Zugesagte Unterstützung für das Kinderhaus der Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. - keine Ausweichmanöver über den Jugendhilfeausschuss
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Kinderhaus der Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. - keine Ausweichmanöver über den Jugendhilfeausschuss Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Kinderhaus der Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. werden die für seine Erweiterung benötigten frei gewordenen Räumlichkeiten von MuKiVa angemietet. Begründung: Das Kinderhaus der Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. ist für Kinder von 6-12 Jahren konzipiert. Die aus diesem Alter herauswachsenden Jugendlichen können nach der neuen Konzeption der Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. in den hinzugewonnenen neuen Räumen betreut werden. Die Anmietung dieser Räume ist vom Jugendhilfeausschuss befürwortet worden. Allerdings hat der Jugendhilfeausschuss keine Möglichkeiten, seine durch die Stadt Frankfurt erteilten Gelder zu vermehren. Ein Verweis auf die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses lohnt daher nicht. Es geht ganz klar darum, der Nachbarschaftshilfe Bornheim die finanziellen Mittel zu konkret diesem Zweck zusätzlich zur Verfügung zu stellen oder die Mittel des Jugendhilfeausschuss dementsprechend aufzustocken. Falls der Magistrat das Vorhaben der Konzepterweiterung des Kinderhauses nicht unterstützt, ist er gebeten, dies dem Antragsteller in aller Deutlichkeit mitzuteilen. Ausweichmanöver über den Jugendhilfeausschuss, die den Eindruck vermitteln, hier sei eine positive Entwicklung zu erwarten, sind aus den oben genannten Gründen gezielt irreführend und unehrlich.
Inhalt
Antrag vom 30.09.2009, NR 1570
Betreff: Zugesagte Unterstützung für das Kinderhaus der Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. - keine Ausweichmanöver über den Jugendhilfeausschuss Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Kinderhaus der Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. werden die für seine Erweiterung benötigten frei gewordenen Räumlichkeiten von MuKiVa angemietet.
Begründung: Das Kinderhaus der Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. ist für Kinder von 6-12 Jahren konzipiert. Die aus diesem Alter herauswachsenden Jugendlichen können nach der neuen Konzeption der Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. in den hinzugewonnenen neuen Räumen betreut werden. Die Anmietung dieser Räume ist vom Jugendhilfeausschuss befürwortet worden. Allerdings hat der Jugendhilfeausschuss keine Möglichkeiten, seine durch die Stadt Frankfurt erteilten Gelder zu vermehren. Ein Verweis auf die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses lohnt daher nicht. Es geht ganz klar darum, der Nachbarschaftshilfe Bornheim die finanziellen Mittel zu konkret diesem Zweck zusätzlich zur Verfügung zu stellen oder die Mittel des Jugendhilfeausschuss dementsprechend aufzustocken. Falls der Magistrat das Vorhaben der Konzepterweiterung des Kinderhauses nicht unterstützt, ist er gebeten, dies dem Antragsteller in aller Deutlichkeit mitzuteilen. Ausweichmanöver über den Jugendhilfeausschuss, die den Eindruck vermitteln, hier sei eine positive Entwicklung zu erwarten, sind aus den oben genannten Gründen gezielt irreführend und unehrlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2009Sie sind hierNRNR 1570Zugesagte Unterstützung für das Kinderhaus der Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. - keine Ausweichmanöver über den JugendhilfeausschussSTVV-Antrag · SPD
- 19. Februar 2010Antwort des Magistrats · nach 20 WochenBB 126Zugesagte Unterstützung für das Kinderhaus der Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V.- keine Ausweichmanöver über den JugendhilfeausschussMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, Freie Wähler REP und NPD gegen SPD, LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.