Zukünftige Platzgestaltung der Hauptwache
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anfrage vom 11.05.2009, A 926
Betreff: Zukünftige Platzgestaltung der Hauptwache Die Umgestaltung der Hauptwache, verbunden mit der Schließung des als Abgang zur B-Ebene genutzten sogenannten "Lochs", sollte im Anschluss an die Einrichtung der Fußgängerzone und der Sanierung der Zeil begonnen werden. Diese Projekte sind zwar noch nicht abgeschlossen, insbesondere die Arbeiten auf der Zeil dauern noch an, dennoch ist es an der Zeit, die Planungen zur Neugestaltung des Areals rund im die Hauptwache vorzustellen und zu diskutieren. Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Planungen zur Gestaltung des Areals rund um die Hauptwache und des ehemaligen Schillerplatzes gibt es bereits und wann werden diese vorgestellt?
- Falls es Planungen gibt, sehen diese vor, das im Jahre 1864 geschaffene Schiller-Denkmal, das sich heute in der Taunusanlage befindet, wieder an seinem ursprünglichen Standort zu platzieren? Falls nein, weshalb nicht?
- Falls es noch keine Planungen gibt, bis wann werden diese erarbeitet und der Stadtverordnentenversammlung vorgestellt?
- Wie beurteilt der Magistrat die Idee, an die Vorkriegsgestaltung des ehemaligen Schillerplatzes anzuknüpfen und diese in die Planungen zur Neugestaltung einfließen zu lassen?
- Wie sieht die Zeitplanung zur Schließung des bisherigen Abgangs zur B-Ebene - des sogenannten "Loches" - aus und bis wann plant der Magistrat diesen hässlichen Fleck im Herzen der Stadt beseitigt zu haben?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2009Sie sind hierAA 926Zukünftige Platzgestaltung der HauptwacheSTVV-Anfrage · FDP
- 20. Juli 2009Antwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 619Zukünftige Platzgestaltung der HauptwacheMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate