Akademisierung der Hebammenausbildung
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 143
Betreff: Akademisierung der Hebammenausbildung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2019, § 3583 - A 383/18 FDP - Zwischenbericht: Vorbemerkung Hebammen leisten einen unersetzbaren gesundheitlichen Beitrag zur Betreuung von Schwangeren, Neugeborenen und jungen Familien. Ein einheitliches Ausbildungsniveau würde - und wird - die Position der Hebammen vor allem in der Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten stärken, und durch eine EU-weite Übertragbarkeit der Abschlüsse die Freizügigkeit gewährleisten. Eine Umstellung auf eine Hochschulausbildung unterstützt der Magistrat daher ausdrücklich. Mit dem seit Ende März 2019 endlich vorliegenden Referenten-Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Akademisierung der Hebammenausbildung sieht sich der Magistrat zumindest zu einer teilweisen Beantwortung der Anfrage in die Lage versetzt, die aber leider noch immer nur vorläufig sein kann: zu 1. und 2. Die Stadt Frankfurt hat die Einrichtung einer Hebammen-Ausbildungsstätte von Anfang an unterstützt. Der Gesundheitsdezernent hat dafür gesorgt, dass das Klinikum Frankfurt Höchst und die Krankenhäuser der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist sich an dem praktischen Teil der Ausbildung beteiligen und war sowohl bei der Auftaktveranstaltung als auch anlässlich der Aufstockung der Ausbildungsplätze persönlich zugegen. Im Gespräch mit den Verantwortlichen wurde dabei vereinbart, dass man sich - sobald die Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene feststehen - über das weitere Vorgehen und eine gegebenenfalls erforderliche Unterstützung durch die Stadt verständigen werde. Diese Frankfurter Hebammenschule gehört zur Carl-Remigius-School und ist hochschul-rechtlich ein Teil des Fachbereichs Gesundheit und Soziales der Hochschule Fresenius. Diese staatlich anerkannte Hochschule in privater Trägerschaft könnte sicherlich einen entsprechenden Studiengang entwickeln, was der Magistrat sehr begrüßen würde. Selbstverständlich hat sich der Magistrat gegenüber der Hessischen Landesregierung für Frankfurt als anerkannter Ausbildungsstandort eingesetzt und wird dieses Engagement fortsetzen. In diesem Zusammenhang begrüßt der Magistrat, dass der hessische Minister für Soziales und Integration für den 14. Mai einen Runden Tisch zur Hebammenversorgung mit allen Akteuren in diesem Bereich einberufen hat. Bei diesem Treffen soll es um eine bessere Vergütung der Beschäftigten, mehr Ausbildungsplätze, wohnortnahe Einrichtungen sowie die Einführung eines hessischen Hebammen-Geldes und eine berufsständische Vertretung gehen. zu 3. Seit Ende März 2019 liegt - wie eingangs erwähnt - nun endlich zumindest ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Akademisierung der Hebammenausbildung in Deutschland vor. Zu diesem Referentenentwurf wurden inzwischen die erforderlichen Stellungnahmen der zu beteiligenden Verbände eingeholt und müssen sich nun auf dieser Grundlage die Ressorts der Bundesregierung, der Bundestag, der Bundesrat und damit die Bundesländer verständigen. Dieser Abstimmungsprozess wird absehbar weitere Zeit erfordern, sodass der Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt (noch) keine belastbare Aussage darüber machen kann, wie das Gesetz zur Akademisierung der Hebammenausbildung schlussendlich ausgestaltet sein, wann es auf der Ebene des Bundes verabschiedet und wann es Gesetzeskraft erlangen wird. Zweifelsohne hat die Bundesregierung der Umsetzung der entsprechenden Richtlinie der Europäischen Union (2013/55/EU) aus dem Jahr 2013 keine Priorität gegeben, sodass die Verabschiedung des Gesetzes durch Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat mittlerweile höchst zeitkritisch sind, denn die Akademisierung der Hebammenausbildung ist bis zum 1.1.2020 in die Praxis umzusetzen. Der Vollzug des Gesetzes ist sodann Ländersache zu 4., 5. und 8. Zu den Aufgaben der Bundesländer gehört die Klärung der Hochschulstandorte ebenso wie die Akkreditierung der Studiengänge. Es liegt im selbstverständlichen und auch gegenüber dem Land Hessen nachdrücklich bekundeten Interesse des Magistrates, dass auch in Frankfurt Hebammen studieren können und dann hoffentlich auch in Frankfurt tätig sind. Zumal der modellhafte Studiengang Hebammenwissenschaft in Hessen derzeit nur an der Fachhochschule in Fulda angeboten wird. Der vorliegende Referentenentwurf sieht bisher vor, dass die zuständige Landesbehörde für Gesundheitsberufe im Rahmen der Akkreditierung von Studiengängen das Studienkonzept überprüft, ob die Studienziele erfüllt werden und die berufsrechtlichen Vorgaben (Berufserlaubnis) gesetzeskonform berücksichtigt werden. Die hochschulische Prüfung soll dann auch die staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufserlaubnis umfassen. zu 6. und 7. Derzeit liegen dem Magistrat noch keine Antworten auf die gestellten Fragen vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juni 2017FF 676Wie der Presse zu entnehmen war, ist die Betreuung von Schwangeren durch Hebammen in Frankfurt nach wie vor völlig unzurFragestunde-Frage
- 26. Juli 2017AA 228HebammenSTVV-Anfrage · AfD
- 5. September 2018AA 383Akademisierung der HebammenausbildungSTVV-Anfrage · FDP
- 3. Mai 2019Sie sind hierBB 143Akademisierung der HebammenausbildungMagistratsbericht
- 20. September 2019BB 342Akademisierung der HebammenausbildungMagistratsbericht
- 7. Februar 2020BB 40Akademisierung der HebammenausbildungMagistratsbericht
- 28. August 2020BB 386Akademisierung der HebammenausbildungMagistratsbericht
- 18. Dezember 2020BB 666Akademisierung der HebammenausbildungMagistratsbericht
- 17. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 234 WochenBB 432Akademisierung der HebammenausbildungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)