Auslastung der Kultureinrichtungen nach Wiedereröffnung im Juni
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Auslastung der Kultureinrichtungen in Frankfurt nach deren Wiedereröffnung im Juni 2021 zu erhalten. Es wird erhofft, valide Zahlen und Erkenntnisse über die Akzeptanz der Hygieneregeln zu gewinnen, um die Situation der Kultureinrichtungen besser zu verstehen.
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Thema Kultur verfolgenFragen an den Magistrat
Seit Mitte Juni haben viele Frankfurter Kultureinrichtungen nach mehr als sieben Monaten coronabedingter Schließung wieder geöffnet. Grundlage dafür waren die seinerzeit stabilen Inzidenzzahlen unter 100. Teilweise gelang die Öffnung zum Beispiel der Städtischen Bühnen unter erlaubter Vollauslastung mit OP- oder FFP2-Maskenpflicht im gesamten Haus und während der Vorstellungen, teilweise ohne Masken mit 50-prozentiger Saalbelegung im Schachbrettmuster. Die Museen arbeiten mit Zeittickets. Die Hygienekonzepte wurden, ausgelöst durch die steigenden Inzidenzzahlen, inzwischen teilweise auf einen 3G-Plus-Nachweis angepasst. In der Presse (FAZ vom 15.11.2021) war zu lesen, dass viele Menschen derzeit zwar wieder ins Konzert gehen, aber sehr viele auch noch nicht wollen. Dies führe dazu, dass selbst bei Premierenaufführungen zahlreiche Plätze unbesetzt blieben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Welche validen Zahlen gibt es zu den Auslastungen der Spielstätten und Museen?
- Welche Erkenntnisse gibt es, inwieweit die unterschiedlichen Hygieneregeln der verschiedensten Kultureinrichtungen angenommen oder abgelehnt werden?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Dezember 2021Sie sind hierAA 65Auslastung der Kultureinrichtungen nach Wiedereröffnung im JuniSTVV-Anfrage · CDU
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 110Auslastung der Kultureinrichtungen nach Wiedereröffnung im JuniMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate