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Safe Sport - Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sport

Vorlagentyp: B
32 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Frankfurter Sportvereine bei ihren Bemühungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu unterstützen. Ziel ist es, durch Informations- und Schulungsangebote sowie Beratungsstellen die Sicherheit und das Wohlbefinden der jungen Sportler:innen zu fördern.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Bericht

Der Magistrat wertschätzt in hohem Maß die Arbeit der Frankfurter Sportvereine, die mit ihren vielfältigen Sportangeboten, offenen Projekten und mit großem Engagement gesundheitsfördernd und sozial integrierend wirken. Kinder und Jugendliche finden in den Vereinen nicht nur Aktivität und Spaß an der Bewegung, sondern auch Teamgeist und Zusammenhalt, Anleitung zur Selbstorganisation und gemeinsamen Lösung von Konflikten; sie werden in ihrer körperlichen und persönlichen Entwicklung gefördert.

Der Aussage, dass der Sport und seine Vereinslandschaft bei allen Verdiensten jedoch auch Spiegel der Gesellschaft ist und Missbrauch und Gewalt leider nicht ausgeschlossen werden können, stimmt der Magistrat zu und ist sich dessen bewusst, dass die Vereine in ihrem Bemühen zu unterstützen sind, die Kinder und Jugendlichen in ihren Reihen bestmöglich vor jeglicher Gewalt zu schützen und mit Vorkommnissen von Gewalt und Missbrauch sensibel und professionell umzugehen.

Hierzu gehören vor allem Informations- und Schulungsangebote und Ansprech- sowie Beratungsstellen für Betroffene wie auch für Vorstands- und Übungsleitungspersonen sowie Eltern und Betreuende. Sportverbände, die sich in diesem Bereich betätigen, werden in ihrem Bemühen von der Stadt Frankfurt am Main unterstützt.

Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet: Frage 1: Gibt es von den Jugendämtern, Fachberatungsstellen und anderen, mit dem Thema sexualisierte Gewalt befassten Stellen einen dokumentierten Überblick über Anzahl, Arten und Schwere von Fällen sexueller und gewaltsamer Übergriffe in Sportvereinen der Stadt Frankfurt am Main? Gibt es hierzu systematische Erhebungen?

Es gibt keine systematischen Erhebungen zu sexuellen und gewaltsamen Übergriffen in Sportvereinen. Die Studie "SicherImSport" liefert auf der Basis freiwillig online ausgefüllter Fragebögen, die von den Studienautor:innen breit in der Sportszene verteilt wurden, Daten zu interpersonaler Gewalt im Breitensport für mehrere Bundesländer, darunter Hessen. Diese Studie wird seitens der Sportjugend Hessen hessenspezifisch ausgewertet, es sind jedoch keine Rückschlüsse auf einzelne Kommunen möglich.

Frage 2: Sofern zu Punkt 1 Informationen vorliegen, was sagen diese aus und wo sind die Informationen ausführlich zu finden?

Dem Magistrat liegen keine Statistiken bzw. Dokumentationen über sexualisierte Gewalt bzw. andere Gewaltformen in Sportvereinen im Stadtgebiet Frankfurt am Main vor.

Frage 3: Sofern zu Punkt 1 keine Informationen vorliegen, wieso liegen hierzu keine Informationen vor?

Die Dienst- und Fachaufsicht über bestehende Angebote der Sportvereine obliegt nicht dem Magistrat.

Die einzelnen Sportvereine sind der Verantwortung den bestehenden Dachverbänden unterstellt und in ihren Strukturen organisiert.

Die Aktivitäten des Landessportbundes und der Sportjugend Hessen mit jungen Menschen sind nicht ausschließlich der Jugendhilfe nach SGB VIII zuzuordnen. Um in all ihren Angeboten den Schutz vor Kindeswohlgefährdung zu stärken, wurde neben der Umsetzung der Vereinbarung nach § 8a SGB VIII für die Jugendhilfeangebote auch ein Verhaltenskodex mit Verhaltensregeln für den Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im hessischen Sport entwickelt und eingeführt. Alle Lizenzerwerber beim Landessportbund und bei der Sportjugend Hessen unterzeichnen den Verhaltenskodex zum Schutz des Kindeswohls, damit Kindeswohlgefährdungen und Missbrauch im Sport konsequent verhindert werden.

