Flächen für Wohnbebauung
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Bericht des Magistrats vom 10.10.2014, B 392
Betreff: Flächen für Wohnbebauung Vorgang: A 636/14 RÖMER Maßgeblich für die planerische Entwicklung und zukünftige Flächendispositionen im Stadtgebiet, wie beispielsweise für Wohnnutzungen, sind regionale und gesamtstädtische Festlegungen. Als Planungsinstrument dient hier der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP). Dieser legt für die Gesamtstadt in Abstimmung mit der Region und den umliegenden Gemeinden die Grundlagen für die zukünftige Nutzung von Flächen und die Flächenausweisung für neue Nutzungen. Hierbei finden Bestandsnutzungen wie der Flughalfen Berücksichtigung und es wird ein Ausgleich mit umliegenden wie auch neu auszuweisenden Nutzungen angestrebt. Ausdruck dessen ist beispielsweise das Siedlungsbeschränkungsgebiet in dem besondere Ansprüche an die Ausweisung neuer Bebauungsmöglichkeiten gestellt werden. Eine abgestimmte Planung auf gesamtstädtischer Ebene ist dann die Voraussetzung, um im nachfolgenden die Planung zu konkretisieren und durch die Schaffung von Planungsrecht eine Bebauung zu ermöglichen. Im weiteren Verfahren werden auch Maßgaben nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ("Fluglärmgesetz") durch Einzelanträge oder im Baugenehmigungsverfahren geregelt. Das im Regionalen Flächennutzungsplan ausgewiesene Siedlungsbeschränkungsgebiet umfasst knapp 6.700 ha. Davon sind rund 1.670 ha bebaute Flächen. Der überwiegende Teil von rund 4.360 ha besteht aus Freiflächen mit einem hohen Anteil an Waldflächen (3.120 ha). Die restliche Fläche teilt sich auf Verkehrs-, Schienen und sonstige Flächen auf. Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Ziel, unter Berücksichtigung ökologischer und insbesondere klimatischer Erfordernisse ausreichend Flächen für alle Nutzungsansprüche an den dafür geeigneten Standorten zur Verfügung zu stellen. Aus den ermittelten Bestandsflächen lassen sich keine direkten Flächenpotentiale für den Wohnungsbau ableiten. Vielmehr muss im gesamtstädtischen Kontext eine entsprechende Abwägung stattfinden. In Bezug auf die Ausweisung von Wohnbauflächen gibt es mit dem Wohnbaulandentwicklungsprogramm zudem ein weiteres Instrument. Im Sinne einer langfristigen Entwicklung wird damit eine kontinuierliche Bereitstellung an Flächen für den Wohnungsbau verfolgt und gewährleistet. Hier finden neben den im Regionalen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Zuwachsflächen auch Entwicklungen der Innenentwicklung Berücksichtigung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juli 2014AA 636Flächen für WohnbebauungSTVV-Anfrage · RÖMER
- 10. Oktober 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 392Flächen für WohnbebauungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Kenntnis)