Lebensmittelkontrollen
Zusammenfassung
Im Hinblick auf die gestiegenen Schließungen aufgrund von Lebensmittelkontrollen und die Notwendigkeit der Personalaufstockung in der Lebensmittelüberwachung wird der Magistrat gefragt, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation geplant sind. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Lebensmittelüberwachung weiterhin effektiv arbeiten kann und unerlässliche hygienische Standards gewährleistet werden.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Die FNP berichtete am 25.10.2025, dass im Zuge von nur einer durch die Frankfurter Polizei gemeinsam mit dem Ordnungsamt und dem Finanz- und Hauptzollamt angesetzten Gaststätten- und Gewerbekontrolle am 23.10.2025 in Sachsenhausen und Oberrad sieben Strafverfahren eingeleitet und 35 Ordnungswidrigkeiten festgestellt worden seien. Außerdem seien vier Objekte geschlossen worden. In insgesamt 15 Lokalitäten seien die Verstöße festgestellt worden.
Weiter berichtete die Frankfurter Neue Presse:
"Zu Beginn der Kontrollen wurden in einem Imbiss mehrere Personen festgenommen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhielten. Drei Etablissements betrieben illegale Spielautomaten. In einem Kiosk stellten die Kontrollkräfte Betäubungsmittel und Cannabisprodukte sowie Bargeld sicher. Gegen 22 Uhr trafen die Kontrollkräfte auf eine 16-Jährige, die sich alleine in einem Kiosk befand. Der Kiosk wurde geschlossen. Ein Cafébesitzer konnte keine Gewerbeanmeldung vorweisen und musste sein Lokal ebenfalls schließen. Starker Rattenbefall und Schimmel führten zur Schließung zweier Gaststätten."
Laut dem Magistratsbericht B 168/2023 nahmen von 2020 bis 2022 sowohl die Anzahl der Schließungen als auch von Teilschließungen infolge von Lebensmittelkontrollen bei Imbissbetrieben und Gaststätten zu, als auch Schließungen und Teilschließungen insgesamt. Außerdem stand in dem Bericht u.a.: "Eine Personalaufstockung ist in Bezug auf die Erfüllung von Handlungsvorgaben des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aber auch in Bezug auf die Gewährleistung eines hohen Maßes an Verbraucherschutz in Frankfurter Lebensmittelbetrieben unerlässlich."
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie viele von der Frankfurter Polizei gemeinsam mit dem Ordnungsamt, dem Finanz- und Hauptzollamt durchgeführte Gaststätten- und Gewerbekontrollen gab es seit dem Jahr 2020 jährlich?
- Zu Frage 1: Welchen Umfang hatten diese Kontrollen jeweils hinsichtlich der kontrollierten Objekte?
- Wie viele Schließungen und Teilschließungen gab es aufgrund von Lebensmittelkontrollen in den Jahren 2023 und 2024?
- Wie viele Vollzeitäquivalente waren in den Jahren 2023 und 2024 jeweils pro Quartal in der Lebensmittelkontrolle im Einsatz?
- Wie viele Stellen standen im Jahr 2024 der Lebensmittelüberwachung laut Stellenplan zur Verfügung und wie viele davon konnten besetzt werden?
- Wird weiterhin eine Personalaufstockung im Bereich der Lebensmittelüberwachung als "unerlässlich" angesehen?
- Hat sich die Tendenz der im B 168/2023 genannten vermehrten unhygienischen und potentiell lebensmittelbeeinflussenden Zustände in Frankfurter Lebensmittelbetrieben fortgesetzt?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die personelle Ausstattung in der Lebensmittelüberwachung ggf. durch entsprechende finanzielle Mittel im nächsten Haushalt zu stärken?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2023BB 168LebensmittelkontrollenMagistratsbericht
- 29. Oktober 2025Sie sind hierAA 378LebensmittelkontrollenSTVV-Anfrage · AfD
- 12. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 142 WochenBB 12LebensmittelkontrollenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate