Solarenergienutzung auf Mehrparteiengebäuden einfacher und attraktiver machen
Beschluss zuNR_1506_2026Stadtverordnetenversammlung
47
5. März 2026
5. März 2026
Antragsteller
GRÜNE, SPD, Volt
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Solarenergienutzung auf Mehrparteiengebäuden in Frankfurt einfacher und attraktiver zu gestalten. Durch gezielte Maßnahmen sollen Mieter:innen und Eigentümer:innen von Mehrparteiengebäuden profitieren und Zugang zu sauberer, günstiger Solarenergie erhalten. Dies soll durch Informationen, Beratungsangebote und verbesserte Förderungen realisiert werden.
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Beschluss
Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die Solarenergienutzung auf Mehrparteiengebäuden im Stadtgebiet deutlich einfacher und attraktiver gemacht wird. Dadurch sollen bis 2035 möglichst viele Mieter:innen und Eigentümer:innen in Mehrparteiengebäuden im Stadtgebiet die Chance erhalten, sauberen und günstigen Strom vom eigenen Dach zu beziehen und damit direkt von den wirtschaftlichen Chancen der Energiewende zu profitieren. Dies soll insbesondere über folgende Maßnahmen erfolgen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, auf den geeigneten städtischen Websites ganz konkrete Informationen zur Solarenergienutzung auf Mehrparteiengebäuden im Stadtgebiet zu platzieren, um interessierten Eigentümer:innen, Eigentümer:innengemeinschaften und Hausverwaltungen von Mehrparteiengebäuden die Planung und Realisierung von Solaranlagen zu erleichtern. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die städtischen Erstberatungsangebote für die Solarenergienutzung auf Mehrparteiengebäuden im Stadtgebiet weiter auszubauen. Unter Federführung des Klimareferats sollen attraktive Angebote eingeführt werden, durch welche die Eigentümer:innen, Eigentümer:innengemeinschaften und Hausverwaltungen von Mehrparteiengebäuden im Stadtgebiet eine detaillierte und umsetzungsorientierte Beratung rund um die Realisierung von Solaranlagen auf ihren Gebäuden erhalten können. Die Kombination aus (Online-)Informationsveranstaltung und Erstberatung wie für die Einzeleigentümer:innen wäre ein erster Schritt. 3. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen des städtischen Förderprogramms "Klimabonus" die bisherige Förderung von Solaranlagen, die als "Gemeinschaftsprojekte" eingestuft werden (u. a. Mieterstromprojekte nach EEG und Projekte der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung), noch attraktiver zu gestalten. Hierzu wird der Beschluss § 3994 vom 02.11.2023 dahingehend abgeändert, dass die in der Förderrichtlinie unter Punkt 3.3.2, Seite 6, genannte Förderquote für Gemeinschaftsprojekte von fünf Prozentpunkten auf zehn Prozentpunkte angehoben wird. 4. Der Magistrat wird beauftragt, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bei den Netzbetreibern bzw. Messstellenbetreibern im Stadtgebiet dafür einzusetzen, dass diese schnellstmöglich die technischen Grundlagen für die komplexe Abrechnung der dynamischen Tarife von Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden bereitstellen (v. a. Einbau intelligenter Messsysteme und Übertragung der viertelstündlich gemessenen Daten zu Stromerzeugung und -verbrauch).