Unfall an der Höhenstraße
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Bericht des Magistrats vom 09.05.2016, B 130
Betreff: Unfall an der Höhenstraße Vorgang: A 982/16 Stv. Dr. Dr. Rahn Zu 1.: Am 15.12.2015 wurde eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Baustelle in der Berger Straße 115 - 119 erteilt. Die Anordnung enthält keine gesonderten Auflagen bezüglich der Baustellenandienung, es gelten die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung.
Zu 2.: Die Verkehrszeichen wurden im Rahmen der Öffnung der Einbahnstraße für Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung verkehrsrechtlich mittels einer Festbeschilderung in kleiner Ausführung angeordnet und aufgestellt.
Zu 3.: Die mobile Beschilderung wurde am 21.10.2015 aufgestellt, da eine Spedition mit einem Tieflader einen Bagger auf die Baustelle Berger Straße 115 - 119 liefern musste.
Zu 4.: Die zuvor feste Beschilderung wurde mobil aufgestellt, da aufgrund der Länge des Tiefladers der Verkehrsraum des Gehweges, auf dem die feste Beschilderung montiert war, als Rangierraum zur Verfügung stehen musste.
Zu 5.: Das Verkehrszeichen (VZ) 205 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Vorfahrt gewähren" in Verbindung mit dem VZ 214-20 StVO "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts" richtet sich an die Radfahrer, die entgegen der Einbahnstraße die Berger Straße befahren.
Zu 6.: Die Verkehrszeichen stehen an jeder gleichartigen Einmündung im Stadtgebiet, wo Radfahrer entgegen der Einbahnstraße auf eine vorfahrtsberechtigte Straße treffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Februar 2016AA 982Unfall an der HöhenstraßeSTVV-Anfrage · fraktionsunabhängig
- 9. Mai 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 130Unfall an der HöhenstraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER