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Mehr Ruhe vor Verkehrslärm um Krankenhäuser - zum Beispiel am Hospital zum Heiligen Geist in der Lange Straße

Vorlagentyp: B
17 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren11 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 138

Betreff: Mehr Ruhe vor Verkehrslärm um Krankenhäuser - zum Beispiel am Hospital zum Heiligen Geist in der Lange Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.12.2009, § 7304 - NR 1614 FAG - Zu

  1. Bei der Lange Straße handelt es sich um eine Grundnetzstraße, die als wichtige Nord-Süd-Verbindung vom Cityring zur Ignatz-Bubis-Brücke von erheblicher verkehrlicher Bedeutung ist. Entsprechend ihrem Ausbauzustand mit drei Fahrspuren soll diese Verbindung eine große Verkehrsmenge aufnehmen und kurzfristig abfließen lassen. Hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h vorzugegeben, würde dem Nutzungskonzept nicht entsprechen und wegen der verringerten Durchflussgeschwindigkeit mindestens temporär zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung führen. Zu
  2. Derzeit wird jedoch auf Grundlage der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm geprüft, welche Straßen sich zur Einführung von nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h eignen. Das nördliche Mainufer wurde im Rahmen dieser Prüfung als Teststrecke vorgeschlagen. Es ist davon auszugehen, dass hierdurch die Lange Straße unmittelbar davon profitiert und zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls in das Projekt aufgenommen wird. So könnte zumindest in der Nacht die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert und eine Minderung des Verkehrslärms erreicht werden. Zu
  3. Wie die nachstehende Auflistung verdeutlicht, liegt die Mehrzahl der Frankfurter Krankenhäuser bereits in temporeduzierten Bereichen: Verkehrsberuhigter Bereich: Bethanien Krankenhaus gGmbH (Im Prüfling 21-25). Tempo 30 km/h-Bereich: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik (Friedberger Landstraße 430), Clementine-Kinderhospital (Theobald-Christ-Str. 16), Diakonissen-Krankenhaus (Holzhausenstraße 72-92), Klinikum Frankfurt Höchst (Gotenstraße 6-8), Klinik Maingau vom Roten Kreuz (Scheffelstraße 2-14), Krankenhaus Nordwest (Steinbacher Hohl 2-26), Krankenhaus Sachsenhausen (Schulstraße 31), Markus-Krankenhaus (Wilhelm-Epstein-Straße 2), St. Elisabethen-Krankenhaus (Ginnheimer Straße 3), St. Marienkrankenhaus (Richard-Wagner-Straße 14). Tempo 50 km/h-Bereich: Bürgerhospital Frankfurt am Main e.V. (Nibelungenallee 37-41), Hospital zum heiligen Geist (Lange Straße 4-6), Klinikum der J.W. Goethe-Universität (Theodor-Stern-Kai 7), Sankt Katharinen-Krankenhaus (Seckbacher Landstraße 65). Verschiedene Krankenhäuser haben in der Vergangenheit bereits passive Schallschutzmaßnahmen durchgeführt. Der Magistrat geht davon aus, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Lärmminderungsmaßnahmen vor Krankenhäusern ergriffen werden müssen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. November 2009NRNR 1614Mehr Ruhe vor Verkehrslärm um Krankenhäuser - zum Beispiel am Hospital zum heiligen Geist in der Lange StraßeSTVV-Antrag · FAG
  2. 5. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    BB 138Mehr Ruhe vor Verkehrslärm um Krankenhäuser - zum Beispiel am Hospital zum Heiligen Geist in der Lange Straße
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf11 Beratungen
OBR 2
Sitzung 43 · 12.04.2010
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 43 · 13.04.2010
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

OBR 4
Sitzung 41 · 13.04.2010
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 42 · 13.04.2010
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 42 · 13.04.2010
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 43 · 15.04.2010
TO II, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 42 · 16.04.2010
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 40 · 19.04.2010
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 41 · 22.04.2010
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 41 · 22.04.2010
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 41 · 18.05.2010
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFAG
Sonstige:
Stv. Schenk (Kenntnis als Zwischenbericht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Schenk (= Kenntnis als Zwischenbericht)

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