Ramadan
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anfrage vom 26.07.2017, A 230
Betreff: Ramadan Die FNP berichtete am 22.06.2017 unter der Überschrift "Fastenbrechen auf dem ehemaligen Siemens-Areal - Nachbarn fühlen sich vom Kulturfest gestört" über nächtliche Ruhestörung durch laut feiernde Personen. Die Zeitung berichtet, dass im Zusammenhang mit dem islamischen Fastenmonat Ramadan "jeden Abend hunderte Menschen lautstark bei einem anatolischen Kulturfest in Rödelheim" feierten. Die Anwohner fühlen sich durch den nächtlichen Lärm erheblich gestört, jedoch "von der Stadt im Stich gelassen". Seit Beginn des Fastenmonats blockieren Feiernde Parkplätze und Einfahrten. Teilweise wird das Fastenbrechen lautstark bis weit nach Mitternacht gefeiert. Einer der Anwohner kontaktierte mehrfach die zuständigen Behörden der Stadt, die jedoch untätig blieben. Der Anwohner wird von der FNP wie folgt zitiert: "Rettungswege- und Feuerwehrzufahrten wurden zugeparkt. Doch an keinem Abend wurden bislang Fahrzeuge abgeschleppt oder Falschparker zur Rechenschaft gezogen". Auf Nachfragen beim zuständigen Ordnungsamt hätten Behördenmitarbeiter ihm erklärt, dass Personalengpässe Kontrollen des Festes verhinderten: "Das erweckt den Eindruck, dass dort niemand ernsthaftes Interesse daran hat, sich mit den Veranstaltern und der Rücksichtslosigkeit der Besucher auseinanderzusetzen". Zudem werden Zweifel daran geäußert, ob es sich - wie die Veranstalter behaupten - tatsächlich um ein privates Kulturfest handelt: "Es ist ein öffentlicher, kommerzieller Markt mit 20 Ständen, an denen Gebrauchsgüter, Essen und Trinken zu ortsüblichen Preisen verkauft werden". Insoweit entstand der Eindruck, dass der Veranstalter so viele Auflagen missachtet, dass die Stadt überfordert ist und das Thema Anatolien-Kulturfest aussitzen möchte. Nach Aussage eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes waren Mitarbeiter der Behörde bereits vor Ort, nachdem Anwohner sich über den Lärm vom Kulturfest beschwert hatten. Der Mitarbeiter wird wie folgt zitiert: "Da es sich um ein privates Fest handelt, können wir jedoch nur um mehr Ruhe bitten". Sollte der Mitarbeiter des Ordnungsamtes korrekt zitiert worden sein, würde dies bedeuten, dass die Behörde keine Möglichkeit hätte, gegen private nächtliche Ruhestörung vorzugehen - außer die Ruhestörer zu bitten, den Lärm einzustellen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Ist dem Magistrat die geschilderte Situation bekannt ?
- Wurde der Magistrat (bzw. die zuständigen Behörden) von Anwohnern über die Lärmbelästigungen, das Zuparken von Einfahrten, Rettungswegen und Feuerwehrzufahrten informiert ?
- Falls 2. zutreffend: wie häufig und zu welchen Zeitpunkten ?
- Welche konkreten Maßnahmen hat der Magistrat getroffen, um die unter 2. aufgeführten Missstände zu beseitigen ?
- Trifft es zu, dass der Magistrat - wie der Anwohner behauptet - in keinem Fall Fahrzeuge entfernt oder Falschparker zur Rechenschaft gezogen wurden ?
- Falls 5. zutreffend: warum nicht ?
- Trifft die Vermutung des zitierten Anwohners zu, dass die städtischen Behörden kein Interesse daran haben, sich mit den Veranstaltern und der Rücksichtslosigkeit der Besucher auseinanderzusetzen ?
- Kann der Magistrat bestätigen, dass im Zusammenhang mit dem "Kulturfest" ein öffentlicher, kommerzieller Markt mit 20 Ständen bestand, an denen Gebrauchsgüter, Essen und Trinken zu ortsüblichen Preisen verkauft wurden ?
- Falls 8. zutreffend: welche Bestimmungen gelten bezüglich dieser Märkte (Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht, Auflagen etc.) ?
- Wurde der Mitarbeiter des Ordnungsamtes von der FNP korrekt zitiert ("Da es sich um ein privates Fest handelt, können wir jedoch nur um mehr Ruhe bitten") ?
- Falls 10. zutreffend: vertritt der Magistrat tatsächlich die Auffassung, dass die Behörde keine Möglichkeit hat, gegen private nächtliche Ruhestörung vorzugehen - außer die Ruhestörer zu bitten, den Lärm einzustellen ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juli 2017Sie sind hierAA 230RamadanSTVV-Anfrage · AfD
- 23. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 343„Ramadan“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate