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Flächen für Wohnbebauung

Vorlagentyp: ARÖMER
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 21.07.2014, A 636

Betreff: Flächen für Wohnbebauung Die Nachfrage nach Wohnungen in Frankfurt ist nach wie vor erheblich. Ausgehend von einer derzeitigen Bevölkerungszahl rechnet der Magistrat - je nach Prognose - bis zum Jahr 2030 mit einem Zuzug von 30.000 bis 120.000 Personen. Der Magistrat versucht, dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, indem er im Stadtgebiet für eine Wohnbebauung geeignete Flächen sucht. Zu Beginn des Jahres hat er für insgesamt 14 Flächen Vorschläge für entsprechende Bebauungspläne vorgelegt (Vorlagen M 10 bis M 23). Es handelt sich dabei insgesamt um etwa 170 ha, die jedoch bereits teilweise bebaut sind bzw. aus anderen Gründen nicht zur Bebauung zur Verfügung stehen, so dass nur etwa 120 bis 130 ha verbleiben. Legt man die durchschnittliche Bevölkerungsdichte der Stadt zugrunde, ergibt das Wohnraum für ca. 3.500 Personen. Die Vorlagen selbst sind jedoch nicht unumstritten. Insbesondere in den entsprechenden Ortsbezirken zeigt sich ein erheblicher Widerstand gegen die Pläne, wobei unterschiedliche Gründe genannt werden, u.a. eine zu dichte Bebauung, Wegfall von Grünflächen und Kleingärten, unzureichende verkehrliche Erschliessung mit Zunahme des Kfz-Verkehrs. In einem Fall (M 12) hat die Koalition bereits den Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen und beantragt, Teile der Flächen nicht zu überplanen. Die Diskussion um die genannten Flächen zeigt die erhebliche Schwierigkeit, der sich der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung gegenübersehen: einerseits die Erfordernis, neue Wohngebiete auszuweisen, andererseits die Erkenntnis, dass die Fläche der Stadt begrenzt ist und nur zu einem sehr geringen Teil theoretisch für eine Bebauung zur Verfügung steht, wobei sich jedoch von Seiten der Bevölkerung erheblicher Widerstand zeigt. Andererseits gibt es im Stadtgebiet noch erhebliche Flächen, die brachliegen oder landwirtschaftlich genutzt werden, v.a. in Sachsenhausen und Oberrad. Diese Flächen würden sich grundsätzlich für eine Wohnbebauung eignen, wobei von Seiten der Bevölkerung gegen eine solche Planung auch nur geringe Bedenken bestünden. Teilweise liegen diese Flächen in unmittelbarer Umgebung bestehender S- und Strassenbahnlinien. Diese Flächen stehen jedoch nicht zur Verfügung, da sie seit der Erweiterung des Flughafens nach den Bestimmungen des Fluglärmschutzgesetzes von einem Bauverbot für Wohnungen, Schulen, Kindergärten und ähnliche schutzbedürftige Einrichtungen betroffen sind. Die Planungsmöglichkeiten der Stadt sind dadurch entsprechend erheblich eingeschränkt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie viele ha bzw. qkm Flächen der Stadt Frankfurt am Main liegen innerhalb des nach den Bestimmungen des Fluglärmschutzgesetzes mit einem Bauverbot für Wohnungen belegten Gebietes?
  2. Wie ist die derzeitige Nutzung der unter 1. aufgeführten Flächen, d.h. wie viele ha bzw. qkm sind bebaut, Verkehrsflächen, Wald, landwirtschaftliche Flächen etc.?
  3. Wie viele ha bzw. qkm der unter 1. bzw. 2. aufgeführten Flächen wären - ohne das durch den Fluglärm bedingte Bauverbot - grundsätzlich für eine Wohnbebauung geeignet - ungeachtet der Eigentumsverhältnisse und der derzeitig im FNP festgelegten Nutzung?
  4. Wie viele Wohneinheiten liessen sich rechnerisch auf den unter 3. aufgeführten Flächen unterbringen?
  5. Hat der Magistrat bei seiner Zustimmung zur Flughafenerweiterung die für eine Wohnbebauung dann nicht mehr zur Verfügung stehenden Flächen in seine Abwägung mit einbezogen, d.h. war ihm bewusst, dass er mit seiner Entscheidung einen erheblichen Teil überplanbarer Fläche verliert ?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Juli 2014Sie sind hier
    AA 636Flächen für Wohnbebauung
    STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 10. Oktober 2014Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 392Flächen für WohnbebauungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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