Dem Verhaltenskodex beigefügt sind Verhaltensregeln zum Schutz des Kindeswohls. Diese geben konkrete Hinweise zum Verhalten im Trainingsalltag. Auch im Rahmen von Internationalen Jugendbegegnungen hilft die Vereinbarung von Verhaltensregeln mit den Gastfamilien das Kindeswohl der jungen Gast-Sportler:innen sicherzustellen.

Für Träger, Einrichtungen und Dienste, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen gilt die Umsetzung des § 8a SGB VIII "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung". Hiermit wird dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Einrichtungen und Angeboten der Jugendhilfe Rechnung getragen.

Zwischen dem Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main und Trägern von Einrichtungen und/ oder Diensten die Leistungen gemäß §§ 11 - 35a SGB VIII (Jugendarbeit und Eingliederungshilfe) erbringen, wurden Vereinbarungen zum Kinderschutz gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII geschlossen.

Sie gelten verbindlich für alle, beim Träger in seinen Einrichtungen und Diensten tätigen Fachkräfte, Angestellten und Ehrenamtlichen und sind von diesen konsequent umzusetzen. Hierzu gehört auch der Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB

VIII. Die Träger der Jugendhilfe nehmen dazu Einsicht in die erweiterten Führungszeugnisse der haupt-, neben- und ehrenamtlich Beschäftigten, in ihren entsprechenden Angeboten.

Der Abschluss von Vereinbarungen zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII ist Bestandteil der Fördervoraussetzung im Zuwendungsbereich der Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt am Main.

Der Schutzauftrag sieht es für alle Träger/ Sportvereine verpflichtend vor, im Falle des Vorliegens von Gefährdungsmomenten Schutzpläne mit den Beteiligten verbindlich zu vereinbaren, die die Gefahr für den jungen Menschen nachhaltig abwenden. Das Jugend- und Sozialamt wird nur in Fällen kontaktiert, in denen diese Abwendung der Gefährdungssituation nicht gelang.

Frage 4: Gibt es von Stellen des Landes oder des Bundes Informationen zu Vorfällen sexueller und gewaltsamer Übergriffe in Sportvereinen der Stadt Frankfurt?

Es wurden dem Magistrat von Stellen des Landes oder Bundes keine Informationen über sexuelle bzw. gewaltsame Übergriffe in Sportvereinen in der Stadt Frankfurt am Main übermittelt. Auch seitens der Sportjugend Hessen wurde dem Magistrat mitgeteilt, dass derartige Daten nicht vorhanden sind.

Frage 5: Sofern zu Punkt 4 Informationen vorliegen, was sagen diese aus und wo sind diese ausführlich zu finden?

Es liegen keine Informationen zu Frage 4 vor.

Frage 6: Falls zu Punkt 4 keine Informationen vorliegen, wieso liegen hierzu keine Informationen vor?

Auch bezüglich übergeordneter Stellen des Landes und des Bundes gibt es keine Meldepflicht sexueller und gewaltsamer Übergriffe gegenüber dem Magistrat und dementsprechend auch keine zentrale Erfassungsmöglichkeit.

Frage 7: Inwiefern stehen Jugendämter, Fachberatungsstellen und ggf. weitere geeignete Einrichtungen in Frankfurt sowie außerhalb Frankfurts den Sportvereinen bzw. der Sportler*innen als Anlaufstelle bei gewaltsamen Erfahrungen im Sport zur Verfügung? Ist die personelle und finanzielle Ausstattung vorliegend ausreichend?

Die Stadt Frankfurt am Main hält für alle "besonderen Berufsgruppen und Personen die beruflich mit Kindern arbeiten" Beratungsstellen vor, an die sich Trainer:innen und Verantwortliche aus Sportvereinen wenden können.

Die "insofern erfahrenen Fachkräfte" beraten gemäß § 8b Abs.1 SGBVIII und § 4 Abs.2 KKG Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen und in diesem Zusammenhang Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrnehmen. Die iseF-Beratungen finden einzelfallbezogen und pseudonymisiert statt. Sie dienen der Rollenklärung, der Einschätzung der Gefährdung und der Entwicklung von Handlungsoptionen.

Darüber hinaus können die insofern erfahrenen Fachkräfte für themenbezogene Schulungen angefragt werden.

Die Kapazitäten erscheinen aktuell ausreichend.

Frage 8: Gibt es für Betroffene und für Menschen mit Verdachtsfällen niedrigschwellige Zugänge zu Information und Beratung? Wie sehen diese aus?

Dem Magistrat sind keine spezifischen Beratungs- oder Anlaufstellen für Gewalt im Mädchensportbereich bekannt. Der Magistrat weist darauf hin, dass innerhalb des Frankfurter Präventionsrats ein Arbeitskreis Sport und Gewalt angesiedelt ist. Außerdem hat der Präventionsrat im Rahmen von Gewalt-Sehen-Helfen eine Broschüre "Sport gegen Gewalt" herausgegeben.

Für Kinder und Jugendliche, die (sexualisierte) Gewalt erleben oder erlebt haben, hält der Magistrat folgende Angebote bereit:

  • Das Frankfurter Kinder-und Jugendschutztelefon ist unter der kostenlosen Servicenummer 0800 - 20 10 111 täglich die erste Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und alle Bürger:innen zum Thema Kinderschutz. Das Team ist angegliedert an die Psychologische Fachstelle Kinderschutz im Jugend- und Sozialamt.
  • Das Frankfurter Kinderbüro bietet als Clearingstelle außerdem Beratung und Orientierung, wenn es um Kinderrechte geht.

Innerhalb der Frankfurter Zivilgesellschaft bieten folgende Träger spezialisierte Beratung und/oder Schutz: - Der Frankfurter Kinderschutzbund bietet als Träger unterschiedliche Angebote für Kinder und Jugendliche, die Gewalt erlebt haben, sowie präventive Maßnahmen und Angebote für Eltern und Schulungsangebote für Fachkräfte.

- Wildwasser Frankfurt e. V. ist eine Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch. Sie ist eine Anlaufstelle für Mädchen und Frauen, die sexuellen Missbrauch erlebt haben oder erleben und unter den Folgen des Missbrauchs in psychischer, physischer, sozialer und sexueller Hinsicht leiden. Wildwasser Frankfurt e.V. wird durch städtische Mittel gefördert.

- Das FeM Mädchen*haus Frankfurt schützt, unterstützt und berät Mädchen* und junge Frauen*, die von psychischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. FeM ist eine Anlaufstelle für junge Menschen zwischen 12 und 25 Jahre und wird durch städtische Mittel gefördert.

Das Frauenreferat finanziert die FeM-Onlineberatung für Mädchen und junge Frauen. Die Beratungsstelle bietet Beratung bei Sexismus, körperlicher, seelischer und/oder sexualisierter Gewalt aller Art. Eine systematische Erfassung für den Sportbereich liegt nicht vor.

Der Präventive Jugend- und Jugendmedienschutz bietet regelmäßig Fortbildungen in Zusammenarbeit mit der Regionalen Geschäftsstelle Frankfurt am Main des Netzwerks gegen Gewalt für Fachkräfte, Eltern und Multiplikator:innen zu Themen wie sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt u. v. mehr an: https://jugendschutz-frankfurt.de/veranstaltungen-uebersicht.html

Das Ferienkarussell Frankfurt bietet seit 2022 in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendschutz (51. D55) Online-Fortbildungen zum kinderschutzsensiblen Arbeiten für Freiberufler:innen sowie Jugendverbände (somit auch Sportverbände) und Vermittler:innen im Bereich der kulturellen Bildung an.

Eine Übersicht zu Hilfsangeboten bietet die Stadt Frankfurt am Main hier: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/spo rtamt/informationen-fuer-sportvereine/hilfe-portal-sexueller-missbrauch an.

Innerhalb des organisierten Sports: Als Grundlage zur Einrichtung einer bundesweiten unabhängigen Ansprechstelle für Betroffene wurde u.a. von BMI und Ländern d er Trägerverein Safe Sport gegründet, eine bundesweite unabhängige Ansprechstelle befindet sich in Gründung. Auf der Mitgliederversammlung des DOSB wurde am 3.12.2022 die Resolution "Schutz vor Gewalt..." beschlossen, s. Der Deutsche Olympische Sportbund (dosb.de)

Die Sportjugend Hessen steht als Informations- und Ansprechstelle für die hessischen Sportvereine zur Verfügung. Die Sportjugend Hessen informiert auf ihrer Internetseite schon seit Jahren ausführlich über das Thema, gibt den Vereinen einen Verhaltenskodex und -regeln und einen Handlungsleitfaden an die Hand, bietet Beratung und Qualifizierungen an und stellt Material sowie Kontaktadressen zu weiteren Einrichtungen bereit, u.a. zu den Materialien des unabhängigen Beauftragten für sexuellen Missbrauch. Zum Download wird außerdem ein Flyer zur Verfügung gestellt, der kurz und übersichtlich Tipps für den Verdachtsfall und zur Prävention gibt. Ausführlichere Informationen bietet die Broschüre "Kindeswohl im Sport".

Des Weiteren kann eine ausführliche Liste verschiedener einschlägiger Beratungsstellen unterschiedlicher Ausrichtung, mit bundes- oder hessenweitem Wirkungskreis oder auch auf kommunaler Ebene abgerufen werden.

Auch führt die Sportjugend Hessen Modellprojekte für Vereine durch, u.a. "Begleitung der Kindeswohl-Ansprechperson im Verein" (hieran nehmen aus Frankfurt am Main die Vereine Frankfurter Turnverein 1860, Badminton Verein Frankfurt 06 e.V. und die SG Bornheim 1945 Grün/Weiss e.V. teil).

Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch bietet Information, Beratung und Hilfe an sowie u.a. eine umfangreiche Datenbank mit weiteren allgemeinen und speziellen Beratungs- und Hilfsangeboten, die allen Betroffenen oder Interessierten, auch aus dem Sport, offenstehen. Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch wird auf der Internetseite des Sportamtes unter "Informationen für Sportvereine" vorgestellt.

Vereine, die für Projekte im Jugendbereich bezuschusst werden, erhalten mit dem Zuwendungsbescheid einen Hinweis auf die Seite www.kindeswohl-im-sport.de der Sportjugend Hessen und werden damit auf die Informationsangebote, Empfehlungen und Standards der Sportjugend Hessen aufmerksam gemacht.

Frage 9: Was kann der Magistrat tun, um die Frankfurter Sportvereine bei ihren Bemühungen gegen sexualisierte Gewalt zu stärken und ihnen geeignete Wege zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung aufzuzeigen?

Die Fortschreibung des Aktionsplans des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ist ein zentrales Ziel der hessischen Landesregierung . Die erste Fassung des Landesaktionsplanes stammt aus dem Jahre 2012. Ende 2021 wurde der Weiterentwicklungsprozess begonnen. Hier sollen Fachkräfte, Expert:innen aus verschiedenen Bereichen sowie Betroffene gemeinsam mit der Landesregierung in einem einjährigen Prozess den Aktionsplan überarbeiten.

Ziel ist es, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu bekämpfen. Es geht darum, Beratungs- und Hilfsangebote für Betroffene, Präventionsangebote oder Fortbildungen zum Kinderschutz für kindernahe Berufe zu fokussieren.

Für den Magistrat arbeitet das Jugendamt zur Überarbeitung des hessischen Landesaktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, an folgenden AG`s mit: - AG Themenfeld 2 "Wirkung und Implementierung von Schutzkonzepten", vertreten durch den Bereich Grundsatz Kinder,- und Jugendhilfe

- AG Themenfeld 3 "Wirkung und Nutzung digitaler Medien", vertreten durch den Bereich Präventiver Jugendschutz, Medienpädagogik und Jugendmedienschutz

- AG Themenfeld 5 "Kinderschutz in juristischen und behördlichen Verfahren verankern" vertreten durch die Leitung der Jugendgerichtshilfe

Weiterhin soll beispielsweise perspektivisch ein Konzept der Sportjugend Frankfurt zum Thema Kindeswohl und Kinderschutz zunächst für die Dauer von zwei Jahren in Kooperation der Stadt Frankfurt am Main mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport gefördert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Oktober 2022AA 157Safe Sport - Schutz von Kindern und Jugendlichen im SportSTVV-Anfrage · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 26. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 Wochen
    BB 212Safe Sport - Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sport
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 19 · 04.07.2023
TO I, TOP 75
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 212 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 110
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 212 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
Linke (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 19 · 13.07.2023
TO I, TOP 111
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 212 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

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