Brücken in Frankfurt am Main - Bausubstanz und Sanierung
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 04.02.2019, B 20
Betreff: Brücken in Frankfurt am Main - Bausubstanz und Sanierung Vorgang: A 406/18 FDP Zu 1.: Die Bausubstanz der meisten Frankfurter Brücken ist aktuell befriedigend bis gut. Jedoch besteht - wie in allen anderen Kommunen in Deutschland auch - ein Sanierungsstau bei Brückenbauwerken. Dieser ist durch die Vernachlässigung der Unterhaltungsarbeiten an den Bauwerken über mehrere Jahrzehnte entstanden. Mit Beschluss vom 28.06.2012, §1856, wurde der Magistrat von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, ein Konzept zur konventionellen Sanierung der Ingenieurbauwerke des ÖPP-Portfolios sowie aller weiteren Brücken und Ingenieurbauwerke in Frankfurt am Main zu erstellen. Diesem Beschluss ging ein mehrjähriger Prozess voraus, der vorsah, einen großen Teil der städtischen Brückenbauwerke von einem privaten Konsortium über einen Zeitraum von 30 Jahren betreiben zu lassen. Dies sollte im Zuge einer Öffentlichen-Privaten-Partnerschaft erfolgen. Dieses Vorhaben wurde jedoch nicht verwirklicht. Im Jahr 2012 wurde im Amt für Straßenbau und Erschließung eine Fachabteilung eingerichtet, die alle Aufgaben im Zusammenhang mit den Frankfurter Brücken wahrnimmt.
Zu 2.: Die sanierungsbedürftigen Brücken werden in das Fünf-Jahres-Bauprogramm des Fachamtes aufgenommen. Das Programm wird im Turnus von zwei Jahren fortgeschrieben und der Stadtverordnetenversammlung mit einem Statusbericht vorgelegt. Der nächste Bericht ist Mitte des Jahres 2019 vorgesehen und beinhaltet für einen Verlauf von fünf Jahren die Art und den Umfang aller geplanten Baumaßnahmen. Sollte sich der Zustand eines Bauwerks unvorhergesehen verschlechtern, werden entsprechende Gegenmaßnahmen umgehend eingeleitet.
Zu 3.: Die Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand. Nach dem aktuellen Stand werden die nächsten Jahre keine Bauwerke gesperrt werden müssen. Auffällig war in den vergangenen Jahren nur die Cassellabrücke im Frankfurter Stadtteil Fechenheim: Diese Rad-und Fußwegbrücke wird aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes zurzeit eingehend untersucht. Nach Abschluss und Auswertung der Untersuchungen wird entschieden, wie mit dem Bauwerk weiter verfahren wird. Gegebenenfalls ist es erforderlich, die bisher geltende Gewichtsbelastung der Brücke für den Straßenverkehr einzuschränken. Eine umfangreiche Instandsetzung des Bauwerks ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht geplant.
Zu 4.: Bauwerksprüfungen sind in Deutschland nach DIN Vorschrift 1076 geregelt. Alle Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main werden nach dieser Vorschrift geprüft. Die Bauwerke werden alle sechs Jahre vertieft und 'handnah' geprüft (Hauptprüfung). Nach jeweils drei Jahren erfolgt eine einfache Prüfung. Weiterhin werden die Bauwerke im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig inspiziert.
Zu 5.: Der Prüfumfang ist ebenfalls in der DIN Vorschrift 1076 geregelt. Alle Bauteile eines Bauwerks werden alle sechs Jahre durch speziell ausgebildete Ingenieure 'handnah' geprüft. Vorhandene Mängel werden aufgenommen, bewertet und gegebenenfalls behoben. Nach drei Jahren erfolgt, ebenfalls durch Fachpersonal, eine vergleichende Prüfung.
Zu 6.: Die Kosten werden bei der Aufstellung bzw. Überarbeitung des Bauprogramms abgeschätzt, lassen sich aber häufig nicht zuverlässig vorhersagen, da sich der Schadensumfang erst im Zuge der Instandsetzungsarbeiten erkennen lässt. In den vergangenen Jahren lagen die Kosten bei unter acht Millionen Euro jährlich. Aufgrund der derzeit stark gestiegenen Baupreise ist eine Kostenprognose für die Zukunft zudem nur schwer möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2018AA 406Brücken in Frankfurt am Main - Bausubstanz und SanierungSTVV-Anfrage · FDP
- 4. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 20Brücken in Frankfurt am Main - Bausubstanz und SanierungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung); bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER