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Hochbahnsteige

Vorlagentyp: ARÖMER
8 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Hebelstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.

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Inhalt

Anfrage gem. § 18 (3) GOS vom 10.12.2013, A 466

Betreff: Hochbahnsteige Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.01.2014 In der Fragestunde der Plenarsitzung am 14.11.2013 wurden mehrere Fragen zum Thema Hochbahnsteige an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstrasse gestellt (Fragen 1181 bis 1185). Gegenstand der Fragen war die nach den Baumassnahmen zu erwartenden verkehrliche Situation, insbesondere die Möglichkeit, die angrenzenden Gebäude mit Versorgungsfahrzeugen - z.B. Lieferwagen, Möbelwagen, Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr etc. - anzufahren. Der Magistrat führte hierzu aus, dass die Genehmigungsplanung mit der planerischen Abstimmung aller städtischen Fachdienststellen abgeschlossen sei und das Planfeststellungsverfahren kurzfristig zu eröffnen, so dass die Auslage der Planungen im Januar 2014 erfolgen kann. Zur Frage der Andienung führt der Magistrat aus, dass "im Bereich der Station Musterschule die Zugänglichkeit von der Strasse über den Stationsbereich erfolgt, während im Bereich der Station Glauburgstrasse hinter den Bahnsteigen eine ausreichend belastbare Feuerwehrzufahrt umgesetzt wird". Diese Ausführungen sind nur eingeschränkt nachvollziehbar, insbesondere wenn man diese mit der entsprechenden Vorlage M 88 abgleicht. Für die Station Musterschule (Abb. 1 und 2) würde dies bedeuten, dass Fahrzeuge auf der Strasse - und damit auf den Gleisen - abgestellt werden und der Zugang zu den Häusern über den Hochbahnsteig erfolgt. Unklar ist dabei, wie z.B. eine Rettung von Personen bei einem brennenden Gebäude aus den oberen Etagen erfolgen soll. Eine Andienung mit Möbelfahrzeugen ist nach Angaben des Magistrats nicht möglich, es soll jedoch "in enger Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt ... eine gesonderte Konzeption entwickelt werden." Wie diese aussehen soll, verrät der Magistrat jedoch nicht. Bei der Station Glauburgstrasse ist die Situation etwas anders: hier soll - nach den Ausführungen des Magistrats - eine Anfahrt für Fahrzeuge hinter den Bahnsteigen möglich sein, d.h. im Bereich des Gehweges (Abb. 3). Dieser besitzt eine Breite von 2,89 m, d.h. nicht ausreichend breit für alle Fahrzeuge. Die entsprechenden Bestimmungen des § 32 StVZO legen fest, dass die maximale Fahrzeugbreite 2,55 m betragen darf, wobei jedoch bestimmte Einrichtungen nicht zu berücksichtigen sind, wie z.B. lichttechnische Einrichtungen, Ladebrücken in Fahrtstellung, Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht, ausziehbare oder ausklappbare Stufen in Fahrtstellung. Dies bedeutet, dass der Gehweg für zahlreiche Fahrzeuge - Möbelwagen, Feuerwehrfahrzeuge - nicht befahrbar ist. Abgesehen davon ist es selbstverständlich nicht ausreichend, wenn der Gehweg für die genannten Fahrzeuge - unter Berücksichtigung von Gewicht, Länge, Wendekreis etc. - befahrbar ist, da auch sicherzustellen ist, dass die Fahrzeuge dort auch einsatzfähig sind, d.h. die Fahrzeuge müssen zugänglich sein (Öffnung der Türen), Drehleistern müssen ausgefahren werden können etc. Zu beachten ist, dass manche Fahrzeuge nur dann einsatzfähig sind, wenn seitliche Ausleger ausgefahren werden. Unabhängig hiervon berichtete die FR am 06.12.2013, dass - neben anderen Anliegern - nunmehr auch die jüdische Gemeinde schwerwiegende Bedenken gegen den Umbau der U5-Station Musterschule geäussert hat, da bislang nicht geklärt sei, wie Rettungsfahrzeuge die Schule der Gemeinde in der Hebelstraße erreichen können. Wie die FR berichtet, habe sich der Sozialdezernent der jüdischen Gemeinde in der Sitzung des Ortsbeirats 3 darüber beklagt, dass ihm bisher kein schlüssiges Rettungswegekonzept für die Hebelstraße vorgelegt worden sei. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Hat der Magistrat tatsächlich überprüft, ob im Bereich der haltestelle Musterschule ein Zugang zu den oberen Etagen durch die Feuerwehr möglich ist, wenn das Feuerwehrfahrzeug auf den Schienen abgestellt wird ?
  2. Wie soll die vom Magistrat angesprochene "gesonderte Konzeption" für die Andienung der an den Haltestellen befindlichen Gebäuden für Möbelwagen u.a. aussehen ?
  3. Hat der Magistrat überprüft, für welche Fahrzeuge der Gehweg im Bereich der Haltestelle Glauburgstrasse mit einer Breite von 2,89 m befahrbar bzw. nicht befahrbar ist (unter Berücksichtigung von Fahrzeuglänge, Wendekreis u.a.) ?
  4. Falls 3. zutreffend: mit welchem Ergebnis ?
  5. Hat der Magistrat überprüft, welche Fahrzeuge, für die der Gehweg im Bereich der Haltestelle Glauburgstrasse mit einer Breite von 2,89 m befahrbar ist, auch tatsächlich einsetzbar bzw. nicht sind (Türöffnung, Ausfahren von Drehleitern etc.) ?
  6. Falls 5. zutreffend: mit welchem Ergebnis ?
  7. Hat sich der Magistrat im Rahmen seiner Planungen für die Hochbahnsteige mit der Frage befasst, wie in Zukunft Rettungsfahrzeuge die Lichtigfeld-Schule in der Hebelstrasse anfahren können ?
  8. Falls 7. zutreffend: mit welchem Ergebnis ?
  9. Hat der Magistrat im Rahmen seiner Vorplanungen die Leitung bzw. den Träger der unter 7. genannten Schule kontaktiert ?
  10. Falls 9. unzutreffend: warum nicht ?
  11. Teilt der Magistrat die in der FR geäusserten Bedenken des Sozialdezernenten der jüdischen Gemeinde Frankfurt ? Abb. 1 Station Musterschule (M 88/2010, Anl. 1) Abb. 2 Station Musterschule (M 88/2010, Anl. 1d) Abb. 3 Station Glauburgstrasse (M 88/2010, Anl. 1b)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Dezember 2013Sie sind hier
    AA 466Hochbahnsteige
    STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 7. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 8 WochenBB 37a) Hochbahnsteige U 5 b) HochbahnsteigeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ältestenausschusses
Sitzung 27 · 12.12.2013
TO I, TOP 7
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage A 466 auf die Tagesordnung II der 27. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage A 466 wird dem Magistrat zur schriftlichen Beantwortung innerhalb von einem Monat überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömer
Sonstige:
Piraten (Aufnahme auf TO II, ein Monat)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Aufnahme auf TO II, ein Monat)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 12.12.2013
TO II, TOP 48
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage A 466 auf die Tagesordnung II der 27. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage A 466 wird dem Magistrat zur schriftlichen Beantwortung innerhalb von einem Monat überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Verkehrsausschusses
Sitzung 27 · 18.02.2014
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 37) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 3988,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

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