Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet
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Anfrage vom 15.08.2006, A 19
Betreff:
Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet
Vorgang:
Zwischenbescheid des Magistrats vom 10.11.2006
Der Magistrat hat in seiner Vorlage M 73 vom 5.5.2000 gefordert:
"…Die zu wählende Ausbauvariante muss deshalb folgenden Kriterien genügen: An- und Abflugrouten müssen unter Lärmgesichtspunkten optimiert sein und überwacht werden; sie müssen abseits von großen Siedlungen gebündelt werden….“
Wie den Unterlagen der Fraport AG zum Planfeststellungsverfahren (u. a. A-3 Konfigurationsanalyse Anlagen 2 – 4) zu entnehmen ist, verlaufen sowohl An- als auch Abflugrouten weder "gebündelt“ noch "abseits von großen Siedlungen“. Im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt verläuft die Anfluggrundlinie der beantragten Landebahn direkt über die Stadtteile Sachsenhausen (Sachsenhäuser Berg und Lerchesberg) sowie Niederrad. Die Abflugrouten 07 N kurz ("Krankenhausroute“) und 07 N lang verlaufen direkt über das Frankfurter Stadtgebiet im Bereich der Stadtteile Niederrad und Bockenheim (07 N kurz) bzw. Sachsenhausen, Oberrad, Seckbach und Bergen-Enkheim (07 N lang). Die Abflugrouten sind auch nicht lärmoptimiert: im Bereich der beiden Routen 07 N kurz bzw. lang können die Flugzeuge nicht die maximale Steigleistung erbringen, da sie im Bereich des Stadtgebietes die Gegenanflugroute der auf die Landebahnen 07 anfliegenden Flugzeuge unterhalb von 4.000 ft (ca. 1350 m) kreuzen.
Unabhängig hiervon sind die in den Fraport-Unterlagen aufgezeigten An- und Abflugrouten nicht Gegenstand der Planfeststellung, d.h. sie können jederzeit durch Rechtsverordnung der zuständigen Behörde verändert werden. Hinzu kommt, dass bei den durch Rechtsverordnung festgelegten Abflugrouten Abweichungen von jeweils 1 nm (bzw. 1,8 km) nach rechts bzw. links zulässig sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Vertritt der Magistrat die Auffassung, dass die in den Planfeststellungsunterlagen der Fraport AG für den Ausbaufall ausgewiesenen An- und Abflugrouten lärmoptimiert sind?
- Vertritt der Magistrat die Auffassung, dass die in den Planfeststellungsunterlagen der Fraport AG für den Ausbaufall ausgewiesenen An- und Abflugrouten abseits von großen Siedlungen gebündelt sind?
- Was versteht der Magistrat unter dem in der Vorlage M 73 verwendeten Begriff "große Siedlungen“? Fällt die Stadt Frankfurt bzw. fallen die oben genannten Stadtteile unter diesen Begriff?
- Wie stellt sich der Magistrat die "Überwachung“ der An- und Abflugrouten konkret vor, insbesondere vor dem Hintergrund, dass erhebliche Anweichungen von diesen Routen zulässig sind?
- Wie stellt sich der Magistrat die praktische Durchsetzung seiner in der Vorlage M 73 genannten Voraussetzungen für einen Ausbau vor, angesichts des Umstandes, dass die Stadt Frankfurt auf die Festlegung von Flugrouten keinen Einfluss hat?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2006Sie sind hierAA 19Flugrouten über dem Frankfurter StadtgebietSTVV-Anfrage · FAG
- 10. April 2007BB 184Flugrouten über dem Frankfurter StadtgebietMagistratsbericht
- 24. September 2007Antwort des Magistrats · nach 58 WochenBB 700Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF