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Brücken in Frankfurt am Main - Bausubstanz und Sanierung

Vorlagentyp: AFDP
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 13.11.2018, A 406

Betreff: Brücken in Frankfurt am Main - Bausubstanz und Sanierung Der Fußgänger- und Fahrradwegsteg der Main-Neckar-Brücke war am 17. Juli gesperrt worden, weil eine Betonplatte abgebrochen war. Streusalze hatten den Stahl im Beton angegriffen. Der Beton war also schon marode. Heute überspannen circa 20 Brücken und Stege den Main bzw. das Hafenbecken im gesamten Stadtgebiet. Auch über die Nidda führen mehrere Brücken. Im Bereich des Westkreuzes Frankfurt, beispielsweise, befinden sich insgesamt vier Brücken in einem so schlechten Zustand, dass sie dringend der Verstärkung bedürfen, um den Verkehr auf der A 648 sowie auf der Verbindungsrampe zur A 5 aufrecht erhalten zu können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie steht es um die Bausubstanz der Brücken in Frankfurt?
  2. Welche Brücken sind sanierungsbedürftig?
  3. Welchen Brücken droht eine Voll- oder Teilsperrung und für wie lange?
  4. In welchen Abständen werden die Brücken kontrolliert?
  5. Was wird im Einzelnen und auf welche Weise kontrolliert?
  6. Mit welchen Kosten muss für die Sanierung von Frankfurts Brücken gerechnet werden?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. November 2018Sie sind hier
    AA 406Brücken in Frankfurt am Main - Bausubstanz und Sanierung
    STVV-Anfrage · FDP
  2. 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 20Brücken in Frankfurt am Main - Bausubstanz und SanierungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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