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Zugesagte Unterstützung für das Kinderhaus der Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V.- keine Ausweichmanöver über den Jugendhilfeausschuss

Vorlagentyp: B
20 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.02.2010, B 126

Betreff: Zugesagte Unterstützung für das Kinderhaus der Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V.- keine Ausweichmanöver über den Jugendhilfeausschuss Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.12.2009, § 7293 - NR 1570 SPD - Der Träger "Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V." erhält aktuell einen städtischen Zuschuss in Höhe von 312.549,00 € für freizeitpädagogische Angebote für Kinder, deren Alter schwerpunktmäßig unter 12 Jahren liegt. Für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 ist die finanzielle Förderung dieses Angebots vorgesehen. Der Jugendhilfeausschuss hat sich im Jahr 2009 mit allen ihm vorliegenden Anträgen auf Erweiterung oder Neuschaffung von Angeboten im Bereich der freizeitpädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen intensiv befasst. Dem Vorhaben der Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. wurde dabei die Priorität 2 zugeordnet. Der Jugendhilfeausschuss sah demzufolge für die geplante Ausweitung des freizeitpädagogischen Angebots auf Kinder und Jugendliche über 12 Jahren im Stadtteil Bornheim keine vorrangige Priorität. Eine Ausweitung der bestehenden freizeitpädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche ist nur im Rahmen der durch die Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel möglich. Aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Frankfurt am Main ist mit einer Erhöhung der für diesen Arbeitsbereich zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht zu rechnen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. September 2009NRNR 1570Zugesagte Unterstützung für das Kinderhaus der Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. - keine Ausweichmanöver über den JugendhilfeausschussSTVV-Antrag · SPD
  2. 19. Februar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    BB 126Zugesagte Unterstützung für das Kinderhaus der Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V.- keine Ausweichmanöver über den Jugendhilfeausschuss
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 27 · 08.03.2010
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 126 dient als Zwischenbericht mit folgendem Hinweis zur Kenntnis: Dem FA Kinder- und Jugendförderung lagen 2009 Anträge auf höhere Zuschüsse in Höhe von rd.1.350.000 € vor, für die im Etat 2009 keine Mittel vorhanden waren. Der FA musste deshalb eine Priorisierung vornehmen. Mit der Festlegung in Priorität 1 und 2 wurde der angespannten Haushaltslage Rechnung getragen. Mit diesem Vorgehen bestand keinesfalls die Absicht, dass diese Art von Priorisierung in Magistratsberichten dokumentiert wird, wie das am Beispiel des Magistratsberichts B 126 geschehen ist. Hiermit wird der Eindruck erweckt, als trage der Jugendhilfeausschuss die Verantwortung für die fehlenden Haushaltsmittel.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

KAV
Sitzung 44 · 08.03.2010
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 4
Sitzung 41 · 13.04.2010
TO II, TOP 6
Beraten
Die Vorlage B 126 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüne
Ablehnung:
CDUFDP
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU und FDP (= Kenntnis) bei Enthaltung LINKE.

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 40 · 22.04.2010
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFAG
Sonstige:
NPD (Kenntnis)Stv. Schenk (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und Stv. Schenk (= Kenntnis)

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