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„Flüchtlinge“ als Lokführer?

Vorlagentyp: AAfD
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anfrage vom 16.01.2019, A 432

Betreff: "Flüchtlinge" als Lokführer? Die FAZ berichtete kürzlich unter der Überschrift "Flüchtlinge als Lokführer ?" über ein Modellprojekt des Landes Baden-Württemberg, bei dem "Flüchtlinge zu Lokführern qualifiziert werden" sollen. Innerhalb von 15 Monaten sollen die Flüchtlinge qualifiziert werden, wobei sie während der Maßnahme schon einen Lohn von € 2.100 brutto erhalten. Geplant ist die Unterstützung der Maßnahme durch Integration-Coaches sowie durch berufsspezifische Sprachkurse. Sowohl das Verkehrsministerium als auch die Arbeitsagentur haben dafür Mittel in Aussicht gestellt. Die Deutsche Bahn bildet Lokführer aus, wobei die Ausbildung 3 Jahre dauert. Im ersten Jahr wird ein Gehalt von € 780 gezahlt, im zweiten Jahr € 850 und im dritten Jahr € 910. Das Einstiegsgehalt nach Beendigung der Ausbildung liegt zwischen € 1.800 und 2.400 (Angaben nach Auskunft der Deutschen Bahn AG). Mindestqualifikation für den Zugang zur Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss. Unklar ist, warum "Flüchtlinge" in 15 Monaten für einen äußerst verantwortungsvollen Beruf qualifiziert werden können, für den Nicht-Flüchtlinge üblicherweise 3 Jahre benötigen, zumal diese in der Regel nicht einmal ansatzweise über die Mindestqualifikation - Hauptschulabschluss und gute Kenntnisse der deutschen Sprache - verfügen. Unklar ist auch, warum "Flüchtlinge" bereits während der Ausbildung das Dreifache dessen erhalten, was Nicht-Flüchtlinge bekommen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Initiiert und/oder fördert der Magistrat oder eines der Unternehmen mit städtischer Beteiligung ähnliche Projekte, bei denen "Flüchtlinge" ausgebildet werden und dabei eine verkürzte Ausbildungszeit absolvieren und/oder ein höheres Gehalt als andere Auszubildende erhalten?
  2. Falls 1. zutreffend: um welche Projekte handelt es sich dabei?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Januar 2019Sie sind hier
    AA 432„Flüchtlinge“ als Lokführer?
    STVV-Anfrage · AfD
  2. 8. April 2019Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 112„Flüchtlinge“ als Lokführer?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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