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Stadtnahe Stiftungen und ihre Rolle in der Wohnungspolitik

Vorlagentyp: ALINKE
54 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 22.03.2018, A 340

Betreff: Stadtnahe Stiftungen und ihre Rolle in der Wohnungspolitik Im Zusammenhang mit der Liegenschaftspolitik der Stadt werden häufig die stadtnahen Stiftungen angeführt: Bei Planungsvorhaben heißt es, Grundstücke seien im Eigentum "der Stadt oder stadtnaher Stiftungen" - als wäre dies ein ähnlicher Verfügungsstatus. Von den Grundstücksgeschäften der stadtnahen Stiftungen ist allerdings wenig bekannt. Auf die Frage 608 des Stadtverordneten Schmitt nach der Anzahl der Wohnungen im Besitz stadtnaher Stiftungen antwortete der zuständige Stadtrat Mike Josef am 01.06.2017, eine vollständige Abfrage aller Gesellschaften und Stiftungen mit städtischer Beteiligung sei in der Kürze der Zeit zur Bearbeitung von mündlichen Fragen im Rahmen der Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung leider nicht möglich. Weiter: "Das Liegenschaftsamt verwaltet für die Stadt Frankfurt am Main 633 Wohnungen im Stadtgebiet. [...] Die Stiftung Allgemeiner Almosenkasten ist Eigentümerin von 114 Wohnungen." Auf die Frage 677 der Fraktion DIE LINKE. im Römer antwortete Josef am 29.06.2017, dass die Waisenhaus Stiftung des öffentlichen Rechts über 303 Wohnungen hält, die nach dem ersten Förderweg mit städtischen Geldern gefördert sind. Aus dem Haushaltsentwurf geht hervor, dass die Stadt die Grundstücksgeschäfte der Stiftung Allgemeiner Almosenkasten verwaltet - und dafür jährlich 160.000 Euro verausgabt (vgl. Haushaltsentwurf 2018, S. 1792). Im aktuellen Jahresabschluss von 2016 sind außerdem "fremde Finanzmittel aus Hinterlegungen und Pfandgeldern" in Höhe von 12.217.000 Euro (Vorjahr, also 2015, 11.951.000) festgehalten; ebenfalls mit Verweis auf die "rechtlich selbstständige[...] Stiftung Allgemeiner Almosenkasten" (Jahresabschluss 2016: S. 166). Insgesamt unterliegen sechs öffentlich-milde Stiftungen der Allgemeinen Stiftungsordnung der Stadt Frankfurt am Main. Dies sind die Stiftung Hospital zum heiligen Geist, der St. Katharinen- und Weißfrauenstift, der Allgemeine Almosenkasten, die Stiftung Waisenhaus, der Versorgungshaus und Wiesenhüttenstift sowie die Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige. Darüber hinaus verwaltet die Stadt treuhänderisch das Vermögen und die Geschäfte von 27 weiteren, sogenannten "unselbständigen" Stiftungen. Zu weiteren Stiftungen bestehen einzelne kulturelle und Geschäftsbeziehungen. Gemäß dem Hessischen Stiftungsgesetz prüft der Magistrat die Jahresabrechnungen aller Stiftungen mit Sitz in Frankfurt und hat die Befugnis, sich über die Angelegenheiten der Stiftung zu unterrichten. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Stiftungen sind gemeint, wenn von "stadtnahen Stiftungen" die Rede ist?
  2. Aufgrund welcher Ursachen werden diese Stiftungen als "stadtnah" bezeichnet?
  3. Sind die stadtnahen Stiftungen gemeinnützig?
  4. Sind die unselbständigen Stiftungen gemeinnützig?
  5. Wie hoch sind die Stiftungsvermögen der einzelnen Stiftungen?
  6. Wie hoch ist der jeweilige Anteil von Grundstücksbesitzen an den Stiftungsvermögen?
  7. Aus welchen (weiteren) Quellen setzen sich die Stiftungsvermögen zusammen?
  8. Womit generieren die Stiftungen Einnahmen?
  9. In welchem Umfang sind in den letzten zehn Jahren jeweils Vermögen von der Stadt an die Stiftungen geflossen? Bitte nach Jahr, Stiftung, Vermögensart darstellen und insbesondere Grundstücke berücksichtigen.
  10. In welchem Umfang sind in den letzten zehn Jahren jeweils Vermögen von den Stiftungen an die Stadt geflossen? Bitte nach denselben Kriterien darstellen wie bei der vorhergehenden Frage.
