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Discounter in Gebäude integrieren

Vorlagentyp: ACDU
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 28.01.2009, A 803

Betreff: Discounter in Gebäude integrieren Die Gebäude von Discountern, wie z.B. Aldi, Lidl, Penny, Plus, zeichnen sich oftmals durch eine einfache Konstruktion und Gestaltung aus. Sie sind eingeschossig und im besten Fall überaus schlicht, reine Zweckbauten und regelmäßig von großen ebenerdigen Kundenparkplätzen umgeben. Eine städtebauliche und architektonische Bereicherung stellen diese Gebäude daher nicht dar. Wir fragen daher den Magistrat:

  1. Hat der Magistrat bereits Erfahrungen mit in Gebäude integrierten Einzelhandelsgeschäften von Discountern gemacht?
  2. Welche Erfahrungen bestehen eventuell mit darüber befindlichen Büros oder Wohnungen?
  3. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat zu erreichen, dass Einzelhandelsgeschäfte von Discountern in Wohn- und Geschäftsgebäude integriert werden?
  4. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Parkplätze dieser Läden auch unter stadtgestalterischen Gesichtspunkten unterirdisch anzusiedeln?
  5. Welche Auswirkungen haben in diesem Zusammenhang die in der letzten Zeit verabschiedeten Bebauungspläne, die großflächigen Einzelhandel in Gewerbegebieten ausschließen sollen?
  6. Welche - stadtplanerisch und architektonisch - positiven Beispiele solcher Discounter sind dem Magistrat bekannt?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Januar 2009Sie sind hier
    AA 803Discounter in Gebäude integrieren
    STVV-Anfrage · CDU
  2. 24. April 2009Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 282Discounter in Gebäude integrierenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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