Unterbringung von „Schutzsuchenden“
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Anfrage vom 13.03.2019, A 462
Betreff: Unterbringung von "Schutzsuchenden" Die FR berichtete am 16.02.2019 über den für den 18.02.2019 geplanten Umzug von elf Familien mit 28 Kindern in die neu errichtete Geflüchtetenunterkunft in der Straße Zum Eiskeller in Schwanheim, die vom Diakonischen Werk betrieben wird. Die aus Afghanistan, Syrien, dem Irak und Afrika stammenden Familien waren bislang am Bonameser Flugplatz untergebracht. Die Sozialdezernentin wird hierzu wie folgt zitiert: "Wir sind froh, dass die Familien nun nach zwei Jahren in Frankfurt in richtige Wohnungen einziehen können". Nach Angaben der Stabsstelle für Unterbringungsmanagement arbeiten einige der Personen bereits, andere beginnen demnächst eine Ausbildung und "für die Kinder werden Schulplätze gesucht". Weiterhin werden Sozialarbeiter vor Ort sein, die die die "Familien bei Behördengängen und der Suche nach Sprachkursen und Arbeit unterstützen". Wer aus einem Krisengebiet nach Deutschland geflohen ist, auf Dauer hier bleiben möchte und integrationswillig ist, sollte innerhalb von zwei Jahren nicht nur die deutsche Sprache gut beherrschen, sondern sich auch mit der Zuständigkeit von Behörden vertraut gemacht haben (zumal diese alle Infos in zahlreichen Sprachen bereithalten und Mitarbeiter beschäftigen, die ebenfalls in zahlreichen Sprachen Erläuterungen geben können). Warum erst jetzt - nach zwei Jahren - die Suche nach Sprachkursen beginnt, ist unklar. Ebenso, warum erst jetzt für die Kinder nach Schulplätzen gesucht wird. Der Umzug ist offensichtlich seit langem geplant, die Zahl und Altersstruktur der Kinder müsste den Behörden seit langem bekannt sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Für welche konkreten Behördengänge glaubt der Magistrat, den genannten Personen zusätzliche personelle Unterstützung (d.h. über die Unterstützung durch die Behördenmitarbeiter hinaus) gewähren zu müssen?
- Hält es der Magistrat für denkbar, dass integrationswillige Migranten nach zweijährigem Aufenthalt in Deutschland auch ohne zusätzlichen Hilfestellung Behördengänge erfolgreich erledigen können (zumal diese Behörden selbst in der Regel über hilfsbereites und sprachkompetentes Personal verfügen)?
- Hält es der Magistrat für sinnvoll und integrationsfördernd, wenn er Migranten auch nach Jahren gesonderte Hilfestellung für einfachste Verrichtungen (wie Behördengänge) anbietet bzw. aufnötigt?
- Sind dem Magistrat weltweit weitere Länder (z.B. klassische Einwanderungsländer) bekannt, in denen Zuwanderern Integrationslotsen oder Helfer für Behördengänge angeboten werden?
- Wie viele der nunmehr nach Schwanheim ziehenden Personen haben in den vergangenen zwei Jahren einen Sprachkurs besucht und - falls ja - mit welchem Erfolg?
- Aus welchen Gründen wurden für die Kinder nicht bereits in der Vergangenheit Schulplätze gesucht?
- Mit welchen konkreten finanziellen Kosten für die Stadt Frankfurt rechnet der Magistrat für diese neue Unterkunft in Schwanheim, auch hinsichtlich Unterkunft und Betreuung durch Sozialarbeiter?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2019Sie sind hierAA 462Unterbringung von „Schutzsuchenden“STVV-Anfrage · AfD
- 3. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 206Unterbringung von „Schutzsuchenden“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate