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Vogelpopulationen im Frankfurter Bogen

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 29.04.2019, B 136

Betreff: Vogelpopulationen im Frankfurter Bogen Vorgang: A 439/19 LINKE. zu

  1. Vogelschutzgebiete werden nach der Vogelschutz-Richtlinie der EU (VSRL) ausgewiesen. Die VSRL bildet gemeinsam mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, die beiden Grundbausteine für den Aufbau des europaweiten Netzes aus Schutzgebieten "Natura 2000". Die Auswahl der Gebiete obliegt dem Land Hessen und sie werden der Europäischen Union gemeldet. Eine Ausweisung des Frankfurter Bogens als Vogelschutzgebiet ist nicht erfolgt. Möglicherweise ist anstatt "Vogelschutzgebiet" der Begriff "Vogelschutzgehölz" gemeint. Dieser Begriff ist von ehrenamtlicher Seite geprägt und stellt kein gesetzliches Schutzgebiet dar, für das es eine Abgrenzung oder Auflösung gibt. zu
  2. Siehe Antwort 1. zu
  3. Wenn durch neue Baugebiete Lebensräume verloren gehen, müssen durch entsprechende Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen wieder neue Lebensraumangebote geschaffen werden. Der Bebauungsplan Nr. 515 "Preungesheim Ost" setzt Ausgleichsflächen fest. Dazu gehört unter anderem der öffentliche Grünzug nördlich der Straße "Am Borsdorfer". Sowohl dieser Bereich als auch die Gärten, Frei- und Grünflächen des Frankfurter Bogens werden von den verschiedenen Vogelarten als Lebensraum angenommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2019AA 439Vogelpopulationen im Frankfurter BogenSTVV-Anfrage · LINKE.
  2. 29. April 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 136Vogelpopulationen im Frankfurter Bogen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 10
Sitzung 32 · 18.06.2019
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 136 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 32 · 15.08.2019
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 136 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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