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Lähmender Stillstand für den Einzelhandel und die Gewerbetreibenden: Wie geht es weiter mit dem Saturn-Gelände in der Berger Straße?

Vorlagentyp: ARÖMER
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 03.02.2015, A 785

Betreff: Lähmender Stillstand für den Einzelhandel und die Gewerbetreibenden: Wie geht es weiter mit dem Saturn-Gelände in der Berger Straße? Der Mietvertrag der Elektronik-Fachmarktkette Media-Saturn-Holding GmbH (früher Saturn-Hansa) mit Watermark Asset Management GmbH über die Immobilie Berger Straße 125-129 lief Ende 2013 aus. Bereits im November 2013 räumte Saturn das Geschäftshaus. Im Vorfeld des Auszugs des "Ankermieters Saturn" stellte am 14.05.2013 auf der Sitzung des zuständigen Ortsbeirates 4 (Bornheim / Ostend) das Planungsdezernat dem Ortsbeirat und der Bevölkerung den Bebauungsplan Nr. 898 (Berger Straße / Höhenstraße) im Zuge der "frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 33 Absatz 1 BauGB" vor. In gleicher Ortsbeiratssitzung stellte auch der Investor/Grundstückbesitzer zusammen mit einem Architekturbüro die Planung für den Umbau des Gebäudes beziehungsweise für die Neubauten im rückwärtigen Bereich des Areals zur Heidestraße hin, vor. Bei dieser Präsentation wurde auch eine Zeitschiene für den Abriss und den Neubau vorgestellt. So sollte Anfang 2014 der Abriss und unmittelbar danach der Neubau beginnen. Doch dann begann der lähmende Stillstand bezüglich des ehemaligen Saturn-Geländes. Auf verschiedene Anfragen in der Folgezeit an verschiedene Dezernate und Ämter der Stadt sowie an den Investor/Grundstücksbesitzer wurde keine Bewegung in der Sache festgestellt. Weder ein Abrissantrag noch ein Bebauungsplan sollen bis dato eingereicht worden sein. Die negativen Folgen für den umliegenden Einzelhandel, Gewerbetreibende und Gastronomie der mittleren Berger Straße nach dem Wegzug des "Ankermieters Saturn" sind tagtäglich sichtbar: Leerstände und Umsatzrückgang! Nun kursiert massiv das Gerücht, das die Immobilie verkauft werden soll, was wiederum zu erneuten Zeitverzögerungen beziehungsweise zur Fortsetzung des lähmenden Stillstands führt. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat:

  1. Ist es richtig, dass circa 20 Monate nach der öffentlichen Vorstellung des Neubauprojektes durch den Investor/Grundstücksbesitzer und ein Architekturbüro auf einer Ortsbeirats-sitzung noch immer kein Abrissantrag beziehungsweise Bauantrag vorliegt?
  2. Wenn nein, wie ist der aktuelle Sachstand?
  3. Kann es sein, dass von einem Abriss und Neubau gar nicht mehr die Rede ist, da vielleicht potentielle gewerbliche Mietinteressenten auch in einen renovierten Altbau einziehen würden beziehungsweise ehemalige gewerbliche Mieter wieder Interesse an dem Standort Berger Straße bekunden?
  4. Ist nach Ansicht des Magistrats der künftige Bebauungsplan Nr. 898 (Berger Straße / Höhenstraße) oder die Erhaltungssatzung Nr. 42 (Nordend II) Schuld am Stillstand?
  5. Oder - worin sieht der Magistrat den Grund für den Stillstand (beispielsweise an einem finanziellen Engpass oder zwischenzeitlichem Desinteresse des Investors etc.)?
  6. Ist es richtig, dass der Investor/Grundstücksbesitzer das Gebäude nebst Grundstück derzeit zum Kauf anbietet?
  7. Wie beurteilt der Magistrat die derzeitige Gesamtsituation zur mittleren Berger Straße, dem ehemaligen Saturn-Gelände und dem Bebauungsplan Nr. 898?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Februar 2015Sie sind hier
    AA 785Lähmender Stillstand für den Einzelhandel und die Gewerbetreibenden: Wie geht es weiter mit dem Saturn-Gelände in der Berger Straße?
    STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 20. April 2015Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 161Lähmender Stillstand für den Einzelhandel und die Gewerbetreibenden: Wie geht es weiter mit dem Saturn-Gelände in der Berger Straße?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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