  11. Wem wird Rechenschaft über die Verwendung der Stiftungsvermögen abgelegt?
  12. Inwiefern sind Stadtverordnete, Dezernent*innen und der Oberbürgermeister mit Aufgaben betraut, die Stiftungen betreffen und welche Aufgaben sind dies? Grundstücke der Stiftungen
  13. Welche der Stiftungen besitzen Grundstücke?
  14. Wie viele von diesen Grundstücken liegen in Frankfurt und wie viele Quadratmeter Fläche umfassen sie jeweils (bitte nach Stiftung aufschlüsseln)?
  15. Wie viele Grundstücke haben die einzelnen Stiftungen in den letzten fünf Jahren jeweils verkauft und gekauft?
  16. Welche Rolle hat Liegenschaftseigentum öffentlich-milder und unselbständiger stadtnaher Stiftungen gespielt bei den Stadtentwicklungsprozessen am Schlachthof-Areal, am Westhafen, im Rebstockviertel, auf dem Riedberg oder beim Flughafenausbau?
  17. Wie viele Quadratmeter Fläche Liegenschaftseigentum der Stiftungen waren jeweils von welchen weiteren Stadtentwicklungsprozessen in den vergangenen zehn Jahren betroffen?
  18. Welche Rolle spielt Liegenschaftseigentum öffentlich-milder und stadtnaher Stiftungen bei aktuellen und geplanten Stadtentwicklungsprozessen?
  19. Welche Vorhaben der Nachverdichtung im Innenbereich planen die Stiftungen in absehbarer Zukunft?
  20. Werden bzw. wurden Grundstücksgeschäfte von öffentlich-milden und stadtnahen Stiftungen für den Magistrat getätigt? Wenn ja, wofür und warum werden solche Grundstücksgeschäfte nicht über das stadteigene Liegenschaftsamt getätigt? Wohnraum der Stiftungen
  21. Wie viele Grundstücke der Stiftungen eignen sich zur Bebauung und/oder sind im Wohnbaulandentwicklungsprogramm berücksichtigt und welche Grundstücke sind das ggf.?
  22. Wie viele Wohneinheiten befinden sich im Besitz der einzelnen Stiftungen?
  23. Wie viele Wohnungen haben die einzelnen stadtnahen Stiftungen in den letzten fünf Jahren jeweils gebaut, verkauft oder gekauft?
  24. Wie viele der Wohneinheiten sind vermietet?
  25. Wie hoch ist die durchschnittliche Nettokaltmiete der Wohnungen, die Teil des Stiftungskapitals der öffentlich-milden und unselbständigen Stiftungen sind?
  26. Wie viele der Wohneinheiten sind mit öffentlichen Geldern jeweils in welchen Förderprogrammen gefördert?
  27. Wie hoch sind die Mieten der nicht geförderten Wohneinheiten?
  28. Sind Mieterhöhungen, Modernisierungsmaßnahmen oder Instandhaltungsmaßnahmen für die Wohnungen geplant?
  29. Wie viele Wohneinheiten sind für Senior*innen ausgestattet und werden speziell für diese angeboten?
  30. Kann das Planungsdezernat über die Grundstücke und Wohnungen im Besitz der stadtnahen Stiftungen verfügen und wenn ja, wie? Weitere Flächen der Stiftungen: Gewerbe, Landwirtschaft, Büroraum
  31. Wie viele Liegenschaften besitzen öffentlich-milde und stadtnahe Stiftungen in Gewerbegebieten im Frankfurter Stadtgebiet (bitte nach Stiftungen, Gewerbegebiet und Größe in Quadratmetern aufschlüsseln)?
  32. Welche landwirtschaftlich genutzten Flächen sind Teil des Stiftungskapitals öffentlich-milder und stadtnaher Stiftungen?
  33. Wie viele Büroräume besitzen die Stiftungen jeweils?
  34. Wie viele Mitarbeiter*innen sind hauptamtlich jeweils bei den Stiftungen beschäftigt?
  35. Nach welchem Tarifvertrag werden die Mitarbeiter*innen bezahlt?
  36. Wie viele der Arbeitsverträge sind sachgrundlos befristet?
  37. Wie viel Arbeit wird in den Stiftungen ehrenamtlich geleistet?
  38. Von welchen Geldern werden die Mitarbeiter*innen der Stiftungen bezahlt?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Mai 2017FF 608In Hamburg hat eine Untersuchung ergeben, dass die Leerstände bei Wohnungen im Besitz der städtischen Unternehmen viermaFragestunde-Frage
  2. 22. Juni 2017FF 677Laut neuestem Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen aus dem Jahr 2016 hält die Stadt Frankfurt im ersten FörderwFragestunde-Frage
  3. 22. März 2018Sie sind hier
    AA 340Stadtnahe Stiftungen und ihre Rolle in der Wohnungspolitik
    STVV-Anfrage · LINKE.
  4. 4. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 54 WochenBB 165Stadtnahe Stiftungen und ihre Rolle in der WohnungspolitikMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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