege und Instandhaltung der Friedhöfe konstant bleibt. Wie die FR berichtet, arbeitet das Grünflächenamt aus diesem Grund an einer "Vision Friedhof 2020", die der neuen Situation Rechnung trägt. So könnten auf den Friedhöfen die freiwerdenden Friedhofsflächen für "Freizeitzwecke" genutzt werden. Radeln und Joggen" seien zwar weiterhin unerwünscht, aber es sind auch andere Freizeitaktivitäten denkbar. Im Zuge der Neuplanung wird nach Angaben der Zeitung im Magistrat auch über ungewöhnliche Modelle nachgedacht, z.B. über "über ein spezielles Friedfeld, auf dem Eintracht-Fans nach ihrem Tod in trauter Eintracht gemeinsam unter der Erde ruhen" können. Andere Vereine - so die FR - praktizieren das bereits, wobei es beim HSV "eher mäßig", bei Schalke und Borussia Dortmund gut läuft. Das mag mit der aktuellen Tabellenplatzierung der Vereine zusammenhängen, aber die kann sich jederzeit ändern. Was sich dagegen nicht ändert, ist die Gleichheit im Tod. Bekannt ist das Sprichwort: "Arm oder reich, der Tod mach alle(s) gleich", weniger bekannt, aber besser formuliert hat diesen Gedanken Lieh-Tzu (oder Liä-Tse, auch Meister Lie, exakt: 列 子, um 450 v. Chr.) der in seinen Lehren der Philosophen Liä Yü Kou und Yang Dschu seinen Protagonisten Yang Dschu wie folgt zitiert: "Verschieden sind die Wesen voneinander während des Lebens; im Tode sind sie gleich. Im Leben gibt es Weise und Narren, Vornehme und Geringe und dadurch Unterschiede; mit dem Tode kommt Verwesung, Fäulnis, Auflösung, Vernichtung und dadurch Gleichheit. Und trotzdem steht Weisheit oder Narrheit, Vornehmheit oder Niedrigkeit nicht in der Menschen Macht; Verwesung und Fäulnis, Auflösung und Vernichtung steht ebensowenig in ihrer Macht. Darum, die da leben, leben nicht aus sich selber; und die sterben, sterben nicht aus sich selber; die Weisen sind nicht weise aus sich selber; und die Narren sind nicht Narren aus sich selber; die Vornehmen sind nicht vornehm aus sich selber; und die Niedrigen sind nicht niedrig aus sich selber. Vielmehr ist es die Gesamtheit aller Wesen, die gleichzeitig lebt und gleichzeitig stirbt, gleichzeitig weise ist und gleichzeitig närrisch, gleichzeitig vornehm und gleichzeitig niedrig. Einer stirbt mit zehn Jahren, ein anderer stirbt mit hundert Jahren. Vollkommene Heilige sterben, ebenso wie bösartige Narren sterben. Im Leben waren es Patriarchen (Yau und Schun); im Tode sind es Modergebeine. Im Leben waren es Scheusale (Giä und Dschou); im Tode sind es Modergebeine. Als Modergebeine sind sie eins; wer erkennt noch ihre Verschiedenheit? Darum laßt uns des Lebens Gegenwart ergreifen! Wozu sich sorgen um das, was nach dem Tode kommt!"* Während Friedhöfe für verschiedene Religionszugehörigkeiten noch nachvollziehbar sind, da diese mit dem Tod nicht endet, erscheinen Vorschläge von separaten Grabfeldern für Fans bestimmter Fußballvereine eher befremdlich - soweit es sich nicht ohnehin um einen verspäteten Aprilscherz handelt. Falls nicht, kann jedoch vermutet werden, dass hinter dem Vorschlag einfach der profane Gedanke steckt, das auf dem Friedhof geltende Werbeverbot elegant zu umgehen. Es ist anzunehmen, dass ein Fußballverein dem Grünflächenamt für jedes Hinweisschild ("Gräberfeld Eintracht Frankfurt") einen angemessenen Zuschuss zahlt. Unproblematisch sind solche Gräberfelder jedoch nicht. Denkbar wäre z.B., dass bereits vor Ablauf der üblichen Liegezeit von 20 Jahren der betreffende Fußballverein in die dritte Liga absteigt oder sogar komplett aufgelöst wird. Zumindest für den letztgenannten Katastrophenfall müsste testamentarisch vom Verstorbenen ein Plan B für eine Umbettung in das Gräberfeld eines alternativen Vereins oder das der zu Lebzeiten bevorzugten Biersorte verfügt werden. Womit dann auch selbstverständlich separate Gräberfelder für andere Eigenschaften oder Neigungen des Verstorbenen einzurichten wären, z.B. für die Parteizugehörigkeit (bei Wechsel zählt die letzte Partei, für Piraten wäre ggf. ein Teich für die Seebestattung anzulegen), für Nichtraucher oder Nichtschwimmer, Alkoholiker, Veganer oder Studienabbrecher. Offen ist dabei auch die Frage, auf welche Weise die Angehörigen beim Wunsch einer Bestattung auf dem "Eintracht-Fan-Gräberfeld" den Nachweis erbringen können, dass der Verstorbene tatsächlich zu Lebzeiten Eintracht-Fan war. Denkbar wäre, diesen durch Vorlage von Eintrittskarten zu Heim- oder Auswärtsspielen oder Quittungen des Eintracht-Fan-Shop zu führen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- An welche konkrete Nutzung von freiwerdenden Friedhofsflächen denkt der Magistrat, wenn er von "Freizeitzwecken" oder "Freizeitaktivitäten" spricht ?
- Handelt es sich um den Vorschlag, ein separates Gräberfeld für Fans bestimmter Fußballvereine anzulegen, um einen Aprilscherz (falls ja, entfällt die Beantwortung der restlichen Fragen) ?
- Hält es der Magistrat grundsätzlich für sinnvoll, den seit Jahrtausenden bestehenden Grundsatz aufzugeben, auf Friedhöfen keine separaten Gräberfelder für bestimmte Eigenschaften oder Neigungen der Verstorbenen (z.B. Fußballfans bestimmter Vereine) einzurichten (ausgenommen die Religionszugehörigkeit bzw. Felder für Kriegstote) ?
- Falls 3. zutreffend: für welche konkreten Eigenschaften oder Neigungen - außer Fußballvereine - plant der Magistrat separate Gräberfelder ?
- Wo sieht der Magistrat bei den verschiedenen Eigenschaften oder Neigungen eine Grenze, die aus Gründen der Pietät nicht überschritten werden sollte (d.h. welche Eigenschaften hält der Magistrat für ungeeignet als Kriterium für ein Gräberfeld) ?
- Soll die Bestattung auf einem unter 4. näher bezeichneten Gräberfeld nur auf testamentarische Verfügung des Verstorbenen erfolgen oder auf Wunsch der Angehörigen möglich sein ?
- Auf welche Weise soll nach Auffassung des Magistrats von den Angehörigen der Nachweis geführt werden, dass der Verstorbene tatsächlich zu der Personengruppe gehört hat, für die das betreffende Gräberfeld reserviert ist ? *Liä Dsi: Das wahre Buch vom quellenden Urgrund. Die Lehren der Philosophen Liä Yü Kou und Yang Dschu. Aus dem Chinesischen übertragen und erläutert von Richard Wilhelm, Stuttgart: Europ. Bildungsgemeinschaft, 1980.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. April 2014Sie sind hierAA 563Separates Gräberfeld für Eintracht-Fans?STVV-Anfrage · RÖMER
- 30. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 224Separates Gräberfeld für Eintracht-Fans?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate