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Kfz-Parkplätze in der Stadt Frankfurt - Konzepte, Ziele, Korrekturen

Vorlagentyp: B
27 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren8 Sitzungen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 25.05.2021, B 213

Betreff: Kfz-Parkplätze in der Stadt Frankfurt - Konzepte, Ziele, Korrekturen Vorgang: A 807/20 AfD Zu 1., 2., 4., 5. und 11.: Der Magistrat führt keine Statistiken zu den Fragen. Zu 3.: Die Anzahl der angemeldeten Kraftfahrzeuge (Kfz) wird in der amtlichen Statistik kontinuierlich erfasst. Im Jahr 2019 betrug der Kfz-Bestand in Frankfurt am Main 390.515 Kfz. Zwischenzeitlich gab es Veränderungen bei der Erfassung, sodass die Werte in einer Zeitreihe ab 1990 nicht durchgängig vergleichbar sind. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Anzahl der in der Stadt zugelassenen Kfz keinen zuverlässigen Rückschluss auf die in Frankfurt am Main Parkraum nachfragenden Kfz zulässt. Die gewünschte Zeitreihe wird vom Kraftfahrtbundesamt wie folgt angegeben: 1990: 333.636 Kfz 1995: 331.050 Kfz 2000: 369.361 Kfz 2005: 378.655 Kfz 2010: 345.589 Kfz 2015: 369.222 Kfz 2019: 390.515 Kfz

Zu 6.: Der motorisierte Individualverkehr ist in einigen Bereichen des öffentlichen, insbesondere des Wirtschaftslebens nicht wegzudenken. Der Oberbürgermeister als Ordnungsbehörde entlastet diesen Personenkreis deswegen mit Ausnahmegenehmigungen zur Parkerleichterung erheblich. Das Straßenverkehrsamt als untere Straßenverkehrsbehörde wird, wie alle unteren Straßenverkehrsbehörden in Hessen, von ihrer Aufsichtsbehörde und vom Verordnungsgeber immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Ausnahmegenehmigungen restriktiv auszustellen sind. Berechtigt ist das Straßenverkehrsamt diese Ausnahmegenehmigungen beispielsweise für bestimmte Fahrzeuge von Handwerkerinnen und Handwerkern, für soziale Dienste, aber auch von Ärztinnen und Ärzten, die Hausbesuche machen, auszugeben. Auch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind und bleiben auf Autos angewiesen. Insgesamt belastet der motorisierte Individualverkehr allerdings die Lebensqualität in Frankfurt am Main. Ansteigende Verkehrsströme verursachen Lärm- und Schadstoffemissionen, der Flächenverbrauch ist enorm. Nach übereinstimmender Fachmeinung ist die Parkraumbewirtschaftung in besonderer Weise geeignet, die Funktion der Stadt als Wohn- und Arbeitsort zu sichern, auch, damit die Personen, die tatsächlich aufs Auto angewiesen sind es hier auch benutzen können. Zu 7. und 15.: Bewohnerparkausweise werden ausschließlich als Sonderparkgenehmigungen für Privatpersonen erteilt. Grundlage für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises ist ein gemeldeter Hauptwohnsitz im Regelungsbereich. Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Halter/in eines in Frankfurt am Main zugelassenen Kfz oder Nutzung eines Privat-Kfz (auch mit auswärtigem Kfz-Kennzeichen) eines Familienangehörigen in gerader Linie (zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister). Im zweiten Fall ist eine aktuelle schriftliche Erklärung des Kfz-Halters/der Kfz-Halterin, aus der neben dem Verwandtschaftsverhältnis (zum Beispiel Sohn, Tochter, Enkelin) auch hervorgehen muss, dass das Kfz dauerhaft von dem Bewohner/der Bewohnerin des Frankfurter Bereichs genutzt wird.
  • Bei Firmen-Kfz wird eine aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers über die dauerhafte private Nutzung benötigt.
  • Bei der dauerhaften Nutzung eines in Frankfurt am Main zugelassenen Kfz eines anderen Halters ist ebenfalls eine aktuelle Bestätigung des Kfz-Halters/der Kfz-Halterin erforderlich.
  • Bei auswärtigen Kfz-Kennzeichen muss grundsätzlich eine Kopie des Kfz-Scheines vorgelegt werden. Für Unternehmen wird es zukünftig die Möglichkeit geben, Gewerbeparkausweise zu beantragen. Die Regeln dafür werden gerade erarbeitet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, wenn besonderer Bedarf besteht (Handwerkerparkausweis, Parkausweis für soziale Dienste und ähnliches). Zu 8.: Die Parkraumbewirtschaftungsstrategie im öffentlichen Straßenraum zielt vorrangig auf die Langzeitparkenden, die nicht gleichzeitig Quartiersbewohnende sind. Die damit verbundenen Parkgebühren für Besuchende können im Einzelfall Härten darstellen, denen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten begegnet werden kann, beispielsweise durch rabattierte Tagesparkausweise. Generell soll jedoch der Grundgedanke der Lenkungswirkung einer monetären Parkraumbewirtschaftung erhalten bleiben. Zu 9.: Die Parkraumbewirtschaftung erhöht die Parkchancen für Besuchende. Die Parkgebühren stehen in einem vernachlässigbaren Verhältnis zu den Kosten, die laufend für den Unterhalt eines Kfz anfallen. Darüber hinaus gibt es oft alternative Verkehrsmittel für einen Besuch. Zu 10.: Die "Brötchentaste" ist in Sachsenhausen getestet worden und hat sich hinsichtlich der Lenkungswirkung und der Überwachung als ungeeignet herausgestellt. Grundsätzlich besteht aber selbstverständlich die Möglichkeit, dass der Einzelhandel seinen Kundinnen und Kunden Parkgebühren, gegebenenfalls anteilig, erstattet. Zu 12.: Die noch immer anhaltende Corona-Krise stellt alle Branchen weiterhin vor große Herausforderungen. Die Krise des stationären Einzelhandels, welche sich bereits seit längerem aufgrund des zunehmenden Onlinehandels abzeichnet, hat sich dadurch noch verschärft. Regelmäßige Frequenzmessungen auf der Zeil haben ergeben, dass die Besucherfrequenzen durch die Corona-Krise um bis zu 60 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres liegen und die Umsätze im Handel um bis zu 50 Prozent eingebrochen sind. Der Magistrat arbeitet mit Hochdruck daran, die Arbeitsplätze in allen Bereichen zu erhalten und die Zukunft des Handels in Frankfurt am Main zu sichern und zu stärken. Zu 13.: Aus Sicht der Gesamtverkehrsplanung ist die Parkraumbewirtschaftung auch zukünftig ein wichtiger Baustein, um die Erreichbarkeit der Innenstadt für Kundinnen und Kunden des Einzelhandels sicherstellen zu können. Darüber hinaus ist die Flexibilität der Stadt Frankfurt am Main durch die Rechtsprechung im Kontext der Beklagung der Luftreinhaltepläne durch die Deutsche Umwelthilfe und den damit im Raum stehenden Diesel-Fahrverboten stark begrenzt. Hierbei wird insbesondere auf die Verteuerung, bzw. Verknappung des Parkraumes im Innenstadtbereich, bzw. den innenstadtnahen Lagen verwiesen, um den Verkehr im Stadtgebiet zu reduzieren. Als Maßnahmen wurden daher die Erhöhung der Parkgebühren, die Erweiterung des Radwegenetzes sowie eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in den Luftreinhalteplan aufgenommen. Zu 14.: Die Parkgebühren in städtischen Parkhäusern stehen in einem verkehrsplanerisch sinnvollen Verhältnis zu den Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum. Generell sind die Parkgebühren in Frankfurt am Main im Vergleich zu europäischen Nachbarstädten, in denen pro Stunde zweistellige Euro-Beträge erhoben werden, sehr gering. Aus Sicht des Magistrats besteht derzeit keine Veranlassung zu Gebührenanpassungen. Es dient zur Kenntnis, dass in den Parkgaragen der PBG die Kurzparktarife letztmalig zum 01.01.2014 angepasst wurden. Zu 16. und 17.: Die Kosten für die Stadt Frankfurt am Main je Parkscheinautomat (PSA) betragen über einen Zeitraum von 10 Jahren 1.780,00 € pro Jahr. Nach Ablauf der 10 Jahre betragen die Kosten je PSA 1.280,00 € pro Jahr. Bei Neuaufstellung eines PSA entstehen zusätzlich einmalige Kosten in Höhe von 482,41 € netto (Rahmen und Sockel). Zu 18.: Eine allgemeingültige Aussage ist nicht möglich, da die Amortisation eines PSA immer abhängig von Standort und Tarif ist. Zu 19.: Seit Einführung der neuen Bewohnerparkgebiete in Bornheim werden die PSA ohne Mast und Beschilderung aufgestellt. Die aktuell eingesetzten PSA haben ein integriertes Solarmodul, weshalb kein separater Mast benötigt wird. Der Vorteil besteht in einem vereinfachten Handling im Falle eines temporären Abbaus sowie eines möglichen Standortwechsels. Zu 20.: Anzahl der PSA in Frankfurt am Main: 2005: 305 PSA (Stand 31.12.2005) 2010: 322 PSA (Stand 31.12.2010) 2015: 320 PSA (Stand 31.12.2015) 2020: 546 PSA (Stand 10.12.2020) Die Anzahl der PSA, die in den Jahren 2021 bis 2025 neu aufgestellt werden, hängt hauptsächlich davon ab, wie viele der bestehenden Bewohnerparkgebiete auf das bewirtschaftete Bewohnerparken umgestellt werden. Die aktuelle Planung sieht vor: 2021: 200 bis 240 PSA 2022: 200 bis 240 PSA 2023: 175 bis 210 PSA 2024: 175 bis 210 PSA Zu 21.: In den Bewohnerparkgebieten 38, 39, 40, 41 wurden insgesamt 190 PSA aufgestellt. Zu den Gesamtkosten siehe Punkt 17. Zu 22.: Die Corona-Pandemie hat keinen Einfluss auf die langfristig angelegten Maßnahmen im ruhenden Verkehr. Zu 23.: Die Parkraumbewirtschaftung zielt nicht allein auf die Luftreinhaltung, sondern generell auf die Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit der übermäßigen Flächeninanspruchnahme des motorisierten Individualverkehrs. Privilegierungen von E-Fahrzeugen sind daher in Hinblick auf die Parkraumbewirtschaftung nur als temporäre Anreize zur Flottenumstellung zu bewerten, die bei einer höheren Durchdringung der Kfz-Flotte mit E-Antrieben zurückgenommen werden müssen. Zu 24.: Parkraumkonzepte sind je nach spezifischer Problemlage verkehrsmittelübergreifend zu erarbeiten. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der ordnungsrechtliche Rahmen für das Parken von Fahrrädern und Elektrokleinfahrzeugen den Kommunen kaum Handlungsansätze an die Hand gibt. Zu 25.: Für alle urban geprägten Verkehrssituationen ist die Parkscheibe keine geeignete Regelung. Zu 26.: Angesichts der hohen Anzahl jener, die mit dem Pkw Ziele in Frankfurt am Main ansteuern, können P+R-Plätze ein sinnvoller Beitrag für das Gesamtverkehrssystem sein. Dabei muss jedoch vorrangig ein Angebot geschaffen werden, das wohnortnah den Umstieg vom Pkw auf den ÖPNV ermöglicht. Die Schaffung neuer P+R-Angebote liegt damit überwiegend außerhalb der Frankfurter Zuständigkeit. Zu 27.: Hierzu verweist der Magistrat auf seine einschlägigen Berichte (insbesondere Berichte des Magistrats vom 23.08.2019, B 306, und vom 09.03.2018, B 77, "Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen" sowie vom 23.07.2018, B 208, "Ausbau der Park-and-ride-Plätze"). Zu 28. bis 30.: Die Einführung des bewirtschafteten Bewohnerparkens in Bornheim wird durch eine Vorher-/Nachher-Untersuchung der Frankfurt University of Applied Sciences begleitet. Diese Möglichkeit besteht jedoch nicht immer, da die benötigten finanziellen und personellen Mittel begrenzt sind. Zu 31.: Die bisher bekannt gewordenen Rückmeldungen zeigen, dass die beabsichtigten Wirkungen überwiegend eintreten: Für den Pendlerverkehr ist der Bereich unattraktiv geworden. Anwohnerinnen und Anwohner haben dagegen von der Einführung des Bewohnerparkausweises überwiegend profitiert. Zu 32.: Kleine Änderungen (wie zum Beispiel die Erlaubnis zum Parken auf beiden Straßenseiten in den meisten Grenzstraßen zwischen den Bewohnerparkbereichen) wurden bereits veranlasst. Eine Regelung für Gewerbebetriebe in den bewirtschafteten Bewohnerparkbereichen ist in der abschließenden Diskussion. Zu 33.: Diese Diskussion lässt sich erst nach Beendigung der Corona-Krise ernsthaft führen. Grundsätzlich führt eine monetäre Bewirtschaftung von Parkraum einen größeren Umsatz von Fahrzeugen, daher sieht der Magistrat eher günstige Voraussetzungen für den lokalen Einzelhandel. Zu 34.: Der Magistrat wird in den nächsten Jahren alle bestehenden Bewohnerparkgebiete auf das bewirtschaftete Bewohnerparken umstellen. Danach werden neue Bewohnerparkgebiete nach dem Bornheimer Vorbild geschaffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. November 2020AA 807Kfz-Parkplätze in der Stadt Frankfurt - Konzepte, Ziele, KorrekturenSTVV-Anfrage · AfD
  2. 25. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 Wochen
    BB 213Kfz-Parkplätze in der Stadt Frankfurt - Konzepte, Ziele, Korrekturen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 2
Sitzung 2 · 07.06.2021
TO I, TOP 47
Beraten
Die Vorlage B 213 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 2 · 08.06.2021
TO II, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 213 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDULinkeFDPdFfmBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Volt
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); Volt (= Enthaltung)

OBR 3
Sitzung 2 · 10.06.2021
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 213 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 2 · 11.06.2021
TO I, TOP 75
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 213 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 3 · 29.06.2021
TO I, TOP 66
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 213 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 3 · 05.07.2021
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 213 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 1 · 13.09.2021
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 213 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 4 · 21.09.2021
TO II, TOP 52
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 213 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

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