Gruneliusschule: Veraltete Sanitäranlagen, verstaubte Architektenentwürfe - wann passiert endlich etwas?
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anfrage vom 17.12.2012, A 272
Betreff: Gruneliusschule: Veraltete Sanitäranlagen, verstaubte Architektenentwürfe - wann passiert endlich etwas? Die Schülerinnen und Schüler der Gruneliusschule in Oberrad leiden bereits seit Jahren unter dem unzumutbaren Zustand der Toilettenanlagen. Viele Kinder der Grundschule meiden die sanitären Anlagen aufgrund ihres Zustandes. Berichten der Schulleitung zufolge wurde die Sanierung der Toiletten bisher verschoben, da die Gruneliusschule erweitert und komplett saniert werden soll. Bereits 2010 habe das Hochbauamt fertige Pläne für die Erweiterung der Schule vorgelegt und mit der Schulleitung abgestimmt. Diese hat die Pläne daraufhin der Elternschaft vorgestellt. Als Übergangslösung bezüglich der Toilettenanlage hat die Stadt Reinigungskräfte gestellt, die regelmäßig die sanitären Anlagen säubern. Nach einer örtlichen Begehung wurde deutlich, dass nicht die Sauberkeit das Problem ist, sondern die Tatsache, dass die Toiletten veraltet sind und nicht mehr dem Standard entsprechen. Neben unangenehmen Gerüchen sind die Anlagen unter anderem von Feuchtigkeit und deren Folgen in Mitleidenschaft gezogen. Obwohl bereits im Haushalt 2010 1.068.000€ Planungsmittel für die Gruneliusschule eingestellt wurden, ist bis dato nichts passiert. Informationen zufolge sei ein weiterer Planungsentwurf zur Erweiterung der Grundschule für das Jahr 2013 angedacht. Der derzeitige Planungsentwurf wird vermutlich den zweiten Pausenhof der Schule massiv verkleinern, was verheerende Folgen hätte für eine wachsende Schülerzahl. Auf dem ersten Schulhof steht ein Gebäude, durch dessen Abriss der Schulhof erweitert werden könnte. Die Schulleitung hofft nun, dass neue Entwürfe entstehen, die ihre Wünsche berücksichtigen. Wie die aktuelle Planung aussieht, wurde der Schulleitung bisher noch nicht bekannt gegeben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Sind dem Magistrat die Probleme der Gruneliusschule bekannt? Wenn ja, über welche Erkenntnisse verfügt der Magistrat? Wenn nein, warum liegen die Informationen nicht vor?
- Wie äußert sich der Magistrat zu der Tatsache, dass bereits 2010 ein Architekt erste Entwürfe für die Sanierung und Erweiterung der Schule gemacht hatte, diese aber nicht realisiert wurden?
- Wie hoch waren die Kosten für diesen Entwurf und aus welchen Gründen wurde er nicht umgesetzt?
- Warum wurde die Grundschule nicht in das Konjunkturprogramm 2011 aufgenommen? Waren 2011 bereits Gelder für die Schule eingeplant? Wenn ja, was ist mit diesen Geldern passiert?
- Was ist mit den Mittel passiert, die bereits 2010 für die Planung im Haushalt eingestellt?
- Wann rechnet der Magistrat mit der Vorlage für die weitere Planung der Gruneliusschule?
- Im Falle eines neuen Entwurfes, wird der Magistrat den Wünschen der Schulleitung nachkommen und die Erweiterung des Schulhofes ermöglichen?
- Wie erklärt sich der Magistrat, dass die Schule keinerlei detaillierte Informationen über den aktuellen Stand der Planungen hat? Aus welchen Gründen wird die Schulleitung diesmal nicht mit in die Planung einbezogen, wie dies bei der ersten Planung erfolgte?
- Was gedenkt der Magistrat übergangsweise gegen das Problem der Sanitäranlagen zu unternehmen? Bericht des Magistrats vom 15.03.2013, B 139 Versandpaket: 19.12.2012 Aktenzeichen: 40 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2012Sie sind hierAA 272Gruneliusschule: Veraltete Sanitäranlagen, verstaubte Architektenentwürfe - wann passiert endlich etwas?STVV-Anfrage · FDP
- 15. März 2013Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 139Gruneliusschule: Veraltete Sanitäranlagen, verstaubte Architektenentwürfe - Wann passiert endlich etwas?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate