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Spielsucht - Prävention und Hilfen

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren20 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.05.2018, B 119

Betreff: Spielsucht - Prävention und Hilfen Vorgang: A 320/18 FDP

  1. An welchen Frankfurter Schulen und Jugendeinrichtungen wurden in den letzten zwei Jahren Präventionsmaßnahmen zu dem Thema Glücksspiel angeboten? Wie wurden die Angebote von den Jugendlichen angenommen? Antwort zu 1.: Präventionsmaßnahmen zum Thema Glücksspiel bietet die Fachstelle Prävention (Verein Arbeits- und Erziehungshilfe, vae) an, während der Fachdienst Frühintervention beim Glücksspiel (Evangelischer Regionalverband) vorrangig im Bereich der Frühintervention, also Einzelfall bezogen, tätig ist. Die Fachstelle Prävention hat folgende Maßnahmen in den letzten zwei Jahren im Bereich Glücksspielprävention umgesetzt:
    • Eine Fortbildung für 10 pädagogische Fachkräfte der Jugendhilfe und der beruflichen Qualifizierung unterschiedlicher Träger
    • Fünf Workshops mit 66 Schülerinnen und Schülern von Abendrealschulklassen der Wilhelm-Merton-Berufsschule
    • Zwei Workshops für 49 Teilnehmende der beiden berufsvorbereitenden Maßnahmen des Bildungswerks der hessischen Wirtschaft
    • Zwei Workshops mit 19 Schülerinnen und Schülern der Bürgermeister-Grimm-Förderschule
    • Einen Workshop mit 14 Schülerinnen und Schülern einer Hauptschulklasse an der Werner-von-Siemens-Berufsschule Der Fachdienst Frühintervention beim Glücksspiel der Evangelischen Suchtberatung bietet für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16-25 Jahren mit glücksspielbezogenen Problemen Einzelfallhilfe an. Die Frühintervention, also das frühzeitige Eingreifen bei riskantem Spielverhalten, bevor es zu einer Chronifizierung und Verschuldung kommt, setzt eine Früherkennung, meist durch Bezugspersonen, voraus. Dies sind in erster Linie die Eltern, Lehrkräfte, Pädagoginnen und Pädagogen, Kinderärztinnen und Kinderärzte, aber auch die Peer-Group, also die Freundinnen und Freunde der riskant spielenden Person. Deshalb hat der Fachdienst Informationsangebote für diese Zielgruppe entwickelt. Die Informationsangebote wurden mittels eines Feedbackbogens evaluiert. Die Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren im Allgemeinen positiv. In den letzten zwei Jahren wurden Informationsangebote an folgenden Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe durchgeführt: Allgemeinbildende Schulen IGS Eschersheim Ziehenschule Konrad-Haenisch-Schule IGS Nordend Friedrich-Ebert-Schule Bürgermeister-Klingler-Schule Otto-Hahn-Schule Ernst-Reuter-Schule Karl-von-Weinberg-Schule Berthold-Simonssohn-Schule Elisabethenschule Berufsschulen Werner-von Siemens-Schule Philipp-Holzmann-Schule Franz-Böhm-Schule Berta-Jourdan-Schule Julius-Leber-Schule Heinrich-Kleyer-Schule Jugendhilfeeinrichtungen Jugendclub Griesheim (IB) Jugendclub Sindlingen Jugendhaus Sossenheim KidS Seckbach Jugendhaus Heideplatz Zentrum für Weiterbildung Lernbetrieb Frankfurt Internationales Familienzentrum
  2. Wie viele Schulungen für Lehrkräfte und Fachkräfte der Jugendarbeit wurden in den letzten zwei Jahren vom Fachdienst angeboten? Wie wurden diese von den einzelnen Personengruppen wahrgenommen? Antwort zu 2.: Im angefragten Zeitraum fanden 15 Informationseinheiten zum Thema Früherkennung und Frühintervention für Fachkräfte in Schulen und in der Jugendhilfe statt. Diese Informationseinheiten wurden von den Lehr- und Fachkräften auch genutzt, um sich anhand konkreter Fälle oder allgemein über verschiedene Aspekte des Themas Glücksspiel und Abhängigkeit auszutauschen. Die Lehr- und Fachkräfte wurden durch die Schulungen nach eigenen Angaben sensibilisiert, problematisches Spielverhalten von Jugendlichen frühzeitiger zu erkennen.
