Die Stadt Frankfurt und die AWO LXIII - Kita Dostluk VI
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Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats behandelt die Initiative zur Einrichtung einer deutsch-türkischen Kita in Frankfurt, die von Frankfurter Moscheegemeinden und dem türkischen Generalkonsul angestoßen wurde. Es wird erläutert, dass die Zuständigkeit für die Kita beim Bildungsdezernat liegt und dass der Vertrag an die Frau des Oberbürgermeisters geschickt wurde.
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Rückertstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.02.2026.
- Verkehrssicherheit in der Rückertstraße13.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradstadt Frankfurt am Main12.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Vorbereitung kritischer Punkte für Starkregenereignisse03.09.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Zu 1.: Nein. Zu 2a. : Nein. Zu 2b.: Er wurde eingeladen. Zu 2c.: Es gab die üblichen Terminabsprachen zwischen dem Büro des Oberbürgermeisters und dem Betreiber der Kita. Vorgespräche zwischen dem Oberbürgermeister und dem Betreiber gab es nicht. Zu 2d.: Nein. Zu 3.: Zu b liegen dem Magistrat und dem Oberbürgermeister keine Kenntnisse vor. Zu c: Es ist dem Magistrat nicht deutlich, auf welche Aussage des Oberbürgermeisters hier Bezug genommen wird. Zu d: Nein. Der Vertrag wurde außerdem an die Frau des Oberbürgermeisters geschickt. Zu a und e: Nicht der Magistrat und nicht der Oberbürgermeister. Zu 4. : Die Initiative zur Einrichtung einer deutsch-türkischen Kita ging sowohl vom Zusammenschluss Frankfurter Moscheegemeinden als auch vom damaligen türkischen Generalkonsul Ufuk Ekici aus. Die Moscheeverbände und der Generalkonsul setzten sich mit dem Oberbürgermeister in Verbindung. Die Moscheeverbände machten sich zunächst auf die Suche nach einem geeigneten Träger. Es gab Kontakte des Trägers zum Stadtschulamt und dem zuständigen Bildungsdezernat. Über die wesentlichen Inhalte der Gespräche hielten sich die beiden Dezernate gegenseitig auf dem Laufenden. Die Zuständigkeit für die Kita Dostluk lag und bleibt beim Bildungsdezernat. Zu 5.: Zu den Fragen a, c und d liegen dem Magistrat keine Kenntnisse vor. Zu b: Die Arbeiterwohlfahrt hat am 17.04.2015 einen Antrag auf Vorlaufkosten für die Kita Dostluk in der Rückertstraße gestellt. Zu e: Die Träger geben in Ihren Verwendungsnachweisen die Kosten aller von ihnen betriebenen Einrichtungen zusammen an. Eine einrichtungsbezogene Aufstellung der Kosten erfolgt nicht. Zu 6a. .: Nein. Zu 6b. : Dazu liegen dem Magistrat keine Kenntnisse vor. Zu 6c.: Das Stadtschulamt geht davon aus, dass den angegebenen Verwaltungskosten tatsächliche Kosten zugrunde liegen. Diese können zwischen den Trägern variieren. Zu 7a.: Nein. Zu 7b.: Es ist unklar, welche Aussage des Oberbürgermeisters hier gemeint ist. Zu 7c.: Es ist unklar, welche dritte Person hier gemeint ist. Zu 7d.: Es ging um das Arbeitsverhältnis bei der AWO. Zu 7e.: Dazu liegen dem Magistrat keine Kenntnisse vor. Zu 7f.: Der Oberbürgermeister hat schon öfters darauf hingewiesen, dass seine Frau von sich aus und aus moralischen Gründen jeden Cent zurückgezahlt hat. Zu 7g.: Dem Magistrat ist unklar, welche Arbeitsverhältnisse hier konkret gemeint sind. Zu 7h.: Nein. Zu 8.: Zu f: Das Arbeitszeitgesetz kann grundsätzlich weitergehende Regelungen, die in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt sein müssen, zulassen. Die städtischen Ausführungsbestimmungen zu §6 TvÖD, Absatz 5, lauten: Bei Teilzeitbeschäftigten gibt es eine Einschränkung dahingehend, dass die Verpflichtung zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit nur dann besteht, wenn das entweder im Arbeits-/Zusatzvertrag vorgesehen ist oder d. Teilzeitbeschäftigte zugestimmt hat, d. h. Teilzeitbeschäftigte, deren Arbeits-/Zusatzvertrag vor dem 01.10.2005 datiert ist und folglich keine entsprechende Klausel enthält, können nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Mehrarbeit oder Überstunden verpflichtet werden. Zu den weiteren Fragen unter 8 liegen dem Magistrat keine Kenntnisse vor. Zu 9.: Das Stadtschulamt prüft die Betreuungsverträge der Träger mit den Eltern jährlich stichprobenartig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2020AA 793Die Stadt Frankfurt und die AWO LXIII - Kita Dostluk VISTVV-Anfrage · FDP
- 19. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 161Die Stadt Frankfurt und die AWO LXIII - Kita Dostluk VIMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung)