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Unfall an der Höhenstraße

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.05.2016, B 130

Betreff: Unfall an der Höhenstraße Vorgang: A 982/16 Stv. Dr. Dr. Rahn Zu 1.: Am 15.12.2015 wurde eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Baustelle in der Berger Straße 115 - 119 erteilt. Die Anordnung enthält keine gesonderten Auflagen bezüglich der Baustellenandienung, es gelten die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung.

Zu 2.: Die Verkehrszeichen wurden im Rahmen der Öffnung der Einbahnstraße für Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung verkehrsrechtlich mittels einer Festbeschilderung in kleiner Ausführung angeordnet und aufgestellt.

Zu 3.: Die mobile Beschilderung wurde am 21.10.2015 aufgestellt, da eine Spedition mit einem Tieflader einen Bagger auf die Baustelle Berger Straße 115 - 119 liefern musste.

Zu 4.: Die zuvor feste Beschilderung wurde mobil aufgestellt, da aufgrund der Länge des Tiefladers der Verkehrsraum des Gehweges, auf dem die feste Beschilderung montiert war, als Rangierraum zur Verfügung stehen musste.

Zu 5.: Das Verkehrszeichen (VZ) 205 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Vorfahrt gewähren" in Verbindung mit dem VZ 214-20 StVO "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts" richtet sich an die Radfahrer, die entgegen der Einbahnstraße die Berger Straße befahren.

Zu 6.: Die Verkehrszeichen stehen an jeder gleichartigen Einmündung im Stadtgebiet, wo Radfahrer entgegen der Einbahnstraße auf eine vorfahrtsberechtigte Straße treffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Februar 2016AA 982Unfall an der HöhenstraßeSTVV-Anfrage · fraktionsunabhängig
  2. 9. Mai 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 130Unfall an der Höhenstraße
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 2 · 31.05.2016
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 130 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneCDUFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 2 · 05.07.2016
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 130 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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