  3. Wie werden die Workshops zur Glücksspielprävention für Schulen oder Jugendgruppen, die die Fachstelle anbietet, angenommen? Antwort zu 3.: Die Workshops der Fachstelle Prävention informieren die Teilnehmenden auf sehr spielerische, lebensweltnahe Art und Weise über die Vielfalt von Glücksspielen und die dazugehörigen Risiken. Durch die interaktive Vermittlung ist die Mitarbeit der Teilnehmenden gut. Die Inanspruchnahme des Angebots hat sich 2017 intensiviert. Sie wird bisher vor allem von Einrichtungen abgefragt, deren Jugendliche ein erhöhtes Risiko aufweisen.
  4. Welche weiteren Maßnahmen sind im Bereich der Spielsuchtprävention für Jugendliche und junge Erwachsende in den kommenden Jahren geplant? Welche davon kurzfristige und welche langfristige?
  5. Wie wird insgesamt das Hilfsangebot für spielsüchtige Menschen in Frankfurt angenommen? Welche weiteren Maßnahmen sind in dem Bereich geplant? Antwort zu 4 und 5.: Auch in den kommenden Jahren werden Prävention und Beratung fortgesetzt. In Arbeitskreisen und auf Fachtagungen findet zudem ein regelmäßiger Austausch über aktuelle Trends statt, um die Angebote bei Bedarf anzupassen. Das Hilfsangebot für spielsüchtige Menschen wird gut angenommen. Neben der Fachstelle Prävention und dem Fachdienst Frühintervention beim Glücksspiel bietet die Evangelische Suchtberatung noch ein Projekt zur Glücksspielprävention und -beratung an, das vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages gefördert wird. Dieses Angebot richtet sich vorrangig an Erwachsene. Im Jahr 2016 nutzten in Frankfurt 238 Ratsuchende das Angebot. Es wurden 1377 Leistungen erbracht. Es werden zudem Gruppenangebote für Betroffene und eine Angehörigenberatung sowie Selbsthilfegruppen angeboten.
  6. In wieweit findet das Thema "online Spielsucht" eine Berücksichtigung in der Spielsuchtprävention und den Hilfsangeboten? Antwort zu 6: Da alle Glücksspielangebote auch online verfügbar sind und es dadurch leichter zum Kontrollverlust bezüglich des Geldeinsatzes kommt, werden Online-Glücksspielangebote in den Info- und Beratungseinheiten regelhaft thematisiert. Zudem findet eine immer stärkere Verschmelzung von Computerspiel- und Glücksspielangeboten statt, wie bei Counterstrike oder auch bei FIFA, was zu einer Vermischung von Spielgeld und Echtgeldwettbewerben führt. Hier werden Jugendliche von Kindesbeinen an zum Spielen um Geld animiert. Die Inhalte der Präventions- und Beratungsangebote werden entsprechend den Weiterentwicklungen des Glücksspielmarktes angepasst. Es findet ein regelmäßiger Austausch in Arbeitskreisen und bei Fachtagungen über aktuelle Trends statt.
  7. Ist seit der Einführung der Spielapparatesteuer ein Rückgang an Spielautomaten im Frankfurter Stadtgebiet zu erkennen? Falls ja, wie haben sich die Zahl entwickelt? Antwort zu 7.: Die Daten zur Eruierung der Anzahl der Spielapparate im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main reichen zurück bis zum Jahr
  8. Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, dass die Zahl der Spielapparate im Vergleich der Jahre 2001 und 2017, gerade im Bereich der Spielapparate mit Gewinnmöglichkeiten, angestiegen ist. Jahr Anzahl Spiellapparate mit Gewinn- möglichkeit in Spielhallen Anzahl Spielapparate mit Gewinn- möglichkeit in sonst. Aufstellorten Anzahl Spiellapparate ohne Gewinn- möglichkeit in Spielhallen Anzahl Spielapparate ohne Gewinn- möglichkeit in sonst. Aufstellorten Anzahl der Apparate mit Gewaltver- herrlichung Gesamt 2001 475 1183 516 340 8 2522 2017 1508 1476 23 8 0 3015
  9. Sind im Rahmen der geplanten Wettaufwandssteuer Erhebungen vorgesehen, die die Wirkung der Einführung auf die Spielsucht zum Gegenstand haben? Wenn nein, aus welchem Grund wird es keine geben?
