Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Auslastung der Kultureinrichtungen nach Wiedereröffnung im Juni

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Bericht informiert über die Auslastung der Kultureinrichtungen nach der Wiedereröffnung im Juni 2021. Trotz der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie zeigen die Einrichtungen eine positive Entwicklung in der Besucherzahl und Auslastung. Es wird betont, dass Planungssicherheit für zukünftige Veranstaltungen notwendig ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Kultur verfolgen

Bericht

Der Kulturbereich ist durch die Corona-Pandemie hart getroffen. Umso größer ist die Freude gewesen, als im vergangenen Jahr im Rahmen der schrittweisen Lockerungen für Kultureinrichtungen das kulturelle Leben wieder in die Stadt zurückgekehrt ist. Anhand der zurzeit laufenden Auswertung der Jahresabschlüsse zeichnet sich das Bild ab, dass das vergangene Jahr im Ergebnis erwartungsgemäß nicht ohne Auswirkungen insbesondere auf die Zahl der Besucherinnen und Besucher für die im Dezernat für Kultur und Wissenschaft ressortierenden Kulturgesellschaften sowie die städtischen Museen und den Zoo geblieben ist. So hat beispielsweise die Schirn Kunsthalle in 2021 lediglich eine Auslastung von ca. 40 Prozent der konservativ geplanten Zahl an Besucherinnen und Besucher verzeichnet.

Zu Beginn der Wiedereröffnungen ist zu spüren gewesen, dass das Publikum und die Museumsbesucherinnen und -besucher mit Blick auf den Besuch der Einrichtungen noch zögerlich waren. So waren im Spätsommer/Herbst das Schauspiel und Oper zu rund 67 Prozent ausgelastet. Zu dieser Zeit wurde im doppelten Schachbrettmuster gespielt.

Diese Phase konnte jedoch rasch überwunden werden. Die Menschen trauten sich wieder vermehrt in die Kultureinrichtungen, was auch darauf zurückzuführen ist, dass sämtliche Häuser mit ihren Hygiene- und Schutzkonzepten wirkungsvolle Maßnahmen entwickelt haben, um einen risikoarmen Besuch zu ermöglichen.

Die Auslastungszahlen der Städtischen Bühnen zum Beispiel lagen nach der Wiedereröffnung insgesamt bei über 80 Prozent, im Schauspiel sogar bei 100 Prozent. Die Platzkapazität betrug circa 1/3 der normalerweise zur Verfügung stehenden Plätze in der jeweiligen Spielstätte.

Die an die jeweilig gültige CoSchuV angepassten Hygieneregeln sowie sämtliche Neuerungen und Ergänzungen der Schutzmaßnahmen werden von den Besucherinnen und Besuchern grundsätzlich positiv aufgenommen und als zusätzlicher Sicherheitsaspekt für den Besuch angesehen.

Die Umsetzung der für den Besuch von Kultureinrichtungen in Hessen geltenden, regelmäßig kurzfristig angepassten und verhältnismäßig strengeren Auflagen mit höheren Abstands- sowie Testpflichten, stellt für viele Kulturveranstalterinnen und -veranstalter jedoch eine enorme Herausforderung dar.

Für den Kulturbereich ist es wichtig, dass das Ergebnis künftiger Regelungen im Zusammenhang mit der Anpassung der Corona-Verordnung nicht wieder in kurzfristigen Umplanungen mündet, die Ressourcen binden und Kosten verursachen. Eine gewisse Planungssicherheit ist notwendig, denn Kartenvorverkäufe und Programmgestaltung brauchen Vorlaufzeiten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Dezember 2021AA 65Auslastung der Kultureinrichtungen nach Wiedereröffnung im JuniSTVV-Anfrage · CDU
  2. 4. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 110Auslastung der Kultureinrichtungen nach Wiedereröffnung im Juni
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 7 · 05.05.2022
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 110 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen