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Verzögerungen beim Bau des Neubaus des Klinikums Höchst

Vorlagentyp: AAfD
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anfrage vom 20.11.2019, A 590

Betreff: Verzögerungen beim Bau des Neubaus des Klinikums Höchst Mit der Vorlage B 346 vom 20.09.2019 beantwortete der Magistrat die Anfrage A 465 vom 13.03.2019. Gegenstand der Anfrage war die verzögerte Fertigstellung des Neubaus für das Klinikum Höchst. Der Magistrat führte in seinem Bericht als Grund für die Bauverzögerung von einem halben Jahr aus, dass "im Zuge der Umsetzung der vorliegenden Bauplanung von Seiten des Generalplaners und der Klinikleitung vereinbart wurde, breitere Türen als ursprünglich geplant im Neubau einzubauen". Hierdurch ergeben sich Mehrkosten in Höhe von ca. € 500.000. Ziel dieser Maßnahme sei "eine Verbesserung der betrieblichen Abläufe im täglichen Klinikbetrieb", die zudem langfristig zu Einsparungen im Transportbereich führe. Die Ausführungen des Magistrats sind nicht nachvollziehbar. Die Planungen zum Neubau des Klinikums wurden bereits vor Jahren im zuständigen Ausschuss (noch unter der Vorgängerin des jetzigen Dezernenten) vorgestellt. Dabei wurde insbesondere die Konfiguration der Patientenzimmer im Hinblick auf die betrieblichen Abläufe und den Bettentransport ausführlich erörtert. Insofern war davon auszugehen, dass bei den damaligen Überlegungen selbstverständlich auch die Breite der Türen entsprechend dimensioniert ist. Auf die Frage, welche nachteiligen Auswirkungen die derzeit absehbaren Verzögerungen für die Stadt haben würde, führte der Magistrat aus, dass dies derzeit nicht absehbar sei, da "noch nicht feststeht, wer und in welchem Maße die Verzögerung zu verantworten hat". Diese Ausführungen lassen die Vermutung zu, dass die Verzögerungen nicht (nur) von einem der Vertragspartner alleine verursacht wurden, sondern mehrere daran beteiligt sind. Weiterhin ist zu erwarten, dass im Hinblick auf die erheblichen Kosten, die mit der Verzögerung verbunden sein werden, jeder der Vertragspartner versuchen wird, die Ursache bei anderen zu suchen. Insoweit sind langwierige Rechtstreitigkeiten zu erwarten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Welche Türbreite wurde in der Planung für die Patientenzimmer und andere Räume festgelegt?
  2. Wer legte die unter 1. aufgeführten Türbreiten fest (Architekt, Bauherr)?
  3. Nach welchen Kriterien wurden die unter 1. aufgeführten Türbreiten festgelegt?
  4. Auf wessen Anregung erfolgte nunmehr im Zuge der Bauausführung die Änderung der Türbreiten?
  5. Wurde im Vorfeld - d. h. in der Planungsphase - von einem der Beteiligten die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit erörtert, breitere Türen einzubauen als ursprünglich geplant?
  6. Falls 5. zutreffend: wann und von wem?
  7. Falls 5. zutreffend: warum wurde der Vorschlag nicht umgesetzt?
  8. Wer trägt die Mehrkosten für die breiteren Türen?
  9. Wer kommt als Verursacher der Verzögerungen in Betracht?
  10. Haben die unter
  11. Aufgeführten sich hierzu bereits geäußert?
  12. Wann wird - nach derzeitigem Kenntnisstand - das neue Klinikum fertiggestellt sein (d. h. bezugsfertig)?
  13. Wie hoch werden - nach derzeitigem Kenntnisstand - die Mehrkosten für die Verzögerungen der Fertigstellung sein?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2019BB 346Verzögerungen bei der Fertigstellung des Neubaus des Klinikums HöchstMagistratsbericht
  2. 20. November 2019Sie sind hier
    AA 590Verzögerungen beim Bau des Neubaus des Klinikums Höchst
    STVV-Anfrage · AfD
  3. 21. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 68Verzögerungen beim Bau des Neubaus des Klinikums HöchstMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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