  10. Welche weiteren Angebote zur Spielsuchtbekämpfung wird die Stadt mit den Einnahmen der Steuer starten?
  11. Aus welchen Gründen wurden diese Angebote (Bezug auf die Antwort auf Frage 9) nicht schon vor Einführung der geplanten Wettaufwandssteuer angeboten? Antwort zu 8., 9. und 10.: Im Gegensatz zu Gebühren und Beiträgen, die aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet werden, dienen Steuern der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs; ihre Zahlung begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Gegenleistung. Die somit erzielten Erträge dienen der Deckung der Aufwände und Ausgaben des Haushalts, u. a. auch für Präventionsmaßnahmen in diesem Be-reich.
  12. Wie begründet der Magistrat die geringe Anzahl an Personen (99 Personen 2016), die ein Beratungsangebot des Fachdienstes angenommen haben? Werden die Angebote nicht hinreichend angenommen oder arbeiten die Beratungsstellen an ihrem Kapazitätsmaximum? Wenn ja, reichen die aktuellen Angebote nicht aus? Wenn nein, mit welchen Maßnahmen werden die Angebote bedarfsorientiert ausgebaut, damit mehr Betroffene erreicht werden können? Antwort zu 11: Die Angebote der Fachstelle Prävention und der Evangelischen Suchtberatung zur Glücksspielsucht werden gut angenommen und sind ausgelastet. Eine Notwendigkeit zum weiteren Ausbau der Präventions- und Beratungsangebote ist aktuell nicht gegeben. Das Angebot des Fachdienstes Frühintervention bewegt sich in einem Feld, in dem meist zwar riskantes Spiel vorliegt, die Erreichbarkeit der Betroffenen aber schwierig ist. Das liegt einerseits daran, dass die Probleme gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen noch nicht so drückend sind, dass eine wirkliche Problemeinsicht und somit eine intrinsische Motivation vorhanden wären, das Spielverhalten zu verändern, und andererseits riskantes Glücksspiel häufig "versteckt" stattfindet und vom sozialen Umfeld lange unerkannt bleibt. Vor diesem Hintergrund und mit einer Fachberaterstelle ist die Auslastung des Fachdienstes als gut einzuschätzen. Die Fachstelle Prävention berichtet, dass im Rahmen der universellen Prävention, die sich an alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen richtet, je nach Zielsetzung, von einem erweiterten Bedarf auszugehen ist. Die Kooperationen mit Schulen und Jugendeinrichtungen sind noch ausbaufähig. Neben den Maßnahmen zur Verhaltensprävention, die am Verhalten des einzelnen Menschen ansetzt, spielt die Verhältnisprävention, die sich mit der Gestaltung der Rahmenbedingungen der Verbreitung von Glücksspiel befasst, eine maßgebliche Rolle. Hier sollte der Zugang zu Glücksspielangeboten gerade für Kinder und Jugendliche erschwert werden. Insbesondere die Werbung für Glücksspiele und die Einbettung von Glücksspielen in Online-Spiele sollte stark eingeschränkt werden. Hier ist die Anwendung des Jugendschutzes, die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen (Onlinespiele) und die entsprechende Ausstattung von Kontrollbehörden notwendig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Februar 2018AA 320Spielsucht - Prävention und HilfenSTVV-Anfrage · FDP
  2. 4. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 119Spielsucht - Prävention und Hilfen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf20 Beratungen
KAV
Sitzung 25 · 04.06.2018
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 14
Sitzung 23 · 04.06.2018
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 23 · 05.06.2018
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 23 · 05.06.2018
TO I, TOP 53
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 21 · 05.06.2018
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 23 · 05.06.2018
TO II, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 23 · 05.06.2018
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 23 · 05.06.2018
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 23 · 08.06.2018
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 23 · 11.06.2018
TO II, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 23 · 11.06.2018
TO II, TOP 1
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 23 · 12.06.2018
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 23 · 14.06.2018
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 23 · 14.06.2018
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 23 · 14.06.2018
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 23 · 15.06.2018
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 23 · 15.06.2018
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 46 · 18.06.2018
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 23 · 13.08.2018
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 23 · 16.08.2018
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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