Unkorrekte Antwort auf Frage einer Bürgerinitiative?
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Anfrage vom 24.10.2011, A 55
Betreff: Unkorrekte Antwort auf Frage einer Bürgerinitiative? Der Vertreter der Stadt Frankfurt am Main in der Fluglärmkommission beantwortete am 02.05.2011 Fragen einer Bürgerinitiative gegen den Fluglärm (http://frankfurt-nord-gegen-fluglaerm.de/aktionen-2/fragenantworten/dr-schmitt- vertreter-frankfurts-der-fluglarmkommission). Auf die Frage, ob die Flugzeuge auf der sog. "Krankenhausroute (07 N-kurz) länger tief im Abflug bleiben, weil sie zu den kreuzenden Maschinen der am 10.03.2011 nach Norden verschobenen Gegenanflugroute einen Sicherheitsabstand einhalten müssen, antwortete er: "Wie Ihnen die DFS auch schon mitgeteilt hat, gibt es für diese Annahme keine Gründe. Bei Ostbetrieb sind die anfliegenden Flugzeuge über dem Frankfurter Stadtgebiet deutlich in Höhenbändern über 2400 Meter (MSL). Zwischen dem 10.4. und 20.4. 2011 waren von 1510 Anflügen lediglich 20 unterhalb von 2400 Metern. Hieraus wird deutlich, dass die Flugsicherung ausreichend viel Spielraum hat, die Staffelung der An- und Abflüge so zu gestalten, dass Annahmen, Flugzeuge würden wegen Sicherheitsabständen länger bewusst tief über das Stadtgebiet fliegen, unbegründet sind. Startende Flugzeuge sind im Bereich des Frankfurter Nordens, bei den geltenden Startverfahren, in Höhenbereichen von etwa 2000 Metern. Die Einhaltung des rechtsstaatlich genehmigten Luftverkehrs und damit auch die Einhaltung der Verfahrenstreue beim Befliegen der An- und Abflugrouten sowie der Anwendung lärmmindernder Verfahren, wie sie für den Flughafen Frankfurt am Main anzuwenden sind, wird vom Fluglärmschutzbeauftragten regelmäßig überwacht." Die am 10.03.2011 um ca. 2,7 km nach Norden verschobene Gegenanflugroute befindet sich in 8.000 ft MSL, d. h. ca. 2.400 m über N.N. (bzw. ca. 2.270 m über Grund). Die bei Betriebsrichtung 07 nach Norden abfliegenden Flugzeuge (Route 07 N kurz bzw. 07 N lang) werden von der Flugsicherung angewiesen, bis zum Kreuzungspunkt der Gegenanflugroute eine Flughöhe von 7.000 ft MSL, d.h. ca. 2.100 m über N.N. bzw. 1.970 m über Grund nicht zu überschreiten, um den geforderten vertikalen Sicherheitsabstand von 1.000 ft einzuhalten. Grundsätzlich ist der Luftfahrzeugführer verpflichtet, "nach dem Start unter Beachtung der flugtechnischen Sicherheit so schnell wie möglich Höhe zu gewinnen." (§ 22 Abs. 1 S. 12 LuftVO). Dies bedeutet, dass eine möglichst hohe Steigrate anzustreben ist. Diese ist von zahlreichen Faktoren abhängig, u.a. vom Flugzeugmuster, Art und Betriebszustand der Triebwerke, Flugzeuggewicht, Luftdruck und Lufttemperatur sowie den Windverhältnissen. In Abhängigkeit von diesen Faktoren können Flugzeuge beim Befliegen der Abflugroute 07 N kurz in der Lage sein, am Kreuzungspunkt mit dem nördlichen Gegenanflug eine größere Höhe als 7.000 ft MSL zu erreichen. Mit der Verlagerung der Gegenanflugroute nach Norden wird somit zwangsläufig der prozentuale Anteil der Flugzeuge zunehmen, die am Kreuzungspunkt 7.000 ft MSL überschreiten könnten, dies jedoch aufgrund des Einhaltens des Sicherheitsabstandes nicht dürfen. Als - eines von vielen - Beispielen soll ein Flug vom 03.05.2011 der SAS (Flugzeugtyp MD 82) dienen, der über die Route 07 N kurz geführt wurde. Das Flugzeug befand sich zunächst bis zu einer Entfernung von ca. 12 km vom Startpunkt (also etwa über Bockenheim) im Steigflug. Anschließend wurde der Flug bis zu einer Entfernung von ca. 20 km vom Startpunkt im Horizontalflug in einer Höhe von 5.000 ft MSL (ca. 4.700 ft bzw. 1.400 m über Grund) geführt, mithin etwa 8 km über dicht bewohntem Gebiet in einer deutlich geringeren Höhe als dies flugtechnisch möglich wäre. Insoweit ist die zitierte Antwort des Vertreters der Stadt Frankfurt am Main eindeutig unzutreffend. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Ist dem Magistrat die zitierte Frage der Bürgerinitiative bekannt ? 2 .Ist dem Magistrat die zitierte Antwort des Vertreters der Stadt Frankfurt am Main in der Fluglärmkommission bekannt ?
- Hat der Vertreter der Stadt Frankfurt am Main in der Fluglärmkommission die zitierte Antwort mit dem Magistrat abgestimmt ?
- Falls
- Zutreffend: mit wem ?
- Falls 3. unzutreffend: ist der Vertreter der Stadt Frankfurt am Main in der Fluglärmkommission befugt, Fragen - z.B. von Bürgerinitiativen - ohne Rücksprache zu beantworten ?
- Hält es der Magistrat für sinnvoll und vertretbar, dass der Vertreter der Stadt Frankfurt am Main in der Fluglärmkommission fachliche Fragen von Bürgern eindeutig falsch beantwortet ?
- Hält es der Magistrat für sinnvoll und vertretbar, dass der Vertreter der Stadt Frankfurt am Main in der Fluglärmkommission fachliche Fragen von Bürgern unter Hinweis auf Äußerungen Dritter - z.B. der DFS -beantwortet, ohne den Inhalt dieser Äußerungen zu überprüfen ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2011Sie sind hierAA 55Unkorrekte Antwort auf Frage einer Bürgerinitiative?STVV-Anfrage · FDP
- 9. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 2Unkorrekte Antwort auf Frage einer Bürgerinitiative?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate