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Wie geht es weiter mit dem Gründerzentrum für die Kreativwerkstatt und dem Filmhaus?

Vorlagentyp: AFDP
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 16.07.2015, A 893

Betreff: Wie geht es weiter mit dem Gründerzentrum für die Kreativwerkstatt und dem Filmhaus? Das Frankfurter Gründerzentrum für die Kreativwirtschaft "Mainraum", und das von der Stadt Frankfurt finanziell geförderte Filmhaus als Netzwerk von Filmemachern haben derzeit noch ihr gemeinsames Domizil in einem Gebäude in der Ostbahnhofstraße 15. Der Besitzer des Gebäudes beabsichtigt allerdings die Liegenschaft zu veräußern und hat daher alle Mietverträge gekündigt. Dies hätte zur Folge, dass Kreative der Medienbranche und Filmschaffende den gemeinsamen Ort ihrer Aktivitäten verlören und das kreative Netzwerk beschädigt würde. Die wäre nicht nur ein Verlust für die Kreativbranche selbst, sondern auch für die weitere Entwicklung des Ostends und für den Wirtschaftsstandort Frankfurt insgesamt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Was unternimmt der Magistrat, um die Mieter des Gründerzentrums und des Filmhauses bei der Suche nach neuen geeigneten Büroräumen zu unterstützen?
  2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, dem Gründerzentrum und seinen bisherigen Mietern sowie dem Filmhaus geeigneten Büroraum in einer stadteigenen Liegenschaft anzubieten?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Juli 2015Sie sind hier
    AA 893Wie geht es weiter mit dem Gründerzentrum für die Kreativwerkstatt und dem Filmhaus?
    STVV-Anfrage · FDP
  2. 9. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 374Wie geht es weiter mit dem Gründerzentrum für die Kreativwirtschaft und dem Filmhaus?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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