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Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe 2008

Vorlagentyp: B
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.03.2009, B 171

Betreff: Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe 2008 Vorgang: A 785 FAG Für Stickstoffdioxid gelten ab 2010 neue EU-Grenzwerte. Dann darf u. a. der Jahresmittelwert von 40 μg/m3 nicht mehr überschritten werden. Der Magistrat teilt die Sorge, dass dieser Grenzwert an mehreren Stellen in Frankfurt am Main, darunter im Stadtteil Höchst, nicht eingehalten werden wird. Nach der neuen EU-Richtlinie 2008/50/EG vom 21.05.2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa, die am 11.06.2008 in Kraft getreten ist, muss bei Überschreitung der Grenzwerte ein Luftqualitätsplan, der Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung beinhaltet, aufgestellt werden. Die Zuständigkeit hierfür hat das Land allerdings nicht an die Kommunen, sondern an das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV) verwiesen. Vertreter des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main haben gegenüber dem Ministerium bereits mehrfach und nachdrücklich auf den aus Sicht der Stadt erheblichen Handlungsbedarf hingewiesen. Zudem hat der Umweltausschuss des Hessischen Städtetags gegenüber Land und Bund dringend die Schaffung von Rahmenbedingungen angemahnt, die den Kommunen die Einhaltung der Grenzwerte ermöglichen. U. a. hat der Ausschuss das Land aufgerufen, Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Autobahnen im Ballungsraum Rhein-Main erneut zu prüfen. Der Umweltausschuss wird diese Thematik, die einen Großteil der Hessischen Städte betrifft, weiterhin auf der Tagesordnung halten. Die neue EU-Richtlinie bietet die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zur Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte bis zum Jahr 2015 zu beantragen. Hier ist ein begründeter Antrag bei der Kommission nötig. Nach Auskunft des HMULV wird das Land von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Diese Fristverlängerung entbindet die Landesregierung jedoch nicht von der Aufstellung eines Luftqualitätsplans. Selbstverständlich sieht sich der Magistrat in der Pflicht, in seinem eigenen Einflussbereich alle Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Verbesserung der Luftqualität in Frankfurt am Main zu erreichen. Allerdings sind die noch verbleibenden Handlungsinstrumente auf kommunaler Ebene begrenzt. So könnte die Einführung eines Tempolimits auf den Frankfurt am Main umgebenden Autobahnen die Belastung mit Stickstoffdioxid verringern und gleichzeitig den Autobahnlärm reduzieren. Der Magistrat hat auch in seinen Stellungnahmen zum Ausbau des Frankfurter Flughafens und zur im Industriepark Höchst vorgesehenen Ersatzbrennstoffanlage auf die zusätzliche Belastung mit Stickstoffdioxid hingewiesen. Die Tatsache, dass neue Anlagen die Schadstoffbelastung erhöhen, ohne dass absehbar ist, durch welche Maßnahmen die Einhaltung der Grenzwerte erreicht werden könnte, wird im Bundes-Immissionsschutzrecht und der Rechtsprechung derzeit noch nicht als Genehmigungshindernis gewertet. Die Erreichbarkeit der Grenzwerte wird damit aus Sicht des Magistrats noch weiter erschwert. Rechtliche Möglichkeiten für zusätzliche Beschränkungen auf kommunaler Ebene fehlen. Eine Entlastung durch Verschärfung der Emissionsanforderungen an Anlagen kann nur durch den Bundesgesetzgeber erfolgen und muss von den Genehmigungsbehörden des Landes umgesetzt werden. Darüber hinaus wäre die für 2014 vorgesehene Anpassung der Emissionsstandards für Fahrzeuge (Euro 6/VI) an die heute schon gültigen Kalifornischen Standards ein Schritt, um die Schadstoffe direkt an der Quelle deutlich zu reduzieren. Im Übrigen stehen der Stadt Frankfurt am Main derzeit nur allgemeine Programme zur Verringerung der Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr (Förderung des ÖPNV, des Fuß- und Radverkehrs, Erneuerung der eigenen Fahrzeugflotte etc.) zur Verfügung, die kontinuierlich verfolgt werden und sicher eine positiven Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten werden. Zur kurzfristigen Einhaltung der Grenzwerte ist die Stadt Frankfurt am Main jedoch auf Landes- und Bundesinitiativen angewiesen. Der Magistrat wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten weiter für solche Verbesserungen einsetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Dezember 2008BB 824Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe im Frankfurter Westen und Ermittlung der VerursacherMagistratsbericht
  2. 13. Januar 2009AA 785Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe 2008STVV-Anfrage · FAG
  3. 16. März 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    BB 171Gesamtbelastungsanalyse der Luftschadstoffe 2008
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 32 · 21.04.2009
TO I, TOP 72
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 171 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 31 · 19.05.2009
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 171 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

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